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Auszug - Vorstellung des Entwurfes des 1. Jugendhilfeplanes der Stadt Lüneburg  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 26.08.2003    
Zeit: 15:30 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/0466/03 Vorstellung des Entwurfes des 1. Jugendhilfeplanes der Stadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Burkhard Hoferichter
Federführend:Alter Fachbereich 5 - Jugend und Soziales   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Einleitend führt Stadtdirektor Koch aus, dass es sich bei dem vorliegenden Jugendhilfeplan um einen Vorentwurf handelt, welcher nunmehr im Rahmen einer ersten Lesung den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses vorgestellt wird.

Die Jugendhilfeplanung ist gesetzlich vorgeschrieben und als Daueraufgabe des jeweiligen Jugendhilfeträgers zu verstehen, welche aber natürlich nicht über die Jahre stets so intensiv zu betreiben sei.

 

Herr Hoferichter stellt den Jugendhilfeplan vor. Die Inhalte des Berichtes werden in Kurzform vorgestellt (s. auch beigefügte Power-Point-Präsentation).

Bei dem Bericht handelt es sich um eine Loseblattsammlung, welche bei Bedarf ergänzt oder  aktualisiert werden kann.

Der Prozess der Jugendhilfeplanung wurde von einem Koordinierungsgremium, bestehend aus Mitarbeitern der Jugendhilfe, Vertretern des Jugendhilfeausschusses und der freien Träger, begleitet.

Herr Hoferichter weist auf die Zusammenfassung von erforderlichen Maßnahmen, nach Prioritäten geordnet, hin (Bericht S. 74). Jene Liste kann im Jugendhilfeausschuss besprochen und entsprechend ergänzt werden.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass für den Bereich der Stadt Lüneburg ein positives Gesamtergebnis besteht, welches in Teilbereichen verbesserungsfähig erscheint.

Für die Zukunft ist denkbar, die Jugendhilfeplanung zur Sozialplanung auszuweiten.

 

Herr Koch führt an, dass der vorliegende Bericht aufgrund einer gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung erstellt wurde. Der vorliegende Bericht wird als eine Rahmenplanung der Stadt Lüneburg zu gegebener Zeit dem Rat vorgelegt.

 

Frau Lindenau merkt an, dass der Bericht nicht auf den bestehenden Tagesmütterverein mit seinen Angeboten eingehe.

 

Herr Meihsies hält eine Stadtplanung, die mit der Sozialplanung abgestimmt sei, für einen wichtigen Aspekt.

 

Frau Thielbörger bittet, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als eigene Überschrift/ Abschnitt in den Bericht aufgenommen wird, um den Themenkomplex im Bericht schneller finden zu können.

 

Frau Holste weist darauf hin, dass für die Bereiche “Kooperation Schule-Jugendhilfe in der Stadt Lüneburg” und “Frauen” diverse Projekte bestehen, welche in den Jugendhilfeplan noch aufzunehmen wären.

Zudem würde Frau Holste sich eine Differenzierung Mädchen – Jungen wünschen.

Zu der Liste der Bedarfe in dem Bericht wird ausgeführt, dass hierbei eine gewisse Nacharbeit erforderlich sei. Die Ursachenforschung und Zielformulierung der einzelnen Bedarfe sollte näher beleuchtet werden.

 

Herr Meihsies merkt an, dass die Grünen im Jahre 2001 einen Antrag zur weitergehenden Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Jugendhilfe gestellt haben.

 

Herr Stoffregen meint, dass der Bericht eine Momentaufnahme wiederspiegelt, welche in Teilbereichen mittlerweile zu revidieren sei. Der Maßnahmenkatalog/ Perspektivteil erscheint ihm zu unkonkret, zu allgemein gehalten.

 

Frau Schellmann verspricht sich wenig von der Bitte an die Fraktionen, die Maßnahmenliste einer Überprüfung zu unterziehen, welche Punkte auf der Liste möglicherweise noch fehlen könnten. Aus Sicht von Frau Schellmann wäre dezidierter in die Ursachenforschung einzusteigen.

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ernst zu nehmen und entsprechend umzusetzen.

 

Herr Koch führt aus, dass eine Ursachenforschung nur in einem begrenzten Rahmen von der Stadt Lüneburg selbst durchführbar ist; hier wären z.B. die Universität und Fachhochschule einzubeziehen. Viele Ursachen gehören in andere Zuständigkeitsbereiche, z.B. des Bundes, so dass teilweise Gegebenheiten so akzeptiert werden müssen.

Eine Beteiligung von Minderjährigen erfolgt soweit das möglich ist, doch hat sich auch gezeigt, daß die Jugendlichen sich nicht immer für Projekte begeistern lassen. Dennoch ist die Stadt Lüneburg weiterhin bemüht, eine Beteiligung nach § 22e NGO durchzuführen.

 

Herr Meihsies fragt an, ob und welche Bereiche des Berichtes als aktivierende Planung anzusehen sind.

Herr Hoferichter führt aus, dass zahlreiche Zielsetzungen und Maßnahmenplanungen des Berichtes so aufgefasst werden können.

 

Abschließend bemerkt Frau Baumgarten, dass der vorliegende Bericht eine Bestandserhebung darstellt. Alle Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden gebeten, weitere Anregungen und Zielvorgaben zu formulieren und im Jugendhilfeausschuss einzubringen. Der Jugendhilfeausschuss wird hierüber beraten.

                       

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fassen einstimmig folgenden Beschluss :

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Entwurf des 1. Jugendhilfe-Planes entgegen. Er wird - nach Durchsicht und Auswertung, ggf. auch weiterer Beratung in den Fraktionen des Rates - in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses weiter behandelt. Er ist auch anderen betroffenen Fachbereichen der Verwaltung in der vom JHA schließlich gebilligten Fassung zur Kenntnis und ggf. Stellungnahme erneut zuzuleiten. Zum Abschluß des Planungsprozesses soll er dem Rat zur Feststellung als Rahmenplan - auch im Hinblick auf Querbezüge zu anderen städtischen Fachplanungen - vorgelegt werden (§§ 71 Abs. 3 S. 2 und 80, Abs. 4 KJHG).

 


           

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorstellung des Entwurfes des 1. Jugendhilfe-Planes (105 KB) PDF-Dokument (164 KB)