Bürgerinformationssystem

Auszug - 76. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich "Am Ochtmisser Kirchsteig" Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.07.2014    
Zeit: 15:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5778/14 76. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich "Am Ochtmisser Kirchsteig"
Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hölter, Hanne
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass man sich bei der Standortsuche für die Aufstellung von Unterkunftsgebäuden zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern für einen Standort am Ochtmisser Kirchsteig entschieden habe. Im F-Plan ist diese stadteigene Fläche derzeit als Sportplatzfläche ausgewiesen, wird jedoch nicht als solche genutzt. Bestanden ist die Fläche derzeit mit einem Birkenwäldchen, welches jedoch nach dem Flächennutzungsplan nicht unter Schutz steht. Der Schutzcharakter ergibt sich nur aus dem Waldgesetz.

Hingewiesen wird darauf, dass im F-Plan nur Entwicklungsabsichten festgelegt werden. Derzeit ist diese Fläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz/Spielplatz/Bolzplatz/Tennisplatz“ ausgewiesen.

Da vorgesehen ist, für die Aufstellung der Wohncontainer eine Baugenehmigung zu erteilen, ist vorgesehen, die Festsetzungen des F-Plans dementsprechend zu ändern und das Verfahren hierzu parallel laufen zu lassen.

Eingegangen wird auf die derzeitige Situation bezüglich der Unterbringung von Asylbewerbern/ Flüchtlingen.

Die Unterkunft am Meisterweg weist eine Kapazität von 100 Personen auf. Diese Unterkunft ist voll belegt. Eine weitere Unterkunft befindet sich in einem Gebäude der Schlieffen-Kaserne. Hier wird eine Kapazität für die Unterbringung von 104 Personen vorgehalten. Dort können max. noch 24 Personen untergebracht werden. Es ist davon auszugehen, dass die Verteilungsquote in naher Zukunft erhöht wird, so dass auch seitens der Stadt weitere Kapazitäten für die Unterbringung zugeteilter Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen sein werden.

Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) wird der vorgesehene Standort für die am Ochtmisser Kirchsteig geplante Unterkunft aufgezeigt.

 

Ratsfrau Schellmann möchte wissen, warum nicht die südlich des Birkenwäldchens gelegene Freifläche Richtung Kleingartenkolonie/Ebelingweg für die Aufstellung der Asylbewerberunterkunft genutzt werden kann. Vorteil hierbei wäre, dass das Birkenwäldchen nicht gefällt werden müsste.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass die vermeintlich freie Fläche zwar im Eigentum der Stadt stehe, aber zur Nutzung dem Hockeyclub überlassen sei. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass man für die Errichtung der Unterkünfte eine Grundfläche von ca. 6.000 qm vorhalten muss, da die Unterbringungseinheiten pro 100 Personen  zu rechnen seien. Dies hat seinen Grund darin, dass auch eine entsprechende Betreuung durch Sozialarbeiter und Bewachung der Anlage mit der Nutzung als Unterkunft einhergehen.

 

Herr Burgdorff – ALA – erinnert an die Diskussion im Zusammenhang mit der  Bebauung des Stöving-Areals. Bereits damals wurde eine Diskussion dahingehend geführt, wie weit die Freifläche zwischen der Bebauung der Fläche Stöving und der Kleingartenkolonie als Frischluftschneise für die Innenstadt von jeglicher Bebauung freigehalten werden sollte. Hinsichtlich der Aufstellung der Wohncontainer bittet er darum, dies in der Planung zu berücksichtigen.

 

Oberbürgermeister Mädge merkt an, dass bereits seit 20 Jahren über die Thematik Freihaltung von Frischluftentstehungszonen diskutiert werde. Fraglich ist, ob die bestehenden Aussagen zu vermeintlichen Frischluftschneisen überhaupt fachlich fundiert zutreffend sei. Er bringt in Erinnerung, dass es zu dieser Thematik unterschiedliche Auffassungen gäbe.

Seit einem Jahr ist die Verwaltung bemüht, geeignete Standorte für die Aufstellung von Unterkünften  zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylanten zu finden. Aus vielerlei Gründen werden bei der Standortsuche seitens der Anrainer unterschiedliche Gründe angeführt, um die Ausweisung einer entsprechenden Fläche in ihrer unmittelbaren Nähe zu verhindern. Insofern ist er es leid, sich immer neuen vorgetragenen Argumenten zu stellen. Unter Abwägung aller Aspekte ist der hier gewählte Standort als einziger von vielen übrig geblieben, der sich für die Ausweisung für die vorgesehene Aufstellung der Wohncontainer eignet.

Dieser Standort wurde in der letzten Woche auch den Anwohnern des Stadtteils Kreideberg auf einer durchgeführten Anliegerversammlung vorgestellt. Er bittet darum, der Verwaltung Glauben dahingehend zu schenken, dass unter Abwägung aller zu berücksichtigenden Kriterien dieser Standort als der geeignetste für die Aufstellung von Wohncontainern anzusehen ist. Vorgesehen ist, dass nach dem Rückbau der Wohncontainer die jetzigen Birkenwaldflächen mit höherwertigen Bäumen aufgeforstet werden.

Angedacht ist, den Standort nur für einen gewissen Zeitraum vorzusehen und die Fläche anschließend zurückzubauen. Aufgrund der Nachrichten der letzten Tage wird jedoch davon auszugehen sein, dass man auch für den Bereich der Stadt Lüneburg in naher Zukunft weitere 3 – 4 Standorte für die Aufstellung von Wohncontainern ausweisen muss.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für einen Bereich westlich angrenzend an den Ochtmisser Kirchsteig, nördlich des Hockeyplatzes, wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Der Teilbereich der 76. Änderung erhält die Bezeichnung „Am Ochtmisser Kirchsteig“. Der genaue Änderungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel der Planung ist die Vorbereitung der Flächen zur Errichtung von Unterkünften für Asylbewerber.
  3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

ALLRIS® Test-Dokument HTML Konvertierung

ALLRIS Dokumente

 

Dieses Dokument wurde von einem anderen Benutzer gerade erstellt und noch nicht auf dem Server gespeichert.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6_P --StadtCAD--F_Plan Änd--Planung--76_Änderung FP Beschlussvorlage A4 PDF -(1-) (888 KB)