Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Erster Stadtrat Koch gibt einen Sachstand anhand einer Präsentation und ordnet die Situation zunächst in den politischen Zusammenhang ein. Die Aufnahme von Flüchtlingen sei keine freiwillige Leistung, sondern eine Rechtspflicht. Das Asylrecht ist ein Grundrecht nach Artikel 16a des Grundgesetzes. Nach dem Nds. Aufnahmegesetz sind alle Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, die zugewiesenen Ausländer unterzubringen. Der Landkreis Lüneburg hat seine kreisangehörigen Gemeinden, wozu auch die Stadt Lüneburg zählt, mit Heranziehungssatzung entsprechend in die Pflicht genommen.
Die Flüchtlingsströme und die Anzahl an Asylanträgen werden erläutert. Das Asylverfahren dauert i.d.R. sechs bis acht Monate. Nicht alle Flüchtlinge würden nach Deutschland kommen oder hier verbleiben. Teilweise erfolge eine Rückführung der Asylbewerber in die Erstkontaktländer.
Erster Stadtrat Koch informiert über die Quoten der aufgenommenen Personen in den Gemeinschaftsunterkünften Meisterweg und Schlieffenpark von Januar 2013 bis Februar 2014, wobei es sich überwiegend um Personen aus den Ländern Syrien, Afghanistan und Serbien handelt. Auf die Nationalitätenaufteilung habe man nur begrenzten Einfluss. Die Stadt sei jedoch bemüht, gerade bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften das vorhandene Konflikt- und Spannungspotential zwischen den Nationalitäten mit unterschiedlicher sprachlicher, religiöser und kultureller Ausprägung zu minimieren. Für die Bewohner in den Gemeinschaftsunterkünften gebe es diverse Integrationsmaßnahmen, wie z.B. Sprachkurse und Sportangebote. Weitere Maßnahmen der Integration würden vom amikeco e.V. und der Willkommensinitiative geleistet werden, wie z.B. durch Patenschaften und Hausaufgabenbetreuung sowie Begleitung bei Behördengängen u.v.m.
Nach der neuesten Quotenfestsetzung wird Lüneburg weitere 150 Asylbewerber aufnehmen müssen. Auf der Suche nach geeigneten Standorten mussten viele städtische Flächen aus diversen Gründen außer Acht gelassen werden. Letztendlich soll eine Unterbringung der Asylbewerber auf einer Fläche am „Birkenwäldchen“ (Ochtmisser Kirchsteig) an der Grenze zur Ortschaft Ochtmissen erfolgen. Der Standort verfüge über eine gute Busanbindung und biete Einkaufsmöglichkeiten und Sportangebote. Für die Bereitstellung der Fläche müsse ein Waldstück von ca. 5.000 qm abgeholzt werden. Z. Zt. wird weiterhin von einem Unterbringungszeitraum von fünf Jahren ausgegangen. Danach kann der Standort voraussichtlich wieder aufgegeben werden und eine Aufforstung der Fläche erfolgen. Geplant sind zwei Modulbauten für die Unterbringung von insgesamt 60 – 80 Asylbewerbern und Flüchtlingen. Die Betreuung soll durch zwei Sozialarbeiter und mit einem Wachdienst pro Modul sichergestellt werden.
Ortsratsmitglied Deja teilt mit, dass das Birkenwäldchen nicht zur Ortschaft Ochtmissen, sondern zum Ortsteil Kreideberg gehöre. Oberbürgermeister Mädge berichtet, dass am 10. Juli 2014 die Bürgerinnen und Bürger aus dem Ortsteil Kreideberg im Rahmen einer Bürgerversammlung entsprechend informiert werden.
Ortsratsmitglied Soldan fragt, ob später die Möglichkeit einer höherwertigen Aufforstung bestehe. Oberbürgermeister Mädge teilt mit, dass dies auch das Ziel der Stadt sei und in die Baugenehmigung aufgenommen werden soll. Es soll dann auch eine andere höherwertige Bepflanzung erfolgen.
Die Sitzung wird für Fragen seitens der Bürgerinnen und Bürger unterbrochen.
Ortsbürgermeister Schultz bedankt sich bei den Vortragenden.
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