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Beratungsinhalt:
Naturschutzgebiet Kalkberg / Silvesterknallerei
Herr Dammann – BUND – weist darauf hin, dass es sich jedes Jahr zu Silvester wiederhole, dass auf dem Kalkberg zur Jahreswende von sich dort aufhaltenden Personen Silvesterknallereien vorgenommen werden. Der Versuch der vergangenen Jahre des BUND, hier mit ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der Sache Einhalt zu gebieten, führte in der Regel nur bedingt zum Erfolg, weil die Einsichtigkeit der Passanten, dass innerhalb eines Naturschutzgebietes derartige Knallereien unzulässig sind, nicht eingesehen wurde. Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass eigentlich die Verwaltung in der Pflicht sei, das Naturschutzgebiet zu schützen. Bemühungen, dass Ordnungsamt hinsichtlich der Kontrolle zum Jahreswechsel einzubinden, wurde von dort u. a. auch wegen Personalknappheit abgelehnt.
Beigeordneter Blanck führt ergänzend aus, dass nicht nur der Bereich des Naturschutzgebietes Kalkberg vor Abbrennen von Feuerwerkskörper zu schützen sei, sondern vielmehr der gesamte Bereich der Westlichen Altstadt. Sowohl im Naturschutzgebiet als auch im Bereich der Westlichen Altstadt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nach seiner Kenntnis verboten. Die Frage hierbei ist jedoch, was man gegen ein vorhandenes Kontrollfunktionsdefizit machen kann. Zu klären wäre, wer für die Ausübung der Kontrolle wie und in welchem Umfang zuständig ist.
Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass es sich hierbei um ein ordnungsrechtliches Problem handele, welches nicht in die Zuständigkeit dieses Ausschusses gehöre. Aus dem Vorgetragenen hat sie entnommen, dass es hinsichtlich der Wahrnehmung der Kontrollfunktion offensichtlich Defizite gebe. Die Lösung des Problems gehört in die Zuständigkeit des Rechtsdezernenten, dem sie diese Thematik noch einmal vortragen wird.
Herr Dammann – BUND – merkt ergänzend an, dass seitens des BUND Gespräche mit Vertretern sowohl der Unteren Naturschutzbehörde als auch dem Ordnungsamt diesbezüglich geführt wurden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die personellen Kapazitäten nicht ausreichen, um zum Jahreswechsel die erforderlichen Kontrollfunktionen auszuüben. Nach seinem Dafürhalten kommt die Stadt ihrer Verpflichtung, der Einhaltung von Gesetzen nachzukommen, hier nicht hinreichend nach. Seit Jahren wird alljährlich zur Jahreswende durch die Knallerei auf dem Kalkberg wertvolle Arbeit des BUND zunichte gemacht. Er schlägt als Lösung vor, dass in der Silvesternacht von 23.,00 bis 02.00 Uhr ein privater Wachdienst die Kontrolle im Naturschutzgebiet Kalkberg ausüben sollte. Auch wenn dies im Einzelfall Kosten von einigen hundert Euro verursacht.
Beigeordneter Blanck schlägt vor, dass mit Hilfe der örtlichen Presse verstärkt darauf hingewiesen werden sollte, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Bereich des Naturschutzgebietes Kalkberg verboten sei.
Weitere Anfragen liegen nicht vor.
Beschluss:
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