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Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass das heutige Bauvorhaben vorgestellt werde, ohne dass es einer Entscheidung oder Zustimmung des Ausschusses bedarf. Bereits im Jahre 2013 wurde für den Bau von insgesamt 4 Gebäudekomplexen mit 2 Tiefgaragen auf 2 Baugrundstücken ein Bauantrag eingereicht. In den entstehenden 4 Wohngebäuden werden mit je 3 bzw. 4 Etagen zuzüglich Staffelgeschoss 127 ca. 65 – 100 m² große Wohneinheiten (WE) mit 2 – 4 Zimmern entstehen. Orientiert zu angrenzenden niedrigen Wohnbebauung ist eine 3-Geschossigkeit mit aufgesetzten Staffelgeschossen vorgesehen. 34 Wohnungen davon werden barrierefrei gebaut werden, davon werden 14 rollstuhlgerecht sein. Es sind nur Mietwohnungen vorgesehen. Die Wohnungen verfügen über Terrassen, Balkone oder Mietergärten. Die Erschließung wird über die Tartuer Straße und über Wohnhöfe erschlossen. Vorgesehen ist, die Wohnhöfe auch mit Spielplätzen zu gestalten. Die nach dem Stellplatzschlüssel vorzuhaltenden Stellplätze können nachgewiesen werden. Neben einer Carportanlage mit 44 Stellplätzen sind 2 Tiefgaragen mit 136 Stellplätzen vorgesehen. Die Tiefgaragen werden unterhalb der Gebäudekörper liegen. Die Carportanlage wird zur Alfred-Trebchen-Straße hin eingerichtet. Die Festsetzungen des B-Plans werden eingehalten. Deshalb konnte noch im Jahre 2013 eine entsprechende Baugenehmigung erteilt werden. Zwischenzeitlich wurde mit den Bauarbeiten begonnen. Die Fertigstellung ist für Frühjahr 2015 vorgesehen. Eine Vorstellung des Bauvorhabens im Ausschuss erfolgt vor dem Hintergrund, dass diese Baugrundstücke dem vorgesehenen Stadtplatz zuzurechnen sind. Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) werden die Lage der Baugrundstücke zum Stadtplatz, die Ansichten der vorgesehenen Gebäude sowie Grundrisspläne mit den vorgesehenen Wohnungsaufteilungen näher erläutert. Die Fassaden bestehen tlw. aus Putzflächen und tlw. aus rotbraunen Klinkerflächen. Die Architektur ist zeitgemäß und relativ unspektakulär. Im vorderen Bereich der Tartuer Straße, der sich Richtung Kreisel anschließt, werden dann in den Erdgeschossen Geschäfte entstehen.
Ratsherr Petroll merkt an, dass er noch nicht allzu lange Mitglied im Ausschuss sei und ihm deshalb möglicherweise Hintergrundwissen fehle. Nach seiner Kenntnis sollte im Baugebiet auch sozialer Wohnungsbau vollzogen sein. Seinem Eindruck nach entsteht hier eher ein Nobelviertel. Wenn denn noch sozial verträgliche Wohnungen gebaut werden sollen, würde er es für sinnvoll erachten, wenn diese zeitgleich gebaut werden würden.
Stadtbaurätin Gundermann erläutert hierzu, dass sozialer Wohnungsbau nicht über die Festsetzungen eines B-Plans zu regeln sei. Gleichzeitig hat die Stadt in den mit der IDB abgeschlossenen städtebaulichen Verträge begleitend Regelungen dahingehend aufgenommen, dass auf bestimmten Grundstücken bestimmte Wohnformen umzusetzen seien. Erinnert wird in diesem Zusammenhang daran, dass im Ausschuss anhand eines Planes hierzu detailliert vorgetragen wurde. U.a. wurden die Grundstücksbereiche aufgezeigt, die für seniorengerechtes Wohnen, für studentisches Wohnen, für genossenschaftliches Wohnen sowie für Wohnen mit einer bestimmten Eingangsmiete vorzusehen sind. Auch war eine Fläche für unsere städtische Stiftung vorzuhalten. Die Stiftung hat die entsprechenden Flächen zwischenzeitlich erworben. Die hier heute angesprochenen Flächen waren für den freien Markt vorgesehen.
Beigeordneter Dörbaum führt ergänzend aus, dass es nach wie vor Zielsetzung sei, dass bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird. Dies wird jedoch nicht an jeder Stelle möglich sein. In der weiteren Entwicklung des Schlieffen-Park-Geländes wird darauf zu achten sein, dass entsprechende Flächen für die vorgegebenen Nutzungen vorgesehen werden.
Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass das ganze Spektrum dessen, was entsprechend den getroffenen Vereinbarungen umzusetzen sei, jederzeit abrufbar sei. Daraus sei auch zu erkennen, was davon schon umgesetzt wurde und was zur Umsetzung noch ansteht. Insofern sind der Abwicklung noch keine Verschiebungen eingetreten. Das seitens der Investoren soziale Belange auch ohne gesonderte Vorgaben Berücksichtigung finden, ist schon allein daran erkennbar, dass von der heute vorgestellten Baumaßnahme 34 Wohnungen barrierefrei und von 14 sogar rollstuhlgerecht gebaut werden.
Bürgermeister Meihsies führt ergänzend aus, dass Flächen am Meisterweg als Optionsfläche für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen seien. Letztendlich warte man auf die Aktivierung sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene in einer Art Zusammenspiel, um so etwas überhaupt auch preiswert realisieren zu können. Vorgesehen für die Vorhaltung ist eine Fläche in Fortsetzung der ehemaligen StOV-Fläche.
Stadtbaurätin Gundermann merkt hierzu an, dass die angesprochenen Flächen zu 40 % für sozialen Wohnungsbau vorzusehen seien. Hierzu werde eine entsprechende Grundstückspreisreduzierung angeboten.
Ratsherr Petroll hat einem Fernsehbericht entnommen, dass man in der Stadt München einer Ghettobildung in der Weise vorzubeugen versucht, in dem man eine vernünftige Durchmischung in der sozialen Struktur der Bewohner durch vertragliche Regelungen dergestalt zu erreichen, dass jeweils 1/3 genutzt wird durch normalen Mietwohnungsbau, sozialen Wohnungsbau und Eigentumswohnungen.
Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht nochmals, dass eine solche Regelung nur über städtebauliche Verträge jedoch nicht über Festsetzungen in einem B-Plan zu regeln seien.
Herr Burgdorff – ALA – weist darauf hin, dass eine solche Regelung nur dann vertraglich möglich ist, wenn die Kommune auch Eigentümerin der Fläche sei.
Beigeordneter Dörbaum bringt in Erinnerung, dass die Bundesregierung in Aussicht gestellt habe, die Stadtbaufördermittel erheblich aufzustocken was letztendlich bedeutet, dass über die Länder entsprechende Mittel auch bei den Kommunen ankommen werden. Damit wäre man dann in die Lage versetzt, dass fortzuführen, womit man leider vor 7 – 8 Jahren aufhören musste.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
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