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Beigeordnete SCHMIDT begründet, den Antrag der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen. Die Sicherung der Hebammentätigkeit sei nicht nur ein Anliegen der Politik, sondern vor allem der Bevölkerung. Mit einer Unterschriftensammlung, die der Bundestagsabgeordneten Julia Verlinden zur Weiterleitung übergeben worden sei, sowie der heutigen Resolution solle die Wichtigkeit der Hebammen und die Sicherung ihrer Tätigkeit unterstrichen werden. Eine Haftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Hebammen koste jährlich zirka 5.000 €, was für die Hebammen nicht leistbar sei. Diese exorbitante Steigerung sei nicht auf steigende Schadensfälle zurückzuführen. Da Frauen sich frei entscheiden können sollen, wo und wie sie ihr Kind bekommen, fordere sie eine flächendeckende und qualitätssichernde Versorgung auch mit Geburtshilfen. Für die Hebammen werde eine kurzfristige Lösung wie eine angepasste Vergütung benötigt, langfristig müsse für alle Gesundheitsberufe eine Lösung gefunden werden.
Ratsfrau BENDORF teilt mit, dass trotz der Bitte um Prüfung zur Vermeidung der starken Kostensteigerungen der Versicherungsprämien für freiberufliche Hebammen im Jahr 2010 durch die SPD-Bundestagsfraktion an die Schwarz-Gelbe Bundesregierung bisher keine Verbesserung erfolgt sei. In ländlichen Regionen arbeiten ganze Geburtenstationen mit freiberuflichen Hebammen. In den vergangenen 10 Jahren haben 30 % dieser Geburtenstationen schließen müssen, was eine Nichtbetreuung der Schwangeren nach sich ziehe. Hebammen erfüllen die Aufgabe an der Basis und am Ursprung unserer Gesellschaft, die auf Kinder angewiesen sei. Sie seien für alle werdenden Mütter unverzichtbar, da sie u. a. Ansprechpartnerin vor und nach der Geburt seien. Sie fordere eine dauerhafte und flächendeckende Sicherung der Hebammentätigkeit durch eine angemessene Vergütung sowie eine schnelle und rechtssichere Lösung. Auch bestehe ein akuter Handlungsbedarf, da bereits jetzt in geburtenstarken Monaten nicht alle Schwangeren betreut werden können.
Ratsfrau SCHELLMANN erklärt, dass seit 2007 die Hebammenverbände selbst die Vergütung mit den Krankenkassen verhandeln müsse, was eine Verschärfung der Situation nach sich gezogen habe. Eine weitere Problematik sei die Beweislastumkehr, d.h. heute müsse die Hebamme beweisen, dass sie keinen Fehler begangen habe. Früher habe der Kläger beweisen müssen, dass ein Fehler durch die Hebamme erfolgt sei. Aus diesem Grunde seien nur noch 21% der in Deutschland vorhandenen Hebammen tätig. Daher müsse der Bund tätig werden und die Gruppe FDP/Rentner unterstütze die Resolution. Zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion weist sie darauf hin, dass die Kommunen zu den Regressansprüchen und Versicherungsprämien keine Lösungen finden können. Diese müssen vom Bund erbracht werden.
Beigeordneter PAULY unterstützt die Zielstellung der Resolution. 2010 habe die Fraktion Die Linke bereits den Vorschlag zur Errichtung eines Hebammenfonds unterbreitet. Auf kommunaler Ebene könne im städtischen Klinikum die Vergütung der Hebammen verbessert und die Zahl der Einstellungen erhöht werden. Weiter könne geprüft werden, ob bei der steigenden Zahl der Kaiserschnitte immer eine medizinische Indikation vorliege.
Oberbürgermeister MÄDGE entgegnet, dass beim städtischen Klinikum alle Hebammen bis auf eine Hebamme fest angestellt seien und dem TVöD unterliegen. Aufgrund der steigenden Zahl der späteren Geburten werde ausreichend qualifiziertes Personal benötigt. Das städtische Klinikum arbeite zudem gut mit dem Geburtshaus zusammen. Beschluss:
Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird mehrheitlich bei 10 Enthaltungen der CDU-Fraktion und 5 Enthaltungen aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Der Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen wird mehrheitlich bei 10 Enthaltungen der CDU-Fraktion angenommen.
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