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Beratungsinhalt:
Beigeordneter Blanck weist auf die Tischvorlage zu dieser Vorlage hin. Gem. § 11 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages sollen nun 2 Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende gewählt werden. Ratsherr Adam fragt, ob es sich hierbei um eine rechtliche Anforderung handelt. Herr Sporleder verneint dies und führt aus, dass eine Reihenfolge der Aufsichtsratvorsitzenden wegen der heterogenen Gesellschafterstruktur lediglich empfehlenswert sei. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburg Marketing GmbH werden angewiesen den dargestellten Änderungen inklusive der vorgelegten Änderungen zu § 11 des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen.
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