Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Einleitend führt
Stadtdirektor Koch aus, dass es sich bei dem vorliegenden Jugendhilfeplan um
einen Vorentwurf handelt, welcher nunmehr im Rahmen einer ersten Lesung den
Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses vorgestellt wird. Die
Jugendhilfeplanung ist gesetzlich vorgeschrieben und als Daueraufgabe des
jeweiligen Jugendhilfeträgers zu verstehen, welche aber natürlich nicht über
die Jahre stets so intensiv zu betreiben sei. Herr Hoferichter stellt den Jugendhilfeplan vor. Die Inhalte des Berichtes werden in Kurzform vorgestellt (s. auch beigefügte Power-Point-Präsentation). Bei dem
Bericht handelt es sich um eine Loseblattsammlung, welche bei Bedarf ergänzt
oder aktualisiert werden kann. Der Prozess
der Jugendhilfeplanung wurde von einem Koordinierungsgremium, bestehend aus
Mitarbeitern der Jugendhilfe, Vertretern des Jugendhilfeausschusses und der
freien Träger, begleitet. Herr Hoferichter weist auf die Zusammenfassung von erforderlichen Maßnahmen, nach Prioritäten geordnet, hin (Bericht S. 74). Jene Liste kann im Jugendhilfeausschuss besprochen und entsprechend ergänzt werden. Zusammenfassend
ist festzustellen, dass für den Bereich der Stadt Lüneburg ein positives Gesamtergebnis
besteht, welches in Teilbereichen verbesserungsfähig erscheint. Für die
Zukunft ist denkbar, die Jugendhilfeplanung zur Sozialplanung auszuweiten. Herr Koch
führt an, dass der vorliegende Bericht aufgrund einer gesetzlich
vorgeschriebenen Verpflichtung erstellt wurde. Der vorliegende Bericht wird als
eine Rahmenplanung der Stadt Lüneburg zu gegebener Zeit dem Rat vorgelegt. Frau Lindenau
merkt an, dass der Bericht nicht auf den bestehenden Tagesmütterverein mit
seinen Angeboten eingehe. Herr Meihsies
hält eine Stadtplanung, die mit der Sozialplanung abgestimmt sei, für einen wichtigen
Aspekt. Frau
Thielbörger bittet, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als
eigene Überschrift/ Abschnitt in den Bericht aufgenommen wird, um den
Themenkomplex im Bericht schneller finden zu können. Frau Holste
weist darauf hin, dass für die Bereiche “Kooperation Schule-Jugendhilfe in der
Stadt Lüneburg” und “Frauen” diverse Projekte bestehen, welche in den
Jugendhilfeplan noch aufzunehmen wären. Zudem würde
Frau Holste sich eine Differenzierung Mädchen – Jungen wünschen. Zu der Liste
der Bedarfe in dem Bericht wird ausgeführt, dass hierbei eine gewisse
Nacharbeit erforderlich sei. Die Ursachenforschung und Zielformulierung der
einzelnen Bedarfe sollte näher beleuchtet werden. Herr Meihsies
merkt an, dass die Grünen im Jahre 2001 einen Antrag zur weitergehenden Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Jugendhilfe gestellt haben. Herr
Stoffregen meint, dass der Bericht eine Momentaufnahme wiederspiegelt, welche
in Teilbereichen mittlerweile zu revidieren sei. Der Maßnahmenkatalog/ Perspektivteil
erscheint ihm zu unkonkret, zu allgemein gehalten. Frau
Schellmann verspricht sich wenig von der Bitte an die Fraktionen, die
Maßnahmenliste einer Überprüfung zu unterziehen, welche Punkte auf der Liste
möglicherweise noch fehlen könnten. Aus Sicht von Frau Schellmann wäre
dezidierter in die Ursachenforschung einzusteigen. Eine
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ernst zu nehmen und entsprechend
umzusetzen. Herr Koch führt aus, dass eine Ursachenforschung nur in einem begrenzten Rahmen von der Stadt Lüneburg selbst durchführbar ist; hier wären z.B. die Universität und Fachhochschule einzubeziehen. Viele Ursachen gehören in andere Zuständigkeitsbereiche, z.B. des Bundes, so dass teilweise Gegebenheiten so akzeptiert werden müssen. Eine
Beteiligung von Minderjährigen erfolgt soweit das möglich ist, doch hat sich
auch gezeigt, daß die Jugendlichen sich nicht immer für Projekte begeistern
lassen. Dennoch ist die Stadt Lüneburg weiterhin bemüht, eine Beteiligung nach
§ 22e NGO durchzuführen. Herr Meihsies
fragt an, ob und welche Bereiche des Berichtes als aktivierende Planung anzusehen
sind. Herr
Hoferichter führt aus, dass zahlreiche Zielsetzungen und Maßnahmenplanungen des
Berichtes so aufgefasst werden können. Abschließend
bemerkt Frau Baumgarten, dass der vorliegende Bericht eine Bestandserhebung
darstellt. Alle Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden gebeten, weitere
Anregungen und Zielvorgaben zu formulieren und im Jugendhilfeausschuss
einzubringen. Der Jugendhilfeausschuss wird hierüber beraten. Beschluss: Die Mitglieder
des Jugendhilfeausschusses fassen einstimmig folgenden Beschluss : Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Entwurf des 1.
Jugendhilfe-Planes entgegen.
Er wird - nach Durchsicht und Auswertung, ggf. auch weiterer Beratung in den
Fraktionen des Rates - in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses
weiter behandelt. Er ist auch anderen betroffenen Fachbereichen der Verwaltung
in der vom JHA schließlich gebilligten Fassung zur Kenntnis und ggf.
Stellungnahme erneut zuzuleiten. Zum Abschluß des Planungsprozesses soll er dem
Rat zur Feststellung als Rahmenplan - auch im Hinblick auf Querbezüge zu anderen
städtischen Fachplanungen - vorgelegt werden (§§ 71 Abs. 3 S. 2 und 80, Abs. 4
KJHG).
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