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Auszug - Parkplatzsuchverkehre vermeiden - Marienplatz aufwerten (Anfrage der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen vom 22.01.2014, eingegangen am 04.02.2014)  

 
 
Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 31.03.2014    
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5559/14 Parkplatzsuchverkehre vermeiden - Marienplatz aufwerten (Anfrage der Gruppe Bündnis 90/Die Grünen vom 22.01.2014, eingegangen am 04.02.2014)
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:03 - Steuerung und Service
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea  DEZERNAT III
   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
 
Beschluss

Herr Stadtrat Moßmann teilt vorab mit, dass sowohl er selbst als auch Herr Bodendieck die Beantwortung der Fragen 1 – 6 aus der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (auch an Hand von Luftbildern) übernehmen würden

Beratungsinhalt:

 

Herr Stadtrat Moßmann teilt vorab mit, dass sowohl er selbst als auch Herr Bodendieck die Beantwortung der Fragen 1 – 6 aus der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (auch an Hand von Luftbildern) übernehmen würden. Die Vorbereitung erfolgte jedoch durch Frau Wermuth, die leider erkrankt sei.

 

Stadtrat Moßmann übernimmt die Stellungnahme zu Frage 1, Herr Bodendieck zu Frage 2 – 6.

 

Zu Frage 1.: Welche verkehrliche Bedeutung hat der Marienplatz für den Verkehrsentwicklungsplan (VEP)?

 

Als Ziel des VEP’s (Beschluss des Rates der Stadt Lüneburg vom 20. Dezember 1990) sei die stufenweise Reduzierung des Individualverkehrs in der Innenstadt festgelegt worden. Eine Forderung sei damit auch die Reduzierung von Parkflächen in der unmittelbaren Innenstadt zur Vermeidung von Parksuchverkehren mit zeitgleicher Bereitstellung von Parkflächen an den Randbereichen der Innenstadt gewesen. Hierzu sei der Hinweis festgehalten worden, dass weiter außerhalb gelegene Parkplätze dabei nicht mit dem originären Ziel korrespondierten, da die Strecken in die direkte Innenstadt bei einer Erhaltung der Attraktivität zu lang wären und eine Verknüpfung des öffentlichen Personennahverkehrs mit einem P + R-Service lediglich zu erfahrungsgemäß gut besuchten Einkaufstagen interessant sein dürfte.

 

Es entfielen daraufhin und aufgrund der neuen Beschilderung die damalig vorhandenen Parkplätze in den jetzigen Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen und verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen. Unter anderem seien zunächst die auch noch heute als Kurzparkzonen zur Verfügung gestellten Flächen Hinter der Bardowicker Mauer Ost und West, Reitende-Diener-Straße, Bardowicker Straße, Lüner Straße, Salzstraße am Wasser, Auf dem Kauf, Marienplatz, Neue Sülze, Bei der St. Johanniskirche und Rote Straße mit aufgeführt. Es handelte sich insgesamt nach den damaligen Angaben um ca. 400 Parkplätze. Geschaffen wurden seit dieser Zeit die Parkhäuser Lüne-Park und Bahnhof. Aufgrund einer Intervention in einer umfangreichen Stellungnahme der Wirtschaft (IHK) zum Verkehrsentwicklungsplan sei von der Aufhebung der Parkplätze in den Straßen ohne Veränderung der verkehrlichen Nutzung abgesehen worden und die genannten Parkstände blieben erhalten, da auch der geforderte gleichwertige Ersatz von Kurzparkplätzen im unmittelbaren Innenstadtbereich zugunsten der Geschäftstreibenden nicht erreicht werden konnte. Heute wäre, insbesondere durch die mit der überörtlichen Attraktivität und dem Wachstum Lüneburgs gestiegene Verkehrsbelastung zu Gunsten der Geschäftstreibenden, ein Wegfall dieser Parkstände an gut besuchten Einkaufstagen durch die Parkhäuser nicht mehr aufzufangen. Auch sollte in der weiteren Betrachtung die Förderung der Mobilität der Generation „60-plus“ und dabei die Unterstützung der Erreichbarkeit der Innenstadt über kurze Wege für Besorgungen bei der Beurteilung der Erforderlichkeit der Aufrechterhaltung der Parkplätze Berücksichtigung finden.

 

Die Studien in der Vergangenheit für eine Bilanzierung des VEP´s von Professor Dr. Peter Pez zeigten nach Umsetzung aller verkehrlichen Maßnahmen bis zur letzten Studie 2003 eine gestiegene Zufriedenheit in der Bevölkerung mit dem VEP. Hier sei demnach ein deutlicher Zusammenhang der „Gesamtzufriedenheit mit dem VEP“ mit der „Zufriedenheit mit der Erreichbarkeit der Innenstadt“ erkennbar. 

 

(Beigeordnete Schellmann erscheint um 17.20 Uhr zur Sitzung des Verkehrsausschusses und nimmt im Zuschauerbereich Platz)

 

 

Zu Frage 2.: In welchem Verhältnis stehen die Parkplätze auf dem Marienplatz zu weiteren Parkmöglichkeiten in der Innenstadt?

 

Der Marienplatz sei als parkscheinpflichtige Kurzparkzone mit einer Höchstparkdauer von 2 Stunden ausgewiesen. Es handele sich hier um ca. 40 Parkplätze inkl. sechs Sonderparkplätze für Schwerbehinderte. Er könne als zugehörig zu den unmittelbar anliegenden Kurzparkzonen und Bewohnerparkplätzen Hinter der Bardowicker Mauer und Reitende-Diener-Straße gesehen werden. Dabei handele es sich um weitere ca. 80 Parkplätze. Angefahren würden diese Parkplätze über die Egersdorffstraße und über die Bardowicker Straße. Als gleichwertig anzusehen seien hier im unmittelbaren Innenstadtbereich die Parkplätze in der Bardowicker Straße, Lüner Straße, Auf dem Kauf, Ilmenaustraße, Friedenstraße, Haagestraße, Wallstraße, Egersdorffstraße und die Parkhäuser Am Rathaus, Vierorten und Stadtmitte.

 

 

Zu Frage 3.: Welche Nutzergruppen nutzen den Marienplatz als Parkraum?

 

Nutzergruppen seien hier im besonderen Maße Kurzparker mit dem unmittelbaren Ziel der innerstädtischen Geschäfte, Behörden und Institutionen. Des weiteren seien der Marienplatz sowie auch die anliegenden Straßen Hinter der Bardowicker Mauer und Reitende-Diener-Straße zusätzlich als Bewohnerparkbereich ausgewiesen, um den Anwohnern insbesondere in den Abend- und Nachtstunden in der auch hinsichtlich privater Stellplätze reduzierten historischen Innenstadt Stellmöglichkeiten zu gewährleisten und dazu dringend erforderlich. Dieser Bewohnerparkbereich „B“ mit den Straßen Am Graalwall, Am Kreideberg, Bardowicker Straße, Egersdorffstraße, Frommestraße, Hindenburgstraße, Hinter der Bardowicker Mauer, Julius-Wolff-Straße, Klostergang, Marienplatz, Reichenbachstraße, Reitende-Diener-Straße und Van-der-Mölen-Straße sei als besonders ausgelastet zu bezeichnen.

 

Eine Ausweisung ggf. des Marienplatzes und der Straßen Hinter der Bardowicker Mauer und Reitende-Diener-Straße als ausschließlicher Bewohnerparkbereich zur Reduzierung von Parksuchverkehr wäre rechtlich als problematisch einzustufen, da das Bewohnerparken an enge Voraussetzungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gebunden sei. So könne Bewohnerparken nicht flächendeckend in einer Straße eingerichtet werden, sondern es dürften werktags in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr nicht mehr als 50 %, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75 % der zur Verfügung stehenden Parkflächen für Bewohner reserviert werden. Weiterhin müssten Parkflächen – begründet im Gemeingebrauch jeder Straße – zur allgemeinen Nutzung verbleiben.

 

Insbesondere von Kurzparkern genutzt werde der Marienparkplatz zur Zeit des Wochenmarktes am Mittwoch und Samstag sowie hinsichtlich der innerstädtisch nah gelegenen Schwerbehindertenparkplätze. Zu den Zeiten des Wochenmarktes sei neben der guten Auslastung des Parkhauses Am Rathaus eine vollständige Belegung des Marienplatzes und der angrenzenden Straßen mit ihren Kurzparkzonen zusätzlich zu den Möglichkeiten des Lieferns und Ladens im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich Bardowicker Straße – Am Markt – Am Ochsenmarkt festzustellen.

 

 

Zu Frage 4.: Wie ist es möglich, die bisherige Nutzung des Marienplatzes als öffentlichen Parkplatz an anderer Stelle in der Innenstadt darzustellen?

 

Da im innerstädtischen Bereich freie Verkehrsflächen nur in Form von Grün- und Parkanlagen zur Verfügung stünden, würde hier lediglich ein kostenintensives Erweitern bestehender Parkflächen, wie z. B. der Parkhäuser, eine Alternative bieten.

 

 

Zu Frage 5.: Welche Parkplatzsuchverkehre werden vermieden, wenn der Marienplatz nicht mehr als öffentlicher Parkraum zur Verfügung steht?

 

Auf Grund der bestehenden Kurzparkzonen und Bewohnerparkflächen in den Straßen Hinter der Bardowicker Mauer und Reitende-Diener-Straße sowie der abendlichen Öffnung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs Bardowicker Straße/Am Markt/Am Ochsenmarkt wäre nur von einem marginalen Rückgang der Parksuchverkehre auszugehen. Bei einer Verringerung von Parkflächen könnte eher ein mehrmaliges Kreisen der gleichen Fahrzeuge durch die öfter erfolglos erfolgte Suche erwartet werden.

 

Zu Frage 6.: Wäre es dann möglich, die Straße Hinter der Bardowicker Mauer für den Durchgangsverkehr zwischen den Straßen Burmeisterstraße und Reitende-Diener-Straße zu unterbrechen?

 

Im Rahmen einer kürzlich durchgeführten Geschwindigkeitsmessung im Straßenzug Hinter der Bardowicker Mauer seien auch Fahrzeugzahlen ausgewertet worden. Hier lag die Anzahl der ausgewerteten Fahrzeuge tagsüber in der Zeit von ca. 6.00 bis 22.00 Uhr in der sehr unterschiedlichen Verteilung von ca. 40 bis 800 Fahrzeugen pro Tag. Diese Fahrzeugbewegungen zeigten nicht den Charakter einer Durchgangsstraße, sondern sie seien in hohem Maße neben den öffentlichen Kurzparkzonen der Parkraumbewirtschaftung auch dem Anliegerverkehr mit vorhandenen privaten Stellplätzen, wie u. a. am Amtsgericht, an der Staatsanwaltschaft und im Parkhaus der Volksbank, zuzurechnen. Die Schließung einer Gemeindestraße zur sicherlich auch angedachten Verbesserung der privaten Wohnqualität sei bei geforderter Aufrechterhaltung der benötigten Verkehrswege für die Bevölkerung, insbesondere unter Berücksichtigung der Erreichbarkeit der anliegenden verkehrsberuhigten Innenstadt, hier mit der erforderlichen Umfahrung der gesperrten Straßen Bardowicker Straße/Am Markt/Am Ochsenmarkt, nicht zielführend. Auch bei der anzuerkennenden Schaffung von Wohnraum könnten Verkehrsbeziehungen in der Innenstadt, gerade auch benötigt zur Aufrechterhaltung der Attraktivität des innerstädtischen Geschäftslebens, nicht aufgegeben werden. Hier würde zudem die Bereitstellung von Stellflächen für Bewohner mit Parkausweis durch diese Anwohner eingefordert werden.

 

Baulich wäre für eine Schließung der Straße Hinter der Bardowicker Mauer zwischen den Straßen Burmeisterstraße und Reitende-Diener-Straße die Einrichtung zweier Wendeplätze erforderlich. Dies sei auf Grund nur in geringem Maße zur Verfügung stehender Flächen und bei Berücksichtigung erforderlichen Raumes für Fußgänger auch bei Reduzierung von Parkständen baulich nicht umsetzbar. Aus Richtung Reitende-Diener-Straße wäre für die Schaffung einer Pkw-Wendemöglichkeit der Parkraum am Einmündungsbereich Burmeisterstraße und auf der gesamten Nordseite zur Ermöglichung des Zwei-Richtungsverkehrs aufzuheben. Eine Wendemöglichkeit für Lkw-Verkehr und auch ein Begegnungsverkehr von Lkw-Pkw könne damit nicht sichergestellt werden und es entfielen bereits ca. 16 Parkplätze bei verbleibenden ca. 8. Für eine Schließung des Bereiches Hinter der Bardowicker Mauer Ost vor der Burmeisterstraße wäre ebenfalls die Anlegung einer Wendemöglichkeit erforderlich, welche auf Grund der geringen Straßenbreite nur bei Wegfall von mind. 5 der 18 Parkplätze und ebenfalls nur für Pkw-Verkehr hergestellt werden könne. Jedoch auch der wendende Fahrzeugverkehr müsse bei seiner Abfahrt wieder den gesamten Straßenbereich Hinter der Bardowicker Mauer Ost bis zur Bardowicker Straße passieren und hätte auf dem gesamten Abschnitt des Straßenzuges nicht realisierbaren Begegnungsverkehr zu erwarten. Das freie Lichtraumprofil sowie der nicht einsehbare Ausfahrtsbereich auf die mittlerweile hoch frequentierte Gehwegfläche der Bardowicker Straße ließe dies nicht zu. Eine umsetzbare Vermeidung der Durchfahrt dieses Verkehrs auch der Reitenden-Diener-Straße wäre wieder nur bei einer Ermöglichung der Abfahrt über die Burmeisterstraße in Richtung Am Ochsenmarkt gegeben.

 

Im Jahre 1998 sei die damals vorhandene Schließung des östlichen Bereiches der Straße Hinter der Bardowicker Mauer am Einmündungsbereich der Burmeisterstraße auf Grund einer komplexen Hochbaumaßnahme an der Hausnummer 12 (Grundstück der ehem. Kfz-Reparaturwerkstatt Schmittmann) kurzfristig durch die fehlende alternative Verkehrsführung in Richtung Westen wieder geöffnet worden. Bis zu diesem Zeitpunkt stellte das private Grundstück für den Parkverkehr die Wendemöglichkeit dar. Die Öffnung der Straße Hinter der Bardowicker Mauer sei in den Folgejahren des Weiteren als erforderliche Entlastung für die bis dahin allein vorhandene Abfahrt der Bardowicker Straße über die Lüner Straße gesehen worden.

 

Ratsherr Kiesel äußert die Vorstellung, dass die Straße Hinter der Bardowicker Mauer eigentlich eine Anliegerstraße sein müsse. Niemand würde bei der Art Kopfsteinpflaster gerne dort entlang fahren und er wundere sich auch über die genannten Zahlen von bis zu 800 Fahrzeugen täglich. Er sei der Ansicht, dass das Parkhaus am Graalwall als Ersatz ausreichend innenstadtnah sei, so dass man den Marienplatz für den Verkehr eigentlich sperren könne.

 

Herr Dammann ist dankbar, dass dieses Anliegen, welches bereits 1981 durch Die Grünen im Wahlprogramm aufgenommen wurde, wieder aufgegriffen werde. Es sei auch als Ziel im Landschaftsplan 1996 beschlossen worden. Aus historischer Sicht (ehemaliger Kirchplatz) als auch aufgrund mangelnder Grünflächen in der Innenstadt Lüneburgs sei der Marienplatz prädestiniert, eine andere Funktion als den eines Parkplatzes zu erhalten. Er sehe auch kein schlagendes Argument, was dagegen spreche. Eine Aufrechterhaltung des Marienplatzes als Parkplatz stünde seiner Ansicht nach auch dem VEP entgegen. Eine Alternative wäre vielleicht, lediglich die 6 Behindertenparkplätze zu belassen.

 

Ratsherr Dr. Scharf gibt an, dass der VEP damals bereits unter den nahezu gleichen Argumenten der Verwaltung, welche auch heute benannt werden, beschlossen wurde, so dass er keine Veranlassung sehe, an der derzeitigen Situation etwas zu ändern.

 

Herr Huber wirft die Frage nach der Möglichkeit auf, die Straße Hinter der Bardowicker Mauer West und Ost als eine Einbahnstraße zusammen zu fassen.

 

Herr Stadtrat Moßmann macht diesbezüglich deutlich, dass bereits in der Vergangenheit durch Herrn Dobslaw angemerkt wurde, dass eine entsprechende Öffnung als Einbahnstraße für die Straße Hinter der Bardowicker Mauer von West nach Ost aus verkehrstechnischen Gründen problematisch sei.

 

Über die entgegen gesetzte Richtung könne man sicherlich nachdenken, allerdings sei dies derzeit nicht Thema der aktuellen Anfrage und müsse ggf. separat noch einmal aufgegriffen werden. Derzeit bestünde der beschlossene VEP, dem mit der jetzigen Situation Rechnung getragen sei.

 

Herr Paul teilt mit, dass der Behinderten- und der Seniorenbeirat ebenfalls kürzlich über dieses Thema gesprochen und sich ausdrücklich für die Erhaltung des Marienplatzes als Parkplatz ausgesprochen hätten.

 

Beigeordnete Schmidt wirft die Frage auf, ob es den derzeit auf dem Marienplatz Parkenden zuzumuten wäre, einen weiter entfernten Parkplatz zu nutzen.

 

Ratsherr Meißner greift auch noch einmal den VEP auf, welcher selbstverständlich auch Kompromisse enthielt, wovon einer der Erhalt des Marienplatzes als Parkplatz aus folgenden Gründen gewesen sei: Parkplatz für Behinderte, Erreichbarkeit der Ratsbücherei und des Marktes am Mittwoch und Samstag sowie des Rathauses, des Amtsgerichtes oder der Volksbank. Auch heute sehe er diese Gründe weiterhin als maßgeblich und wichtig an, würde aber durchaus eine Verkürzung der Parkdauer von 2 Stunden auf eine Stunde als sinnvoll erachten.

 

Ratsherr Kuhn spricht sich ebenfalls für den Erhalt des Marienplatzes als Parkplatz aus, weil dieser in erster Linie für Anlieger, Marktbeschicker und auch Behinderte sehr wichtig sei. Maßgeblich sei auch, dass nach 19 Uhr ein freies Parken möglich sei. Diese Alternative böte ein Parkhaus nicht.

 

Beigeordneter Pauly spricht sich eindeutig für eine Aufwertung des Marienplatzes aus. Er stellt Vergleiche mit dem Lambertiplatz, dem Platz Am Sande und dem Platz vor der St. Michaeliskirche an, welche sehr an Charme gewonnen hätten, seit dem dort ein Parken nicht mehr möglich sei. Allerdings könne er sich durchaus vorstellen, ein Parken für Behinderte auf dem Marienplatz weiterhin zu ermöglichen.

 

Herr Vorsitzender Löb beendet hiermit die Diskussion und bedankt sich für die ausführliche Stellungnahme der Verwaltung.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.