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Auszug - Vorstellung des Erlasses "Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schüler/innen nicht-deutscher Herkunft" (Herr Pfeffer, NLSchB)  

 
 
Sitzung des Integrationsbeirates
TOP: Ö 4
Gremium: Integrationsbeirat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 29.09.2014    
Zeit: 15:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Landkreises Lüneburg
Ort: Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
 
Beschluss


Herr Peter Pfeffer, Nds. Landesschulbehörde (NLSchB), stellt den Erlass „rderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nicht-deutscher Herkunft“ anhand von konkreten Beispielen aus der Praxis vor.

Peter Pfeffer ist als Schulfachlicher Dezernent in der NLSchB zuständig für Lüneburger Schulen. Darüber hinaus wird er in der NLSchB unterstützt durch die Fachberaterin für interkulturelle Bildung, Frau Niessen, zu deren Aufgabe die Beratung von Schulen gehört.

Anfang Oktober werden sich Schulleiterinnen und Schulleiter der Lüneburger Schulen im Rahmen einer Dienstbesprechung mit dem neuen Erlass vertraut machen.

Derzeit gibt es eine Sprachlernklasse an der Heiligengeistschule (Grundschule), drei an der  Oberschule Am Wasserturm und zwei Klassen an der BBS II. Hier soll um eine dritte Klasse aufgestockt werden. Die Aufnahmekapazitäten an allen Schulformen sind derzeit erreicht, der Bedarf an zusätzlichen Plätzen bleibt bestehen. Die Heilgengeistschule hat die Genehmigung für ihren Grundschulbezirk erhalten, beschult allerdings momentan auch Kinder aus dem Landkreis.

Hier besteht bezüglich der Schülerbeförderung, die zum Teil im Taxi erfolgt, und der eingeschränkten Möglichkeiten der schulischen und sozialen Integration am Heimatort bzw. in der zuständigen Grundschule Abstimmungsbedarf zwischen den betroffenen Schulen, der NLSchB, dem Landkreis und den Flüchtlingssozialarbeiterinnen bzw. Sozialraumträgern. Grundsätzlich ist im Erlass geregelt, dass Grundschulen die Kinder aufnehmen müssen, die in ihren Einzugsbereich fallen, dabei ist die Nicht-Beherrschung der deutschen Sprache kein Ablehnungsgrund. Eltern wünschen sich die wohnortnahe Beschulung ihrer Kinder.

Herr Pfeffer illustriert die Bestimmungen, indem er Beispiele aus der Praxis anführt. Dabei geht er auf das Aufnahmegespräch und die Erstberatung ein, er wägt das Für und Wider von Sprachlernklassen ab, wenn diese sich nicht an der „Heimatschule“ des Schülers befinden und daher die Integration in eine zukünftige Klasse nicht umsetzbar ist, die soziale Integration am Wohnort am Nachmittag erschwert wird und auch ein enges Übergangsmanagement zwischen den Lehrkräften der Sprachlernklasse und der aufnehmenden Klasse nicht gewährleistet werden kann. Er informiert über die im Erlass geregelten Rahmenbedingungen (Konzepterstellung vor Beantragung, Gruppengröße, Stundenzahl, Lehrerbildung).

In der anschließenden Diskussion geht es um die Bereitstellung von Ressourcen, um die Gleichwertigkeit von Sprachlernklassen und weiteren Fördermöglichkeiten im Rahmen von Förderangeboten an der für das Kind normalerweise zuständigen Grundschule  und um eventuelle Auswahlkriterien für zukünftige Standorte von Sprachlernklassen im Landkreis. Die Sprachlernklassen werden seitens der NLSchB eingerichtet, wenn ein förderfähiger Antrag vorliegt, der das pädagogische Konzept beschreibt. Die Eigenverantwortlichkeit der Schulen bleibt gewahrt. Letztendlich beruht die Einrichtung auf der gemeinschaftlichen Absprache aller Beteiligten inklusive der Kommunen.

Die Mitglieder des Integrationsbeirates sprechen folgende Empfehlung aus:

Der Integrationsbeirat von Hansestadt und Landkreis Lüneburg empfiehlt die wohnortnahe Beschulung der Kinder nicht-deutscher Herkunft, um ihnen und ihren Eltern die soziale  Integration zu erleichtern. Der Beirat regt an, sich in Gesprächen mit der NLSchB und weiteren Beteiligten für eine wohnortnahe Beschulung einzusetzen.