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Beratungsinhalt:
Herr Vorsitzender Löb stellt die Anfrage kurz vor und bittet Herrn Stadtrat Moßmann um Beantwortung. Dieser nimmt wie folgt Stellung:
Verbunden mit der Anfrage sei der Vorschlag unterbreitet worden, die Bahnstrecken Lüneburg-Soltau und Lüneburg-Bleckede für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) nutzbar zu machen. Durch Einrichtung von Park+Ride-Anlagen an den Haltepunkten Bahnhof Rettmer bzw. Haltestelle Erbstorf könne eine Entlastung der Innenstadt vom motorisierten Individualverkehr erreicht werden.
Soweit es um die Nutzbarmachung der o. g. Schienenstrecken für den Schienenpersonennahverkehr ginge, sei der Verkehrsausschuss bereits in seiner Sitzung am 23.09.2013 (vgl. Vorlage VO/5328/13) mit der Angelegenheit befasst gewesen. Wie seinerzeit dargestellt, sei die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) seitens der Landesregierung beauftragt worden, die Reaktivierung von Schienenstrecken und Bahnhaltepunkten landesweit zu prüfen. Ziel der Landesregierung sei es, für eine bedarfsgerechte Anbindung aller Regionen an den öffentlichen Nahverkehr Sorge zu tragen und hierfür unter Berücksichtigung einer Kosten-Nutzen-Analyse im Ergebnis einige wenige Bahnstrecken im Land Niedersachsen für den Schienenpersonennahverkehr zu reaktivieren. Die notwendigen Investitionskosten sollten nach den Planungen der LNVG zu 75 % vom Land Niedersachsen getragen werden, die anderen 25 % sowie die nicht zuwendungsfähigen Ausgaben durch die Kommunen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Die Betriebskosten würden 20 Jahre von der LNVG als Aufgabenträger für den SPNV übernommen.
Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 23.09.2013 sei die Verwaltung beauftragt worden, sich gegenüber der LNVG für die Reaktivierung der Schienenstrecken Lüneburg-Bleckede und Lüneburg-Soltau insoweit einzusetzen, als dass es um die Stärkung des Personennahverkehrs ging. Unter Federführung des Landkreises Lüneburg sei zwischenzeitlich eine Stellungnahme zu den von der Landesnahverkehrsgesellschaft vorgelegten Betriebskonzepten für beide Strecken abgegeben worden. Derzeitiger Sachstand sei, dass – bezogen auf den Landkreis Lüneburg - zwischenzeitlich nur noch die Bahnstrecke Lüneburg-Soltau einer weitergehenden Prüfung durch die Landesnahverkehrsgesellschaft unterzogen werde. Von anfänglich 80 eingegangenen Vorschlägen seien derzeit noch 8 Vorschläge von zu reaktivierenden Bahnstrecken nach einer erfolgten Kosten-Nutzen-Analyse durch das Land Niedersachsen übrig geblieben, hierunter die Bahnstrecke Lüneburg-Soltau. Hieraus würde das Land Niedersachsen eine noch unbestimmte Anzahl auswählen, welche dann entsprechend der genannten Planungen gefördert und reaktiviert würden. Am morgigen Dienstag, d. 01.04.2014, solle eine weitere Entscheidung in dieser Angelegenheit getroffen werden.
Zu den einzelnen Fragen nimmt Herr Stadtrat Moßmann wie folgt Stellung:
1. Eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf den schienengebundenen Personennahverkehr sei grundsätzlich zu begrüßen. Näher zu untersuchen wäre allerdings, welche Zielgruppe von Pendlern durch die Einrichtung von Park+Ride-Anlagen im Sinne der Anfrage erreicht werden könne. Erfahrungsgemäß würden derartige Anlagen erst bei größeren Streckenentfernungen für Nutzerinnen und Nutzer attraktiv, weil der Faktor Zeit ein maßgebliches Motiv für die Verkehrsmittelwahl darstelle (vgl. hierzu Professor Dr. Peter Pez in Raumplanung 2/2013, Seite 51). Durch Park-, Umsteige- und Wartezeiten werde der Umstieg vom Pkw auf die Schiene an Park+Ride-Anlagen im Bereich Erbstorf und Rettmer sowie am Bahnhof Lüneburg mit Rücksicht auf die relativ kurze Entfernung von den vorgeschlagenen Park+Ride-Anlagen zum ZOB bzw. Bahnhof in Lüneburg im Vergleich zur durchgehenden Fahrt mit dem motorisierten Individualverkehr unter Umständen unattraktiv.
2. In Anbetracht des derzeitig von der LNVG betriebenen Verfahrens zur Reaktivierung von Schienenstrecken und der mit der Reaktivierung verbundenen Investitionskosten solle aus Sicht der Verwaltung der Abschuss des von der LNVG geführten Verfahrens abgewartet werden, bevor in Verhandlungen mit dem HVV und der DB eingetreten werde.
3. Die Umsetzung des von der Anfragestellerin vorgebrachten Vorschlags bedeute sowohl Kosten für die Herrichtung der beiden Schienenstrecken, deren dauernde Unterhaltung, die einzusetzenden Betriebsmittel und sonstigen Nebenkosten. Darüber hinaus entstünden Kosten für die Einrichtung zweier Park+Ride-Anlagen. Zum jetzigen Zeitpunkt werde mit Rücksicht auf das von der LNVG betriebene Verfahren zur Reaktivierung von Schienenstrecken eine Kostenermittlung durch die Verwaltung als nicht sinnvoll erachtet und könne mit eigenem Personal in Bezug auf die mit den Schienenstrecken verbundenen Kosten auch nicht erfolgen. Insofern wäre die Bereitstellung von Mitteln für entsprechende Gutachten notwendig.
Herr Vorsitzender Löb bedankt sich für die Ausführungen und bittet um keine weitere Diskussion, sondern folgt den Ausführungen von Herrn Stadtrat Moßmann, wonach zunächst die morgige Entscheidung abzuwarten sei.
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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