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Beratungsinhalt:
Anhand einer Präsentation erläutert Stadtkämmerin Lukoschek im Wechsel mit Herrn Kipke die wichtigsten Eckpunkte des Entwurfs der Haushaltssatzung 2015 und geht dabei auch auf die in der Ortschaft Ochtmissen vorgesehenen Maßnahmen ein. Die Präsentation ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.
Ortsratsmitglied Soldan fragt, ob das ausgewiesene Jahresergebnis von 3,0 Mio. € für die Tilgung von Krediten verwendet werden soll, was von Stadtkämmerin Lukoschek bestätigt wird.
Ortsratsmitglied Hufenreuter fragt nach der Entwicklung der Schülerzahlen in Ochtmissen. Frau Steinrücke erklärt, dass in Lüneburg mit einem weiteren leichten Anstieg der Schülerzahlen zu rechnen sei. In Ochtmissen bleibe man jedoch unter der Schwelle für Baumaßnahmen. Sie sagt zu, die entsprechenden Zahlen für Ochtmissen für das Protokoll nachzuliefern.
Ergänzung zum Protokoll: Die einzügige Grundschule Ochtmissen hat in diesem Jahr 84 Schülerinnen und Schüler. Dazu kommt eine Kooperationsklasse der Schule Am Knieberg mit 6 Schülerinnen und Schülern (1. Schuljahr). Die 84 Schülerinnen und Schüler verteilen sich auf die Jahrgänge wie folgt:
1. Klasse = 22 Schülerinnen und Schüler 2. Klasse = 22 Schülerinnen und Schüler 3. Klasse = 20 Schülerinnen und Schüler 4. Klasse = 20 Schülerinnen und Schüler.
Für das kommende Schuljahr sind 21 Schülerinnen und Schüler angemeldet.
Ortsratsmitglied Plikat merkt an, dass die Vorstellung der Haushaltssatzung, wie bereits im letzten Jahr angemerkt, für den Ortsrat zu umfangreich angelegt sei. Hier sollten neue Formen entwickelt werden, die die Zahl der Ortsratssitzungen auch unter dem Gesichtspunkt der Einsparung von Sitzungsgeld begrenzen. Ortsratsmitglied Soldan argumentiert, dass es wichtig sei, einen Überblick über den städtischen Haushalt insgesamt zu erhalten, um Ideen an den Ortsrat heranzutragen. Stadtrat Moßmann entgegnet, dass die Anhörung des Ortsrates dazu diene, diesem Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. Dies sei kein Selbstzweck, sondern entspräche den Vorschriften des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes. Dies setze voraus, dass auch die Eckdaten des Haushalts in sachgerechter Form erläutert würden. Ortsbürgermeister Schultz ergänzt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung des Ortsrates im Rahmen einer beschlussfähigen Sitzung des Ortsrates erfolgen müsse. Er lege Wert darauf, dass es eine Veranstaltung hier vor Ort in Ochtmissen gebe.
Ortsratsmitglied Soldan fragt, ob der Haushalt eine Erhöhung von Gebühren oder Steuern beinhalte. Stadtkämmerin Lukoschek führt dazu aus, dass die Gebühren unabhängig vom Haushalt jedes Jahr neu kalkuliert werden müssten, da Kostendeckung anzustreben sei. Die Ansätze im Haushalt enthalten keine Erhöhung der Grundsteuer, wohl aber die Absicht zu einer Erhöhung der Vergnügungssteuer von 15 % auf 18 %. Die entsprechenden Beratungen liefen derzeit noch.
Ortsbürgermeister Schultz erläutert, dass es das Dorfgemeinschaftshaus Ochtmissen nicht mehr gebe. Dafür seien in den Sportpark Ochtmissen insgesamt rund 1 Mio. € geflossen. Eine gute Auslastung sei gegeben. Derzeit werde die Anlage mit rund 10.000 € für den laufenden Betrieb bezuschusst. Dies sei gut angelegtes Geld. Da weitere Wortmeldungen nicht vorlagen, bedankte er sich bei den Vortragenden. Ergebnis:
Der Ortsrat wurde nach § 93 Abs. 2 Satz 3 NKomVG angehört. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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