Beigeordneter Dörbaum begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung und stellt nach Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung die Beschlussfähigkeit fest
Beigeordneter Dörbaum begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Sitzung und stellt nach Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung die Beschlussfähigkeit fest.