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Ortsbürgermeister Schultz führt aus, dass die versandte Vorlage aus seiner Sicht nicht mehr aktuell sei, da ihm zugetragen wurde, dass aktuell zwei der genannten Persönlichkeiten auf eine Kandidatur verzichtet hätten.
Stadtrat Moßmann erklärt, dass der Verwaltung von diesen Personen Entsprechendes nicht schriftlich mitgeteilt wurde und der Ortsrat daher zu der versandten Vorlage anzuhören sei. Er gehe aber davon aus, dass der Ortsrat auch bei einer diesbezüglichen Änderung nicht erneut anzuhören sei. Ergebnis:
Der Ortsrat wurde nach § 94 Absatz 1 Satz 2 Nr. 8 NKomVG angehört.
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