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Auszug - Lösecke-Haus (Am Stintmarkt 2/2a) Wiederaufbau Bauantrag  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 28.04.2014    
Zeit: 15:00 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5666/14 Lösecke-Haus (Am Stintmarkt 2/2a)
Wiederaufbau
Bauantrag
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lindemann, Jan Christoph
Federführend:Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege Beteiligt:06 - Bauverwaltung
Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan Christoph  Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass seit dem eingetretenen Brandschaden im Dezember 2013 bereits mehrfach im Ausschuss vorgetragen wurde, was seitens des Hauseigentümers und der Bauverwaltung für eine Wiederbebauung des Grundstückes für möglich erachtet wird.

Die Planungen seitens des Grundstückseigentümers sind zwischenzeitlich so weit gediehen, dass die Entscheidung dahingehend getroffen wurde, dass ein Wiederaufbau des Gebäudes in Rekonstruktion des Abgebrannten vorgesehen ist. Hierzu wurde zwischenzeitlich ein konkreter Bauantrag eingereicht. Angemerkt wird, dass das erforderliche Brandschutzkonzept und die Statik noch nachgereicht werden müssen.

 

Herr Reimers – Architektenbüro Henschke, Schulze, Reimers – führt aus, dass für den Bauherrn schnell klar war, dass er den  abgebrannten Baukörper in einer Rekonstruktion wieder aufbauen will. Der Wiederaufbau soll auf dem erhalten gebliebenen historischen Gewölbekeller erfolgen. Im Gebäude selbst wird es erforderlich sein, früher einmal gewachsene Strukturen in Form von Zwischenböden und unterschiedlichen Deckenhöhen den heutigen Erfordernissen anzupassen. Auch ist der Einbau eines Aufzuges vorgesehen.

Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) werden Ansichten und Grundrisse mit den vorgesehenen Raumaufteilungen und deren Nutzung aufgezeigt. Die Abstützung der Decken wird durch einzubringende Betonpfähle vorgenommen. Veränderungen lassen sich teilweise durch Berücksichtigung aktueller Brand- und Schallschutzbestimmungen nicht gänzlich vermeiden. Aufgezeigt werden auch die weiteren Nutzungen in den oberen Geschossen. Im Vergleich werden alte Ansichten des abgebrannten Baukörpers mit der vorgesehenen Rekonstruierung der neu zu bauenden Fassade aufgezeigt und die Gründe für die Unterschiede näher erläutert.

 

Herr Burgdorff – ALA – hat der  Vorstellung des Bauvorhabens und den gezeigten Ansichten entnommen, dass gegenüber dem abgebrannten Gebäude bei der Rekonstruktion nur geringe Abweichungen zu erkennen sein werden. Insofern ist die vorgestellte Planung ausdrücklich zu begrüßen. Für ihn wäre von Interesse zu erfahren, ob hinsichtlich des Fachwerks es bei der Rekonstruktion und Wiederaufbau des Gebäudes aus Brandschutzgründen es möglich sein wird, das Fachwerk wie bisher bis auf die Grundstücksgrenze zum Nebenhaus zu führen oder ob ein Teil des Fachwerks durch Betonbalken ersetzt werden muss.

Auch stellt sich für ihn die Frage, ob die Dachneigung beim Wiederaufbau in irgendeiner Weise angehoben wird wie die gezeigte Ansicht es auf dem Plan vermittelt.

 

Herr Reimers – Architektenbüro Henschke, Schulze, Reimers – führt aus, das das Fachwerk durchgängig als Eichenfachwerk ausgebildet werden wird. Hierdurch ist sichergestellt, dass ein hoher Brandschutz gewährleistet sein wird. Die Anhebung des Daches hinsichtlich seiner Neigung ist nicht vorgesehen. Die Ausbildung der Seitenwände zu den Nachbargebäuden wird auch hinsichtlich der gewählten Materialien dargestellt.

 

Ratsherr Manzke geht darauf ein, dass nach seiner Kenntnis die Geschosshöhe im oberen Stockwerk nicht mehr als 2,20 m betrug. Für ihn stellt sich die Frage, ob es beim Wiederaufbau des Gebäudes nicht sinnvoller wäre, dass Gebäude etwas höher zu bauen, um auch im obersten Geschoss eine vernünftige Deckenhöhe in den Wohnungen zu erlangen.

 

Herr Reimers – Architektenbüro Henschke, Schulze, Reimers – erläutert hierzu, dass man sich hinsichtlich der Planung auch hiermit auseinandergesetzt habe. Nach einhelliger Meinung ist das Gebäude auch nach Rekonstruktion in der bisherigen Höhe jedoch gegenüber den umliegenden Gebäuden als gewaltig anzusehen. Nur das Mühlengebäude selbst weist eine noch größere Höhe auf. Da die Zwischengeschossdecken ebenfalls dem Brand zum Opfer gefallen sind, bestand die Möglichkeit, Geschossdeckenhöhen beim Wiederaufbau des Gebäudes so anzupassen, dass unter Beibehaltung der Gesamthöhe des Gebäudes auch im obersten Geschoss eine Deckenhöhe von 2,40 m bis 2,52 m erreicht werden kann.

 

Ratsfrau Puschmann hält die vorgestellte Planung hinsichtlich der Rekonstruktion des abgebrannten Gebäudes für gut. Zu begrüßen sei auch, dass innerhalb des Gebäudes eine Angleichung der Decken und der Einbau eines Fahrstuhls vorgesehen sei.

 

Ratsherr Salewski hält für seine Fraktion sprechend, die geplante Rekonstruktion in der heute vorgestellten Planung für gut. Er spricht sich insofern für eine Unterstützung der Maßnahme aus. Von Interesse wäre für ihn zu erfahren, in welch einem Zeitrahmen der Wiederaufbau des abgebrannten Gebäudes zu bewerkstelligen sein wird.

 

Ratsfrau Schellmann empfindet es als gut, dass man sich mit der Rekonstruktion des Gebäudes an dem Baukörper des vorigen Jahrhunderts, der ja bereits schon einmal abgebrannt war, orientiert. Insofern ist es folgerichtig, dass die Planung die heute vorgestellt wurde, unter Berücksichtigung der Belange für Brand- und Schallschutz und des vorgesehenen Einbaus eines Fahrstuhls realisiert werden soll.

 

Herr Reimers – Architektenbüro Henschke, Schulze, Reimers – merkt hinsichtlich der Fragestellung des Zeitrahmens der Durchführung der Baumaßnahme an, dass vorgesehen sei, noch im Laufe des Sommers 2014 mit dem Wiederaufbau zu beginnen. mit einer Fertigstellung des Gebäudes wird auch aufgrund der hohen Auslastung seines Architektenbüros jedoch nicht vor Ende 2015 auszugehen sein.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung nehmen den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis.

 

 

Beschluss:

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung nehmen den vorgetragenen Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis.

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 5.2_Wiederaufbau Lösecke-Haus (1101 KB)