Bürgerinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr.147 "Friedenstraße/Vor dem Roten Tore" Abwägungs- und Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.09.2014    
Zeit: 15:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5873/14 Bebauungsplan Nr.147 "Friedenstraße/Vor dem Roten Tore"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hölter, Hanne
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass die auch politisch gewollte Nachverdichtung in der Innenstadt weiter verfolgt wird. Anhand mehrerer Objekte und B-Pläne im Innenstadtbereich wird aufgezeigt, dass man bei der Schaffung von neuem Wohnraum sich dabei in unterschiedlichen Preissegmenten bewegt.

Dies ist auch ein Nachweis dafür, dass in der Innenstadt viele unterschiedliche Vorhaben zeitgleich realisiert werden können.

Auf die Besonderheiten der rechtlichen Situation für den B-Plan „Friedenstraße / Vor dem Roten Tore“ wird detailliert eingegangen.

In der Chronologie des Verfahrens stellt sich der Zeitplan wie folgt dar.

 

Zeitplan:

√  Aufstellungsbeschluss im VA 21.02.2012

√  Veränderungssperre mit selbem Geltungsbereich (Ratsbeschluss vom 23.02.2012 sowie Verlängerung um 1 Jahr im Ratsbeschluss vom 06.02.2014).

√  Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (24.09.2012 bis 19.10.2012)

√  Arbeitskreis 20.05.2014

√ förmliche Beteiligung (öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung 07.07. bis 06.08.2014)

-  Abwägung und Satzungsbeschluss

 

Erinnert wird daran, dass es vor 1 Jahr einen Eigentümerwechsel gegeben hat. Der neue Eigentümer ist daraufhin an die Stadt herangetreten und hat darum gebeten, im Verfahren noch einmal einen Schritt zurückzugehen, damit seine Interessenlage in die weitergehende Planung einfließen kann.

Bezüglich der weiteren Vorgehensweise wurde daraufhin ein Arbeitskreis gebildet, der sich aus der Architektin, Vertretern der im Rat vertretenen Parteien sowie Mitgliedern der Verwaltung zusammensetzte.

Das Ergebnis der Beratung des Arbeitskreises wurde in mehreren Punkten festgehalten. Das Ergebnisprotokoll des Arbeitskreises ist dem Protokoll (Anlage I) beigefügt.

Die Ergebnisse des Arbeitskreises wurden in die Planung eingepflegt. Die überarbeitete Planung wurde anschließend öffentlich ausgelegt. Die Trägerbeteiligung wurde durchgeführt. In der Auslegung wurden nur sehr wenige Anregungen und Bedenken vorgetragen.

Näher eingegangen wird auf die Ziele, auf die mit diesem B-Plan eingegangen wird.

Ziele:

-       Verdichteten Bebauung, die sich maßvoll einfügt mit Rücksicht auf die bereits vorhandenen und vielfach historisch geprägten Baustrukturen mit ihren charakteristischen Gestaltkonstanten in der näheren Umgebung.

-       Sicherung prägender Grünstrukturen (2 Großbäume und Streuobstwiese) und besonderer Gestaltkonstanten (Straßenzüge Friedenstraße / Vor dem Roten Tore).

-       -Erhalt einer angemessenen Erschließung.

 

Grundlegende Festsetzungen (analog der Ergebnisse des Arbeitskreises):

              Besonderes Wohngebiet (WB)

-              Gegliedert in unterschiedlich dichte/hohe Bereiche

-              Steuerung insbesondere durch Baugrenzen und Begrenzung der Vollgeschosse, Traufhöhen und Firsthöhen

-               Begrenzung der Versiegelung und Sicherung der Streuobstwiese und der 2 Großbäume

-               Vorgaben zur Gestaltung (örtliche Bauvorschriften) und Begrünung

-               Vorgaben zum passiven Lärmschutz (Ergebnisse des schalltechnischen Gutachtens)

 

Erhebliche verkehrliche Auswirkungen werden nicht erwartet, daher war kein Gutachten erforderlich.

 

Abwägung: Abwägungsvorschläge als Anlage, wesentliche Punkte:

Hinweise zur Kenntnis: Insbesondere zu möglichem Bau Tiefgarage und ggf. damit verbundenen Grundwasserabsenkungen; keine Maßnahmen im Bebauungsplan erforderlich. Im Genehmigungsverfahren ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich und eine Prüfung ob ggf. ein Beweissicherungsverfahren erforderlich wird. Ob und in welchem Umfang eine Beweissicherung angeordnet wird, kann erst nach Vorlage eines wasserrechtlichen Antrages entschieden werden.

Einigen Anregungen wurde gefolgt: Insbesondere redaktionelle Korrekturen (z. B. vergrößerte Darstellung der Abgrenzung unterschiedlicher Gebäudehöhen, korrigierte Quellenangabe zur Kartengrundlage).

Zudem wurde in den textlichen Festsetzungen eine Überschreitungsmöglichkeit der 4 GRZ durch die festgesetzten Stellplatzflächen (rote  Strichlinie) ergänzt, damit bestehende Stellplätze und Zufahrten auch bei Neuplanungen keine GRZ-Überschreitung auslösen.

Nicht gefolgt wurde insbesondere den Anregungen der Handwerkskammer zur Ausweisung eines Mischgebietes und Erhöhung der GRZ im WB 4 sowie den Anregungen aus der Öffentlichkeit u. a. zur Sicherung eines Durchgangsrechts, Verhinderung einer Grenzbebauung auf dem Grundstück Friedenstraße 18 und Veränderung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung.

Der Stellplatznachweis ist durch die vorhandene Garagenanlage bereits weitestgehend geführt.

Die vorgebrachten Anregungen zu einem Nachbargrundstück sind privatrechtlicher Natur und auch so  zu regeln. Sowohl die geschilderte Müll- als auch die Anbauproblematik sind nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens. Die betroffenen Nachbarn führen bereits entsprechende Gespräche, um zu einer privatrechtlichen Lösung zu gelangen.

 

Ratsfrau Schellmann merkt, dass sie es für besser empfunden hätte, wenn die nachbarschaftlich auf privatrechtlicher Basis zu regelnden Probleme im Vorfeld des Bauleitplanverfahrens hätten gelöst werden können. Durch die tlw. nicht direkt auf der Grundstücksgrenze bestehenden vorhandene Bebauung wird es aufgrund der vorgesehenen Eckrandbebauung für den Nachbarn bezüglich Mülltonnenleerung zu Problemen kommen.

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt anhand eines Planes auf, dass der vorhandene Baukörper an beiden Enden des Hauses zwar auf der Grundstücksgrenze stehe, der Bau in der Mitte des Gebäudes jedoch nicht.

Dieser Zustand scheint schon seit geraumer Zeit zu bestehen und dürfte historisch gewachsen sein. Die Lösung des nachbarrechtlichen Problems ist jedoch nicht darin zu suchen, dass die Neubebauung auf dem Nachbargrundstück eine halbe oder gar ganze Traufenhöhe mit der Bebauung von der Grundstücksgrenze Abstand zu halten habe. Wie bereits ausgeführt, ist das Problem der Mülltonnenleerung unter den Grundstücksnachbarn auf privatrechtlicher Basis zu lösen. Erste Gespräche haben ja auch bereits stattgefunden. Nicht sein kann es, dass im Rahmen der Auslegung dieses privatrechtliche Problem thematisiert und gleichzeitig die vermeintliche Lösung aufgezeigt wird.

 

Ratsfrau Schellmann geht aufgrund der Angaben des Nachbarn davon aus, das deren Grundstücksanteil jetzt von dem Nachbarn überbaut werden wird. Dies kann aus ihrer Sicht ohne Zustimmung nicht sein. Es geht nicht an, dass sich die Nachbarn gegen eine Überbauung ihres Grundstücksanteils im Endeffekt sogar vor Gericht wehren müssen.

 

Stadtbaurätin Gundermann zitiert aus den eingegangenen Stellungnahmen aus einem Schreiben des mit der Interessenvertretung der Nachbarin beauftragten Rechtsanwaltes, nachdem eine Zustimmung für eine Überbauung durchaus denkbar wäre, vorausgesetzt, man verständigt sich im Vorfeld auf die Zahlung einer Überbaurente.

Nochmals wird darauf hingewiesen, dass für die Müllentsorgung zwei Lösungsansätze bestehen. Die Müllentsorgung zur Straße hin könnte dadurch erfolgen, dass innerhalb des bestehenden Gebäudes die Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Mülltonnen durch das Haus an die Straße gebracht werden können, so wie das auch in den angrenzenden Nachbarhäusern praktiziert werde.

 

Ratsherr Manzke schließt sich den Aussagen von Stadtbaurätin Gundermann an. Auch er hält die vorgesehene Eckrandbebauung straßenseitig mit direkt aneinander gebauten Gebäuden für die beste städtebauliche Lösung. Auch er vertritt die Ansicht, dass das geschilderte Müllentsorgungsproblem privatrechtlicher Natur sei und auch so geregelt werden sollte. Wenn die Nachbarn des Bauherrn ihre Mülltonnen bisher ohne Zustimmung über das Nachbargrundstück gezogen haben, lässt sich daraus nicht ableiten, dass der Nachbar dies auch weiterhin zu dulden habe.

 

Frau Hobro – Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement – ergänzt, dass keine Verpflichtung besteht, dass der Nachbar seine Müllentsorgung auch zukünftig über das Nachbargrundstück vornehmen kann. Der jetzige Eigentümer kann das Überqueren seines Grundstückes zur Müllentsorgung dem Nachbarn durchaus untersagen.

Es besteht auch kein Recht darauf, dass für die Müllentsorgung eine öffentliche Wegefläche geschaffen wird.

 

Bereichsleiter Eberhard macht deutlich, dass der neue Eigentümer auch ohne den B-Plan dem Nachbarn die Mitbenutzung seines Grundstückes zur Entsorgung des Mülls durchaus untersagen könnte.

 

Beigeordneter Dörbaum vertritt ebenfalls die Ansicht, dass das geschilderte Müllentsorgungsproblem allein auf privatrechtlicher Basis zu regeln sein wird.

Keinesfalls ist dies über das laufende Bauleitverfahren zu regeln.

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt nochmals die Grundstückssituation auf.

 

Ratsfrau Schellmann geht ein auf die für zulässig festgelegte Bebauung. Auch wenn eine verdichtete Bebauung im hinteren Bereich des Grundstücksareals sinnvoll erscheint, so hält sie doch die zulässige 2-Geschossigkeit gegenüber dem eingeschossigen Flachbau der Kita für zu stark.

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt sich erstaunt darüber, dass jetzt über die Zulässigkeit der Bebauung eine andere Meinung vertreten wird als bei der letzten Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss, in dem es insbesondere auch um die Art und das Maß der Bebauung ging. Der Gruppenvertreter – Ratsherr Kiesel – hat erklärt, dass er die als zulässig festzusetzende Bebauung mitträgt.

Die heutige Kehrtwendung in der Gruppenaussage der Gruppe FDP/Rentnerpartei ist für sie nicht nachvollziehbar.

 

Ratsfrau Schellmann führt aus, dass sie wegen eines Tartu-Aufenthaltes den Sitzungstermin nicht wahrnehmen konnte und ihr Vertreter in der Sitzung seine eigene Meinung vertreten habe.

Sie erinnert daran, dass sie bereits in vorangegangenen Beratung ausgeführt habe, dass eine Zweigeschossigkeit im hinteren Bereich des Grundstückes für sie eine gegenüber dem 1 ½-geschossigen Flachdach der Kita in dieser gartengeprägten Landschaft zu massiv sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht deutlich, dass man sich davon lösen muss, dass ein vorgestellter Entwurf einer Planung endgültig sei und zwingend auch so zur Umsetzung gelangen wird.

Auf die festgesetzten Höhen wird nochmals eingegangen.

 

Bürgermeister Meihsies spricht sich dafür aus, dass einzelne im Parkplatzumfeld stehende Bäume eines gesonderten Schutzes bedürfen.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass Laubbäume mit einem bestimmten Maß ohnehin durch die Baumschutzsatzung zunächst einmal einem Schutz unterliegen. Des Weiteren ist auch möglich, den Erhalt in einem B-Plan festzulegen. Diese Vorgehensweise kam insbesondere in älteren bestehenden B-Plänen zur Anwendung.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum verliest für die Abstimmung den Beschlussvorschlag der Verwaltung und lässt über diesen abstimmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt. Die Abwägung ergibt nur geringfügige Planänderungen. Von einer erneuten Planauslegung wird deshalb abgesehen.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 147 „Friedenstraße / Vor dem Roten Tore“ mit örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Gegenstimme (Ratsfrau Schellmann).

 

ALLRIS® Test-Dokument HTML Konvertierung

ALLRIS Dokumente

 

Dieses Dokument wurde von einem anderen Benutzer gerade erstellt und noch nicht auf dem Server gespeichert.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 5 BP 147 Friedenstraße (506 KB)