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Auszug - Anfragen im öffentlichen Teil  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 27.10.2014    
Zeit: 15:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Wohngebiet „Rotes Feld“ / Lessingstraße Nr. 7 / Nachverdichtung / „IBUS-Villa“

 

Bürgermeister Meihsies merkt an, dass der örtlichen Presse zu entnehmen war, dass der Verkauf des Grundstückes und der seitens des Erwerbers und Bauträgers vorgesehene Abriss der ehemaligen IBUS-Villa zu erheblichen Diskussionen in der Bevölkerung speziell in der Nachbarschaft des Grundstückes geführt habe.

Er möchte von der Verwaltung wissen, ob dieser die Hände gebunden seien und letztendlich tatenlos mit ansehen müssen, was der Investor dort umzusetzen gedenkt. Dankbar wäre er, wenn seitens der Verwaltung einmal aufgezeigt werden könnte, welche Instrumente seitens der Stadt Lüneburg angewendet werden könnten, um Einfluss auf das zu nehmen, was dort seitens des Bauträgers vorgesehen sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt richtig, dass seitens der Verwaltung keineswegs tatenlos zugesehen wird, was an dieser Stelle baulich verändert werden kann. Sie erinnert in diesem Zusammenhang an den bestehenden B-Plan des Wohngebietes „Rotes Feld“. Zielsetzung des Planes war und ist eine unangemessene Ausweitung gewerblicher Nutzung zu Lasten jetziger Wohnbebauung zu verhindern. Nicht geregelt wurde in diesem einfachen B-Plan Dinge, die in normalen B-Plänen geregelt werden. Hierzu gehören u. a. das Maß der baulichen Nutzung, die Grundflächenzahl, die Geschossflächenzahl, die Höhe des Gebäudes oder auch die Bauweise. Auch die Lage eines Gebäudes auf dem Grundstück kann hierbei festgelegt werden. In dem bestehenden B-Plan ist nur die Art der Nutzung, nämlich Wohnen, geregelt.

Zielsetzung der Überlegungen für die Erhaltungssatzung war vorrangig, eine Nachverdichtung zu verhindern und vorhandenes Grün weitestgehend zu erhalten.

Die Grenzen des Geltungsbereiches wurden seinerzeit so festgelegt, dass unter die Regelung der Erhaltungssatzung nur die Bereiche des Wohngebietes „Rotes Feld“ berücksichtigt wurden, in denen auch noch schützenswerte Innenbereiche 2007 vorhanden waren. Zur Abgrenzung des Geltungsbereiches wurde der gesamte Bereich des Wohngebietes „Rotes Feld“ untersucht und entsprechend den Vorgaben, schützenswerte Innenbereiche in den Geltungsbereich einzubeziehen, wurde der Geltungsbereich festgelegt.

Das angesprochene Gebäude Lessingstraße 7 liegt außerhalb des Geltungsbereiches der Erhaltungssatzung, jedoch innerhalb des einfachen B-Plans, in dem die Nutzungsart festgelegt wurde. Verdeutlicht wird in diesem Zusammenhang, dass selbst wenn das Gebäude Lessingstraße 7 innerhalb des Geltungsbereiches der Erhaltungssatzung liegen würde, die Erhaltungssatzung selbst kein Instrument wäre, um den Erhalt des Gebäudes zu sichern. Verdeutlicht wird, dass das Gebäude kein Baudenkmal sei und dass der Abriss des Gebäudes genehmigungsfrei ist. Seitens der Verwaltung wurde für eine Überprüfung des Denkmalschutzcharakters diverse Informationen über die Wertigkeit des Gebäudes zusammengetragen und der Oberen Denkmalschutzbehörde für eine Prüfung des Denkmalcharakters des Gebäudes Lessingstraße  7 übersandt. Aufgrund der Stellungnahme von Dr. Püttmann – Obere Denkmalschutzbehörde – hat eine Überprüfung ergeben, dass eine Unter-Schutz-Stellung im Sinne des Denkmalschutzes für das Gebäude nicht gegeben sei.

Seitens der Bauverwaltung werden nur Einwirkungsmöglichkeiten hinsichtlich der Gestaltung bei Neubau eines Gebäudes gegeben sein. Nach § 34 BBauG wird sich das neu zu erstellende Gebäude in die nähere Umgebung einfügen müssen. Dies gilt sowohl für die Grundflächen- als auch für die Geschossflächenzahl. Auch wird eine Walmdachausbildung einzuhalten sein. Eine Verklinkerung der Fassade wäre nicht zwingend, da im Umfeld des Grundstückes bereits mehrere Putzfassaden vorhanden sind. Auch wenn Korrekturen hinsichtlich Größe und Dachformen denkbar sein werden, müsste schlussendlich eine Baugenehmigung für einen Neubau erteilt werden. Instrumente, die seitens der Stadt Lüneburg für die Beeinflussung einer Neubaumaßnahme bestehen, werden angewandt und eingesetzt.

Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass es nicht sein kann, dass seitens eines Hauseigentümers das Grundstück mit aufstehendem Wohnhaus an einen Bauträger veräußert wird und anschließend der Veräußerer des Grundstückes an die Stadt herantritt, damit diese vom Bauträger vorgesehene Maßnahmen verhindern soll.

 

Ratsherr Löb möchte wissen, ob die Auferlegung einer Veränderungssperre ein adäquates Mittel darstellen könnte, um einen Abriss und Neubau auf dem Grundstück zu verhindern.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht deutlich, dass die Auferlegung einer Veränderungssperre nicht zielführend sein würde und letztendlich auch eine ganz andere Zielführung verfolgen würde. Mit einer Veränderungssperre und einhergehender Einschränkung der bisher möglichen Nutzungen der Grundstücke würde sich die Stadt letztendlich schadenersatzpflichtig machen.

 

Ratsherr Manzke geht auf die Darstellung in der öffentlichen Presse zur Vorgehensweise des Bauträgers ein. Er merkt an, dass auf einem Foto des geplanten Gebäudes eine Walmdachausbildung des Gebäudes für ihn nicht erkennbar gewesen sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass in der kommenden Ausschusssitzung Ansichten der genehmigten Planung vorgestellt werden.

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis.

 

 

 

Schule Lüne / Umsetzung von anstehenden Sanierungsmaßnahmen

 

Bürgermeister Meihsies geht ein auf mehrere Leserbriefe, die darauf abzielten, dass nach Meinung der Leserbriefverfasser die bauliche Unterhaltung in der Schule seit Jahren vernachlässigt werde und zwischenzeitlich deshalb ein Modernisierungsstau entstanden sei. Sowohl er als auch Beigeordneter Dörbaum sind diesbezüglich bereits mehrfach auf diese Thematik angesprochen worden.

Er wäre dankbar, wenn seitens der Verwaltung diesbezüglich einmal vorgetragen werden könnte, was und in welchem Zeitraum anstehende Sanierungsarbeiten in dieser Schule durchgeführt werden sollen. Eine entsprechende Aufklärung wird von für erforderlich gehalten, weil die bisherige Nichtabarbeitung anstehender Arbeiten für Irritationen gesorgt habe, obwohl nach seinem Kenntnisstand sowohl Schulelternrat als auch die Schulleitung selbst in die bisherigen Entscheidungsprozesse eingebunden waren.

 

Fachbereichsleiter Koplin führt aus, dass im Jahre 2013 in dieser Schule umfangreiche Verschönerungsarbeiten durchgeführt wurden. Im Hauptgebäude wurde eine Verbesserung der Toilettensituation vorgenommen.

Vor diesem Hintergrund ist als Fortführung der Maßnahmen vorgesehen gewesen, auch die Toilettenanlage im Bereich der Sporthalle zu sanieren. Die Arbeiten sollten im Zeitraum der Sommerferien 2014 zur Ausführung gelangen.

Kurz vor den Sommerferien kam jedoch seitens der Schulleitung das Signal, dass vorrangig zu der Sanierung des Sanitärbereiches in der Turnhalle andere Maßnahmen im eigentlichen Hauptgebäude für dringlicher gehalten werden. Um eine Abstimmung zu erreichen über die Maßnahmen, die letztendlich zur Umsetzung gelangen sollten, fand unmittelbar vor den Sommerferien im Zusammenwirken mit dem Schulvorstand eine Sitzung statt. Bei dieser Sitzung war auch Oberbürgermeister Mädge anwesend. In der Sitzung wurde ausgeführt, dass für Sanierungsarbeiten im Schulkomplex 150.000 € zur Verfügung stehen werden. Oberbürgermeister Mädge bat den Schulvorstand möglichst kurzfristig eine Prioritätenliste über die Arbeiten, die seitens der Schulleitung für erforderlich gehalten werden, der Verwaltung zu benennen. Ca. 10 Tage vor Ferienbeginn wurde eine entsprechende Prioritätenliste der Verwaltung vorgelegt. Die Liste bestand aus 10 einzeln aufgelisteten Maßnahmen. Vorrangig ging es dabei um die Asbestsanierung von 3 Klassenräumen und um weitere einzelne auch andersartige Maßnahmen. Hierzu zählten auch Verschönerungsarbeiten wie beispielweise die Erneuerung von Vorhängen und Akustikmaßnahmen in einzelnen Klassenräumen.

Da auch seitens der Schulleitung die Schadstoffsanierung Priorität hatte, wurde seitens der Verwaltung zunächst diese Thematik angegangen. Aus der zwischenzeitlich langjährigen Erfahrung heraus weis man, dass, wenn man Schadstoffsanierungen angeht, man im Vorwege nicht abschätzen kann, wie teuer die Schadstoffsanierung letztendlich tatsächlich wird. Insofern wurden alle anderen Maßnahmen dieser Prioritätenliste zunächst solange zurückgestellt, bis Klarheit darüber besteht, was schlussendlich die Schadstoffsanierung kosten wird.

Auch dem Wunsch, einzelne Maßnahmen, wie beispielsweise Fußbodenerneuerungen in einzelnen Klassenräumen vorzunehmen, lies sich in den Sommerferien nicht umsetzen, da sowohl verwaltungsseitig als auch von den zu beauftragenden Firmen nicht die entsprechenden Kapazitäten für die Durchführung der Maßnahmen so kurzfristig vor den Ferien zur Verfügung standen.

Nach Beendigung der Sommerferien zeigte sich sowohl die Schulleitung als auch Teile des Schulelternrates und Mitglieder des Lehrkörpers überrascht darüber, dass letztendlich noch keine der geplanten Maßnahmen umgesetzt wurde. Seitens der Verwaltung wurde in Gesprächen und im Schriftwechsel nochmals die Herangehensweise der Umsetzung dargelegt und die Maßnahmen neuerlich noch einmal abgestimmt. Plan ist, dass man sich gemeinsam nach den Herbstferien noch einmal zusammensetzt und die weitere Vorgehensweise und zeitlichen Abläuft näher bespricht.

Aufgrund der neuerlich geführten Telefonate und Schriftwechsel besteht derzeit Einvernehmen zwischen Schulleitung, Schulelternrat und Verwaltung.

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachstand zur Kenntnis.

 

 

Weitere Anfragen liegen nicht vor.


Beschluss: