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Auszug - Begrenzung der Dispozinsen bei der Lüneburger Sparkasse (Antrag der Fraktion Die Linke vom 11.03.2014)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.03.2014    
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5618/14 Begrenzung der Dispozinsen bei der Lüneburger Sparkasse (Antrag der Fraktion Die Linke vom 11.03.2014)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr PETROLL begründet den Antrag der Fraktion Die Linke.

Das Hinwirken auf eine Begrenzung der Dispozinsen, wie im Antrag gefordert, habe nichts mit dem Weisen und Aufgeben, wie in der Stellungnahme der Verwaltung geschrieben, zu tun.

Laut der Sparkasse gebe es bei Dispokrediten ein hohes Ausfallrisiko, was die Höhe der Dispozinsen rechtfertige. Dies entspreche jedoch nicht der Realität, laut Ratherrn Petroll.

Zusammen habe die SPD- und Die Linke Fraktion des Landtages Brandenburg einen Antrag zur Begrenzung der Dispozinsen verabschiedet. Die Stiftung Warentest moniere die hohen Dispozinsen der Banken und Sparkassen. Im Euroraum betragen die durchschnittlichen Dispozinsen 8,4 %, darüber liege Deutschland deutlich. Daher fordere die Fraktion Die Linke eine Begrenzung.

 

Ratsherr SRUGIS bestätigt die hohen Dispozinsen und noch höheren Überziehungszinsen, daher müsse die Inanspruchnahme von Dispokrediten vermieden werden.

Gegen den Antrag der Fraktion Die Linke wendet er ein, dass es eine Kompetenzabgrenzung zwischen dem Verwaltungsrat und dem Vorstand gebe. Zum einen sei eine Bindung der Verwaltungsratsmitglieder nicht möglich und zum anderen liegen die Zinsen im Zuständigkeitsbereich des Vorstands.

Ratsherr Srugis zeigt die Aufgaben wie u.a. Aufbau von Eigenkapital, niedrige Risiken und Forderungen wie u.a. niedrige Zinsen, Erhalt unrentabler Filialen an eine Sparkasse auf, die im Widerspruch zueinander stehen.

Die niedersächsische Sparkassenorganisation stelle jährlich 600.000 € für die Schuldnerberatung zur Verfügung. Bei mehrmaliger Überziehung des Dispokredits werden Sparkassenkunden auf bessere Finanzierungsmöglichkeiten hingewiesen.

Aufgrund der Wettbewerbswidrigkeit und der Unvereinbarkeit mit der sozialen Marktwirtschaft sei eine stattliche Zinsfestschreibung nicht möglich.

Für den Verbraucher wäre Transparenz wichtig, z.B. durch eine Veröffentlichung des Zinssatzes im Internet mit der Begründung über die Höhe. Die SPD- und CDU-Bundestagsfraktionen haben eine Vereinbarung zu den Dispozinsen getroffen, daher sei eine rechtliche Regelung abzuwarten.

 

Beigeordneter BLANCK teilt mit, dass die Dispozinsen nicht in der Zuständigkeit des Rates der Hansestadt Lüneburg und des Verwaltungsrates der Sparkasse liege.

Er erläutert das zinsbasierte Wirtschaftssystem Deutschlands und zeigt anhand eines Beispiels auf, dass über die Zinsen die Bank entscheide.

 

Beigeordneter PAULY erklärt, dass der hohe Dispozins nicht gerechtfertigt sei, da der Refinanzierungszins bei 0,25% liege und der Dispozins ein niedriges Ausfallrisiko berge. Zudem solle sich eine kommunale Sparkasse nicht an der ärmeren Bevölkerung bereichern.

Menschen ohne das volkswirtschaftliche Wissen von Beigeordneten Blanck sollen geschützt und durch die im Antrag genannte Aufforderung an die 5 Ratsmitglieder, die dem Verwaltungsrat der Sparkasse angehören, solle eine Änderung herbeigeführt werden.

 

Ratsfrau SCHELLMANN äußert, dass sie grds. nichts gegen eine Klärung der Dispozinsen durch die 5 Ratsmitglieder, die dem Verwaltungsrat der Sparkasse angehören, habe. Jedoch liege die Höhe der Dispozinsen im Zuständigkeitsbereich der Banken.

Bei Dispokrediten sei das Ausfallrisiko zu berücksichtigen. Die Nutzung von Dispokrediten sei hauptsächlich auf das Konsumverhalten der Bürger zurückzuführen. Bei niedrigeren Dispozinsen gebe es nach ihrer Einschätzung höhere Gebühren oder höhere Zinsen in anderen Bereichen, wodurch alle Bankkunden belastet würden, auch jene deren Konsumverhalten ihrer finanziellen Situation angepasst sei.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, dass das Sparkassenwesen 100 Jahre alt sei. Auch eine Sparkasse müsse wie jede andere Bank Basel III erfüllen. Trotzdem engagiere sich die Sparkasse im sozialen Bereich, mache Sponsoring im Bereich Kultur und Bildung und führe ein Jedermann-Konto z.B. für Asylbewerber.

Er teilt mit, dass sich der Verwaltungsrat über die Zins- und Gebührenhöhe informieren lassen habe und dass der Dispokreditnehmer nach einer bestimmten Überziehungszeit automatisch durch die Sparkasse auf den Konsumentenkredit hingewiesen werde.

 

Beigeordneter DÖRBAUM weist auf die guten Leistungen der Sparkasse wie die Schuldnerberatung, die in vielen anderen Banken fehle, und die Stiftungen hin.

Zudem müsse eine Einzelfallbetrachtung erfolgen. Bei einem Dispokredit i.H.v. 1.000 € mit Dispozinsen von 10% zahle der Kreditnehmer im Jahr 100 €, also monatlich 8 €.

 

Beigeordneter PAULY bittet um eine Lösungsfindung für die Sparkasse Lüneburg vor einer rechtlichen Lösung durch den Bundesgesetzgeber, die voraussichtlich mehrere Jahre dauern werde.

 

Ratsherr NEUBAUER weist die Bereichung der Sparkasse an Dispokreditnehmer zurück. Es müsse bedacht werden, dass niedrigere Zinsen, weniger Einnahmen und somit weniger Schuldnerberatung bedeute.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Antrag der Fraktion Die Linke wird mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen der Fraktion Die Linke, einer Gegenstimme aus der Gruppe FDP/Rentner und einer Gegenstimme der Fraktion Piraten Niedersachsen sowie 10 Enthaltungen der CDU-Fraktion und 5 Enthaltungen aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angelehnt.

 

(II)