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Auszug - Vorstellung der Ergebnisse der Integrierten Energetischen Quartierskonzepte (IEQK) für die Quartiere Kaltenmoor, Kreideberg und Hasenburger Berg  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.07.2014    
Zeit: 15:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5780/14 Vorstellung der Ergebnisse der Integrierten Energetischen Quartierskonzepte (IEQK) für die Quartiere Kaltenmoor, Kreideberg und Hasenburger Berg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kristin Tank
Federführend:06 - Bauverwaltungsmanagement Bearbeiter/-in: Tank, Kristin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass aufgrund der im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung getroffenen Beschlusslage „Integrierte Energetische Quartierskonzepte für die Stadtteile Kreideberg, Kaltenmoor und Hasenburger Berg ausgeschrieben wurden. Die aufgrund des Ausschreibungsergebnisses beauftragte BauBeCon hat daraufhin weitergehende Gutachten beauftragt, dessen Ergebnisse heute in der Sitzung zur Beschlussfassung vorgestellt werden.

Eingegangen wird hinsichtlich der Förderprogramme auf die Förderziele, das Fördervolumen sowie auf die Programmkomponenten und die Förderhöhe für die Quartierskonzepte. Die erstellten energetischen  Quartierskonzepte betrachten die derzeitige Situation aus stadtplanerischen und energetischen Gesichtpunkten. Die in den erarbeiteten Konzepten enthaltenen Aussagen beziehen sich inhaltlich jedoch nur auf grundsätzliche Aussagen. Diese Aussagen, bezogen auf die einzelnen Objekte zu konkretisieren, obliegt den jeweiligen Eigentümern bei anstehenden Maßnahmen. Eingesetzt werden soll für die Erarbeitung von Fördermöglichkeiten und für die Umsetzung energetischer Maßnahmen ein Energiemanager, der die Eigentümer bei der Umsetzung der Maßnahmen unterstützen soll.

Die Fördermittelprogramme des Bundes und des Landes haben sich jedoch nicht so entwickelt, wie man es hätte erwarten können, als man mit der Planung begonnen hat. Derzeit ist nur eine Unterstützung der Grobplanung möglich. Die derzeitige Situation stellt sich so dar, dass kein einziges Objekt bisher mit einer Förderkulisse hinterlegt ist.

Begleitet werden die erstellten Energiekonzepte von Frau Burghardt – Stabsstelle 06 -.

Zur Vorstellung der Konzepte begrüßt sie Herrn Schütte von der BauBeCon, der zu der Aufgabenstellung vortragen wird sowie Herrn Kuhlmann von der ENAKON, der den energetischen Teil vorträgt.

 

Herr Schütte – BauBeCon, Bremen – erläutert einleitend die Herangehensweise, wie die einzelnen Konzepte erstellt wurden. Ausgehend von einer Bestandserhebung und dem Versuch, bei gleichförmiger Bebauung und Unterhaltungszustand Cluster zu bilden, wurden ergänzend in einer Arbeitsgruppe Fachleute und Experten der Verwaltung in die weitere Vorgehensweise eingebunden.

Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) wird ausführlich auf die erarbeiteten Konzepte und vorgesehenen Maßnahmen der angesprochenen Quartiere näher eingegangen.

Vorgabe des Bundes ist es in der Zielsetzung, 2 % des Gebäudebestandes jährlich zu sanieren. Derzeitig werden im Durchschnitt 0,8 % des Bestandes jährlich saniert. Im Hinblick auch auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erscheint die angestrebte Zielvorstellung hierbei realistisch.

 

Herr Kuhlmann – ENAKON Wolfenbüttel GmbH erläutert im Fortgang der Power-Point-Präsentation die energetischen Belange der angesprochenen Quartiere. Hierbei wird detailliert anhand von Beispielen, auf die Entwicklungsziele und die Möglichkeiten Einsparpotentiale zu schaffen, näher eingegangen.

Einzelne Aspekte von Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität, Maßnahmen zum Städtebau und zur Freiraumgestaltung werden in diesem Zusammenhang näher erläutert.

Im Ausblick wird die Aufgabenstellung des einzusetzenden Sanierungsmanagers näher umschrieben. Eingegangen wird hierbei auf die Kernaufgaben und den angestrebten Sanierungsfahrplan.

Entscheidend wird in der Umsetzung anstehender Maßnahmen sein, dass die Maßnahmen nicht allein nur von einem technischen Büro, sondern dass auch auf eine Unterstützung von Experten, die über immobilien-wirtschaftliches Fachwissen verfügen, zurückgegriffen werden kann.

 

Beigeordneter Dörbaum dankt den Vortragenden für die anschaulich Darstellung der Möglichkeiten, die sich zur Verbesserung insbesondere energetischer Belange für die 3 Stadtquartiere ergeben.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht, dass der Ansatz sowohl der alten als auch der neuen Bundesregierung ein anderer war als dass, was jetzt als Förderung angeboten wird. Vorgesehen war ein Milliardenprogramm aufzulegen. Was jetzt angeboten wird, ist nur eine Kreditförderung. Eine solche ist für Großeigentümer insofern unzureichend, als dass sich energetische Sanierungen damit allein nicht wirtschaftlich darstellen lassen.

Auf einer Anliegerversammlung im Quartier Kreideberg wurde deutlich, dass bei der vorhandene Eigentümerstruktur dort die Kfw-Programme allein keine auslösenden Effekte hinsichtlich Sanierung bringen werden, da sich energetische Maßnahmen mit einer solchen Förderkulisse erst nach 20 Jahren rechnen würden. Zielsetzung im Quartier Kreideberg ist es vornehmlich, mit den Eigenheimbesitzern ins Gespräch zu kommen. Dies wird letztendlich jedoch nur funktionieren, wenn die Förderstruktur auch auf Zuschüsse umgestellt wird.

 

Bürgermeister Meihsies merkt an, dass mit der Erarbeitung der Konzepte gut in die Tiefe gearbeitet wurde. Erkennbar geworden ist, dass das Quartier Kreideberg mit der unzureichenden Förderkulisse Probleme hinsichtlich eines sich aufbauenden Sanierungsstaus bekommen würde. Auch sieht er die anstehenden notwendigen Sanierungen der Wohnblöcke als großen Problemkreis an. Die Frage stellt sich insofern, was eine energetische Sanierung der Wohnblöcke dem einzelnen Mieter bringt. Hier muss insofern daran gearbeitet werden, dass das Interesse geweckt wird.

 

Oberbürgermeister Mädge zeigt auf, dass 3 Strukturen zu beachten sind

 

-          Einfamilienhäuser (EFH)

-          Eigentümerhochhäuser

-          Grundeigentümer Wohnblöcke

 

Sowohl Eigentümerhochhäuser als auch Wohnblöcke gestalten sich in der Herangehensweise schwierig wegen der bestehenden Eigentümer- und Mieterstruktur. Zielgruppe ist deshalb eher der EFH-Eigentümer. Im EFH-Bestand ist energetisch entsprechendes Einsparpotential vorhanden.

Die Ausnutzung energetischer Einsparpotentiale ist auch eher als gesamtstaatliche Aufgabe zu sehen. Die Beratung soll zusammen mit der Klimaleitstelle erfolgen. Dort müssten auch die Beratungsergebnisse zusammengefasst werden.

Nicht außer Acht gelassen werden darf dabei, dass die betriebswirtschaftlichen Rahmendaten dazu stimmen müssen, weil man sonst keine Eigentümer dazu bringen wird, Investitionen vorzunehmen.

Auch wenn davon auszugehen sein wird, dass für das Quartier Hasenburger Berg die LüWoBau die energetische Sanierung für ihren Wohnungsbestand angehen wird, so werden andere Eigentümer sich zunächst dahingehend abwartend verhalten, was evtl. für sie in der Förderkulisse verbessert wird.

 

Ratsherr Salewski dankt für die Erarbeitung und Vorstellung der Konzepte sowie die in diesem Zusammenhang aufgezeigten vorstellbaren Maßnahmen. Erforderlich wird sein, dass der eingesetzte Sanierungsmanager auch die notwendige Unterstützung erfährt.

 

Ratsherr Löb hinterfragt, warum in den Konzepten für Photovoltaikanlagen nur an den Eigenverbrauch gedacht werden soll. Dies auch vor dem Hintergrund, dass eine finanzielle Förderung zu einer Gegenfinanzierung führen könnte.

Die angeführten Mobilitätsaussagen sind für ihn nicht stimmig. Für notwendig erachtet er, dass auch Aussagen zur ÖPNV-Verbesserung und Radwegeführung getätigt werden.

 

Herr Kuhlmann – ENAKON Wolfenbüttel GmbH – merkt zur Beschränkung der Photovoltaikanlagen auf den Eigenverbrauch an, dass dies wohl bedacht so sein soll. Hintergrund ist eine gesamtenergetische Betrachtung. Auch wenn bei einer Energieeinspeisung ein auf den ersten Blick akzeptabler Preis für den Strom gezahlt wird, so verhält es sich aus wirtschaftlicher Sicht jedoch so, dass die gebotenen Fördermöglichkeiten die Kosten nicht so abdecken, dass eine Photovoltaikanlage für einen Stromverkauf wirtschaftlich betrieben werden kann. Deshalb ist die Beschränkung auf den Eigenverbrauch vorgesehen.

Wohnungsunternehmen tun sich in der Regel schwer mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen. Dies liegt darin begründet, dass sie Überkapazitäten bei der Erzeugung von Strom nicht über das Netz Dritter beispielsweise an eigene andere Wohnblöcke weiterleiten dürfen. Eine solche Vorgehensweise würde nach sich ziehen, dass man unternehmerisch tätig werden würde und dementsprechend auch Steuern zu entrichten hätte.

 

Ratsherr Petroll bestätigt aus eigener Erfahrung, dass hinsichtlich einer Kosten/Nutzen-Analyse es eine gehörige Portion Idealismus bedarf. Sein im Haus installierte Brennwertkessel beispielsweise wird sich erst nach ca. 20 Jahren amortisieren.

Die vorgestellten Konzepte sind für ihn schlüssig und sinnvoll. Schwachpunkt ist eher die Förderkulisse. Auch wenn seitens des Bundes eine jährliche Rate an Sanierung im Bestand angestrebt und wohl auch erreicht werden kann, so bedeutet dies rein rechnerisch trotzdem, dass die Sanierung des Gesamtbestandes einen Zeitraum von 100 Jahren in Anspruch nehmen wird.

Die LüWoBau als städtische Gesellschaft praktiziert die energetische Sanierung ihres Wohnungsbestandes nach seiner Ansicht vorbildlich. Die Sanierungskosten werden nach seiner Kenntnis nur zur Hälfte im Rahmen des Zulässigen sofort nach Durchführung der Maßnahmen umgelegt. Die andere Hälfte wird erst nach einem Zeitraum von 5 Jahren umgelegt. Spätestens nach Ablauf der ersten 5 Jahre ist auch für die Mieter erkennbar geworden, welche Energieeinsparkosten den Mieterhöhungen aufgrund der umgelegten Sanierungskosten gegenüberstehen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1) Der Bauausschuss nimmt die Integrierten Energetischen Quartierskonzepte für die Quartiere Kaltenmoor, Kreideberg und Hasenburger Berg sowie die befristete Einstellung eines Sanierungsmanagers für die Quartiere Kaltenmoor und Kreideberg für drei Jahre ab 2015 zustimmend zur Kenntnis.

 

2) Der Rat beschließt die Integrierten Energetischen Quartierskonzepte für die Quartiere Kaltenmoor, Kreideberg und Hasenburger Berg mit den darin zusammengefassten Zielen und Maßnahmen sowie die befristete Einstellung eines Sanierungsmanagers für die Quartiere Kaltenmoor und Kreideberg in 2015 für insgesamt drei Jahre.

 

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 2 Enthaltungen (Ratsherr Manzke und Ratsfrau Schellmann).

 

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 5 _IEQK (2479 KB)