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Beratungsinhalt:
Herr Lindner – Bereich 63 – stellt anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes, ergänzt durch eine Power-Point-Präsentation (Anlage I), das vorgesehene Bauvorhaben vor. Darauf hingewiesen wird, dass die in der Bauvoranfrage gestellten Fragen hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit, den Stellplätzen und der Erforderlichkeit eines Brandschutzkonzeptes positiv zu beurteilen sind und insofern auch ein Bauvorbescheid erteilt werden kann. Ausgeführt wird, dass auf dem insgesamt 3.800 m² großen Grundstück sich neben dem Hochhaus am Pulverweg auch 6 Mehrparteienhäuser befinden. Zwischen diesen Gebäudekomplexen liegt ein eingeschossiger Zwischenbau, der ehemals gewerblich genutzt wurde. Nach der vorliegenden Planung soll dieser Zwischenbau abgerissen werden und an dessen Stelle ein viergeschossiges Wohnhaus mit insgesamt 24 Apartments entstehen. Die Wohnungen werden jeweils ca. 24 bis 32 m² Größe haben. Die südlich auf dem Baugrundstück stehenden Garagen sollen abgerissen und durch ein gleiche Anzahl von Stellplätzen ersetzt werden. 3 Stellplätze davon sollen behindertengerecht hergerichtet werden. Neben einem Kinderspielsplatz ist auch die Anlegung einer Fahrradabstellanlage möglich. Die Zu- und Abfahrt auf das Grundstück soll über den Pulverweg erfolgen. Für das Bauvorhaben ist das Fällen von 10 Bäumen im Innenhofbereich erforderlich. 2 Bäume hiervon fallen unter die Kriterien der bestehenden Baumschutzsatzung. Eine Genehmigung zur Fällung würde unter der Maßgabe erteilt werden können, dass der Bauherr im Innenhofbereich 8 neue heimische Laubbäume anpflanzt. Des Weiteren ist vorgesehen, in einer Gesamtgröße von 200 m² eine Begrünung mit Sträuchern und Gehölzen vorzunehmen. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig sei und dass auch die Anzahl der nachgewiesenen Stellplätze für ausreichend erachtet wird. Dem Stellplatzbedarf wurde ein Faktor von 1,25 zugrunde gelegt. Durchaus denkbar ist jedoch auch, diesen Faktor auf 1,00 festzulegen. Im anstehenden Baugenehmigungsverfahren könnte mit Hilfe einer aufschiebenden Bedingung die Anzahl der anzulegenden Stellplätze auch auf zunächst 12 reduziert werden, so dass nur im Bedarfsfall die übrigen 12 anzulegen wären. Die Erforderlichkeit eines Schallschutz- und eines Brandschutzkonzeptes wurde im Vorfeld geprüft. Beide Konzepte sind erforderlich.
Ratsfrau Schellmann merkt an, dass die angrenzenden Mehrfamilienhäuser giebelseitig Fenster aufweisen, die beim Neubau des geplanten 4-geschossigen Gebäudes zugebaut werden würden.
Herr Lindner – Bereich 63 – merkt hierzu an, dass die Schließung der Fenster bauordnungsrechtlich unproblematisch sei, da die Räumlichkeiten hinter den Fenstern als Badezimmer genutzt werden. Badezimmer selbst müssen nicht zwingend Fenster aufweisen.
Ratsherr Kuhn merkt an, dass mit einer Neubebauung der Fläche des seit Monaten leerstehenden Flachbaus auf jeden Fall aus städtebaulicher Sicht eine Verbesserung erreicht wird, zumal vorgesehen sei, an dieser Stelle zusätzlich stadtnahen Wohnraum zu schaffen. Da vorgesehen sei, die Grundstücksverkehre über den Pulverweg abzuleiten, geht er davon aus, dass die zusätzlich durch die Bebauung entstehenden Verkehre abwickelbar sein werden.
Ratsherr Manzke stellt fest, dass hinsichtlich des geplanten Neubaus offensichtlich nur die Höhe der angrenzenden Wohnbebauung übernommen werden soll. Hinsichtlich einer Neubebauung würde er die Überlegung für sinnvoll halten darüber nachzudenken, eine Höhenabtreppung vom bestehenden Hochhaus beginnend, ausgehend von 6 Stockwerken mit einer Abtreppung von 6 auf 4 Stockwerken anbindend an die vorhandene Wohnbebauung, vorzunehmen.
Stadtbaurätin Gundermann merkt hierzu an, dass das Hochhaus in seiner Geschossigkeit heute nicht mehr Maßstab sei. Heute würde man ein solches Hochhaus an dieser Stelle nicht mehr bauen. Insofern hält sie die vorgesehene Viergeschossigkeit für das maximale, was an dieser Stelle entstehen sollte.
Ratsfrau Puschmann hält die Planung, anstelle des bestehenden gewerblich genutzten Flachbaus hier mehrgeschossige Wohnbebauung zu errichten, für gut. Auch sie hatte, wie Ratsherr Manzke, den Gedanken, ggf. 2 Geschosse zusätzlich mit einer Abtreppung zur vorhandenen Wohnbebauung von 4 Geschossen vorzunehmen.
Ratsherr Meißner hat den Ausführungen bei der Vorstellung der geplanten Bauausführung entnommen, dass vorgesehen sei, nur Wohnungen in einer Größe von 24 bis 32 m² Größe zu bauen. Er möchte wissen, ob es hierfür einen besonderen Grund gäbe, dass an dieser Stelle nicht vorgesehen sei, familiengerechte Wohnungen zu bauen.
Herr Lindner – Bereich 63 – weist darauf hin, dass die Frage einer möglichen Nutzung nicht Gegenstand des Bauvoranfrageverfahrens sei. Insofern kann über eine mögliche Nutzung nur spekuliert werden.
Stadtbaurätin Gundermann geht davon aus, dass diese Wohnungen in der Größenordnung von 24 bis 32 m² vorrangig für Studenten und Auszubildende genutzt werden.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschlussvorschlag: Die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung nehmen den dargelegten Sachverhalt zu Kenntnis.
Beschluss: Die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung nehmen den dargelegten Sachverhalt zu Kenntnis.
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