Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Ratsfrau
Ebeling schlägt als Ausschusssitzende
zur Verfahrensweise vor, dass der Haushaltsplanentwurf 2004 (Vermögenshaushalt,
Verwaltungshaushalt, Investitionsprogramm, Konsolidierungsprogramm,
Subventionsbericht) durchgegangen wird und von den Ausschussmitgliedern Fragen
zu einzelnen Haushaltsansätzen gestellt werden können. Für die
Beratung des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts wurde ergänzend von der Verwaltung
für den Fachbereich Stadtgrün und –service betreffende Haushaltsstellen ein
Extrakt (Anlage ...) vorbereitet, anhand dessen zunächst vorgegangen
werden soll. Die
Ausschussmitglieder stimmen der Vorgehensweise zu. Verwaltungshaushalt Seite
102, 103 Fachbereichsleiter
Wittmoser erläutert einleitend, dass
der Fachbereich 8 einen Budgethaushalt habe und es insofern nicht bringt, sich
an Einzelpositionen festzubeißen. Danach werden
die Haushaltsstellen des Fachbereiches 8 durchgegangen und Fragen der Ausschussmitglieder
beantwortet und erläutert. Zu einzelnen
Ansätzen findet eine weitergehende Beratung statt. Herr
Dammann – BUND – hält es vom
Grundsatz her für erforderlich, dass für den Fachbereich 8 ein Kriterienkatalog
erarbeitet und ausgewiesen wird, welche Aufgaben zwingend erledigt werden
müssen und welche nicht. Ratsfrau
Thielbörger weist darauf hin, dass
ein solcher Katalog bereits in Arbeit sei. Die Verantwortung zum Sparen sei
aber bereits jetzt durch die Budgetierung auf den Fachbereich 8 übertragen. Fachbereichsleiter
Wittmoser erinnert daran, dass in den
Jahren 2006/2007 die Einführung der Doppik vorgesehen sei. Dann werden die
Ansätze konkreter und transparenter nachvollziehbar sein. Beigeordneter
Meißner ergänzt, dass das Was und Wie auch weiterhin dem
Geschick des Fachbereiches überlassen bleiben sollte. Fachbereichsleiter
Wittmoser weist darauf hin, dass die
dann gebildeten Produkte auch mit Kosten zu hinterlegen sein werden. Diese
können dann hinterfragt werden. Der Haushalt wird dann auch einen wesentlich
geringeren Umfang haben. Seite
104 Haushaltsstelle
59000.71800 – Zuweisungen und Zuschüsse Ansatz:
0 € Herrn
Retelsdorf - KGBV - interessiert, ob unter diese Kürzung auch der Zuschuss
an den KGBV fällt. Fachbereichsleiter
Wittmoser bestätigt dies. Seite
120 Bestattungswesen Herr
Dammann – BUND – möchte wissen, auf
welcher rechnerischen Grundlage ermittelt wurde, dass der öffentliche
Grünanteil auf den Friedhöfen von 24 % auf 20 % heruntergesetzt werde. Fachbereichsleiter
Wittmoser erklärt, dass eine
flächenmäßige Zuordnung der prozentualen Anteile nicht zwingend nachvollziehbar
ist. Letztendlich handelt es sich um eine Definitionsfrage, die politisch entschieden
wird. Auch vorstellbar sei, wie in anderen Städten bereits praktiziert, dass
der öffentliche Anteil auf 0 % gesetzt wird. Ratsherr
May ergänzt, dass es in kleineren
Gemeinden durchaus üblich sei, den öffentlichen Grünanteil auf 0 % zu setzen.
In Zeiten knapper Mittel sollte auch die Stadt sich einen solchen Schritt
überlegen. Ratsfrau
Ebeling regt im Zusammenhang mit den
Haushaltsplanberatungen über das Friedhofs- und Bestattungswesen an, dass sich
der Ausschuss auch einmal vor Ort einen Eindruck über die Unterhaltung der
Friedhöfe verschaffen sollte. Sie schlägt
deshalb vor, dass der Grünflächen- und Forstausschuss in einer seiner nächsten
Sitzungen sich einmal den Nordwest-Friedhof und das Krematorium ansehen sollte.
Der Ausschuss
und die Vertreter der Verwaltung stimmen diesem Vorschlag einvernehmlich zu. Haushaltsstelle
75000.67500 – Deponiebenutzung Ansatz:
6.000 € Ratsherrn
Wolter interessiert, ob die
veranschlagten Deponiegebühren ausreichen werden. Fachbereichsleiter
Wittmoser erklärt, dass die
Kompostierung auf den Friedhöfen der Stadt durch das Gewerbeaufsichtsamt
untersagt wurde. Für die Kompostierung solch großer Mengen wäre eine
Genehmigung nach BIMSchG erforderlich. Die Verwaltung ist derzeit bemüht, nach
anderen Lösungen zu suchen. Notfalls müssen die zusätzlich anfallenden Kosten
aus dem Budget heraus ausgeglichen werden. Beigeordneten
Meißner interessiert, warum die
Eigenkompostierung verboten sein soll. Fachbereichsleiter
Wittmoser erwidert, dass die zu
kompostierenden Mengen zu groß seien, um diese ohne Genehmigung nach BIMSchG
machen zu dürfen. Nach seiner Ansicht ist die Forderung des
Gewerbeaufsichtsamtes überzogen. Seite
126 Haushaltsstelle
85500.66100 – Mitgliedsbeiträge an Verbände Ansatz
1.000 € Ratsfrau Ebeling
möchte wissen, um welche Mitgliedschaften es sich dabei handelt. Stadtbaurätin
Gundermann erläutert, dass alle
Mitgliedschaften für Haushaltsberatungen in Vorjahren bereits einmal
aufgelistet waren und auf ihre Notwendigkeit überprüft wurden. Mitgliedschaften
in Verbänden der Forstwirtschaften sind u. a. für die Zertifizierung der Waldflächen
erforderlich. Vermögenshaushalt Seite 29 Haushaltsstelle
58001.93510 – Geräte für Kinderspielplätze Herr
Dammann – BUND – stellt fest, dass
der Ansatz auf 0 € heruntergefahren wurde. Er hält diese Perspektive für
falsch. Bei den Kindern sollte nicht gespart werden. Beigeordneter
Meißner versteht die Aussage von Herrn Dammann nicht, zumal
dieser in früheren Jahren einer derjenigen war, die sich gegen zu viele
Spielgeräte auf Spielplätzen ausgesprochen haben, damit die Kreativität der
Kinder gefordert bliebe. Ratsfrau
Thielbörger weist darauf hin, dass
das Investitionsprogramm auch weiterhin “Spielen in der Stadt” beinhalte. Da
die Pädagogik zwischenzeitlich andere Wege geht, muss auch hier nach anderen
Lösungen gesucht werden. Das Projekt “Spielen in der Stadt” sollte gegenüber
dem hier angesprochenen Ansatz Priorität eingeräumt werden. Herr
Retelsdorf - KGBV - erklärt, dass auch in den Kleingartenkolonien die
Spielgeräte schrittweise unter Beteiligung des Fachbereiches 8 erneuert werden.
Auch diese Spielgeräte stehen der Öffentlichkeit zur Nutzung zur Verfügung, so
dass eine gewisse Kompensation gegeben sei. Beigeordneter
Meißner hält die durchklingende
Kritik für nicht gerechtfertigt. Im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden
sind die städtischen Spielgeräte in einem Top-Zustand. Ratsfrau
Hillmer weist auf die beiden in den
Neubaugebieten im OT Rettmer geschaffenen Spielplätze hin. Auf diesen von den
Investoren bezahlten Spielplätzen zeigt es sich, dass ein Zuviel von
Spielgeräten oftmals von den Kindern gar nicht angenommen werde. Kinder sind
auch mit einem großen Sandhaufen durchaus in der Lage, sich kreativ zu
beschäftigen. Insofern kann sie der vorgesehenen und gerechtfertigten Einsparung bei der Ersatzbeschaffung von
Spielgeräten zustimmen. Stadtbaurätin
Gundermann verdeutlicht, dass es im
Stadtgebiet mehr als 90 Kinderspielplätze gäbe. In Neubaugebieten ist die
einmalige Chance gegeben, die Spielplätze mit einer Vielzahl von Spielgeräten
auszustatten, da diese Kosten in der Regel von den jeweiligen Investoren des
Baugebietes zu tragen sind. Das Projekt
“Spielen in der Stadt” wird auch weiterhin mit 2 – 4 Objekten jährlich
fortgeführt. Oftmals werden unter tatkräftiger Mithilfe der Lehrkörper und der
Eltern Schulhöfe entsprechend umgestaltet. Klar muss
jedem jedoch sein, dass, wenn der bisherige jährliche Ansatz von 25.000 € auf
Dauer auf 0 € gesetzt wird, es dann keine Ersatzbeschaffungen für abgängige
oder durch Vandalismus zerstörte Spielgeräte mehr geben wird. Es wird insofern
keine Kompensation mehr möglich sein. Ratsherr
Wolter verdeutlicht anhand des
Spielplatzes im Baugebiet Klosterkamp, dass der seinerzeit gut ausgestattete
Spielplatz zwischenzeitlich keinen guten Eindruck mehr macht. Beigeordneter
Meißner hat festgestellt, dass Spielplätze oftmals gar nicht
mehr frequentiert werden. Da stellt sich die Frage, ob diese auf Dauer
überhaupt noch vorgehalten werden sollten. Fachbereichsleiter
Wittmoser warnt davor, bestehende
Spielplätze auch bei einer derzeit nur schwachen Frequentierung aufzugeben und
die Flächen anderweitig zu nutzen. Durststrecken in der Nutzung sollten
stattdessen durchgestanden werden, um sich nichts für die Zukunft zu verbauen. Die
Ausschussmitglieder sind sich darüber einig, dass der Ansatz als Merkposten bei
der nächstjährigen Haushaltsplanberatung wieder aufgegriffen werden soll. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Anträge auf
Veränderungen der Haushaltsansätze werden nicht gestellt. Beschluss: Der
Grünflächen- und Forstausschuss nimmt den Haushaltsplanentwurf 2004 ohne Änderungsanträge
zur Kenntnis. |
|||||||||||||||||||||||||||||