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Auszug - Einrichtung einer Mobilfunkanlage an einem Hochspannungsmast Am Weißen Berge  

 
 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 7
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 01.07.2014    
Zeit: 19:30 - 23:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sportpark Ochtmissen, Zum Wikinger
Ort: Sportpark Ochtmissen, Zum Wikinger, Vögelser Str. 20, 21339 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Suhrke-Konrad vom Bereich Umwelt erläutert anhand einer Karte den Standort, für den die Mobilfunkbetreiber die Einrichtung einer Mobilfunkanlage beantragt haben. Für die Installation der Anlage auf dem vorhandenen Hochspannungsmast Am Weißen Berge ist u.a. auch eine Zuwegung und für die Aufstellung einer Steuerungseinheit Flächenbedarf von ca. 15 qm erforderlich.

 

Herr Fannasch von der Deutschen Telekom erläutert anhand einer Präsentation die Hintergründe bzgl. der Standortwahl. Es gehe in erster Linie darum, eine Versorgungslücke des LTE-Netzes im Bereich Lüneburg-Nord zu schließen und damit auch einen stark ansteigenden Datenmengenfluss im Mobilfunknetzwerk gewährleisten zu können.

 

Ortsratsmitglied Soldan fragt, mit wie viel Verkehr auf der zu erschließenden Straße zu rechnen ist. Herr Fannasch teilt mit, dass die Zuwegung für evtl. durchzuführende Arbeiten und Wartungen an der Anlage erforderlich sei. Wie oft die Zuwegung seitens der Telekom genutzt werden müsse, sei nicht vorhersehbar, komme in der Regel aber eher selten vor.

 

Ortsratsmitglied Jeworowski bittet um Auskunft, wieso gerade in dem o.g. Bereich eine Versorgungslücke besteht und warum die Mobilfunkanlage so nah am Wohngebiet eingerichtet wird. Des Weiteren stellt sich ihr die Frage nach einer möglichen Reduzierung der Strahlenbelastung. Herr Fannasch berichtet von den bereits zwanzig vorhandenen Mobilfunkanlagen im Stadtgebiet. Die flächendeckende Mobilfunkplanung sei sehr komplex und erfordere eine enge Verzahnung der Anlagen. Je enger die Bevölkerungsdichte ist, desto größer ist der Mobilfunkverkehr. Eine Mobilfunkanlage könne aber nur ein begrenztes Funkverkehrsvolumen sicherstellen. Im Bereich Lüneburg-Nord/Ochtmissen wurde eben eine entsprechende Versorgungslücke festgestellt. Gesetzlich vorgegebene Mindestabstände zwischen Mobilfunkanlagen und Wohngebieten gebe es nicht. Die zusätzliche Mobilfunkanlage sorge außerdem eher für eine Entlastung des Signals an elektromagnetischen Wellen. Frau Suhrke-Konrad ergänzt, dass Anträge der Mobilfunkbetreiber bzgl. der Errichtung von Mobilfunkanlagen in der Vergangenheit oftmals aufgrund der Nähe zu den Wohneinheiten abgelehnt wurden. Der in diesem Fall vorliegende Abstand zum Wohngebiet von rund 200 Metern würde aus immissionsrechtlicher Sicht keine Ablehnung rechtfertigen.

 

Ortsratsmitglied Soldan möchte wissen, ob andere Anbieter für die Errichtung einer Mobilfunkanlage den gleichen Standort nutzen können oder müssen. Herr Fannasch teilt mit, dass dies von mehreren Faktoren abhängt. Zunächst wäre zu klären, ob die begrenzte Traglast des Hochspannungsmastes die Einrichtung einer weiteren Mobilfunkanlage zulassen würde. Ansprechpartner für die Nutzung des Hochspannungsmastes ist die Avacon AG als Eigentümerin. Grundsätzlich wäre aber die Errichtung einer weiteren Mobilfunkanlage am gleichen Standort durch einen anderen Anbieter denkbar.

 

Ortsratsmitglied Deja fragt nach der Art der KV-Leitung und der davon ausgehenden Immissionsstärke. Herr Fannasch berichtet, dass zwischen Niederfrequenz (NF) und Hochfrequenz (HF) zu unterscheiden und eine Addition beider Bereiche physikalisch schwer nachvollziehbar sei. Aufsichtsbehörde für die Genehmigung einer derartigen Sendeanlage ist die Bundesnetzagentur. Diese prüft im Vorwege die Planungen und führt entsprechende Messungen vor Ort aus.

 

Frau Suhrke-Konrad führt aus, dass aus planungs- und baurechtlicher Sicht grundsätzlich keine Bedenken gegen die Installation der Mobilfunkanlage am Hochspannungsmast bestehen. Aus verwaltungsrechtlicher Sicht sind noch das Wegerecht einzuräumen und ein Mietvertrag für die Bereitstellung der Fläche zu schließen.

 

Ortsratsmitglied Plikat fragt, ob es alternative Standorte gibt und die Möglichkeit besteht, die zahlreichen Mobilfunkanlagen mit anderen Betreibern zu kombinieren. Herr Fannasch erläutert, dass alternative Standorte geprüft aber aus diversen Gründen nicht für eine Installation der Mobilfunkanlage in Frage kommen würden. Ein Zusammenschluss der Mobilfunkanlagen mit anderen Betreibern käme aus kartellrechtlichen und technischen Gründen nicht in Betracht.

 

Ortsbürgermeister Schultz bedankt sich bei den Vortragenden.