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Auszug - Denkmalkataster / Sanierung bedeutender Denkmale in der Hansestadt Lüneburg  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7.3
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 10.03.2014    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5583/14 Denkmalkataster / Sanierung bedeutender Denkmale in der Hansestadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr Koplin
Federführend:Bereich 81 - Hochbau & Technik Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Basedow, Ulf-Jürgen  Fachbereich 4 - Kultur
   DEZERNAT VI
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann begrüßt zur Beratung Herrn Schulz – 1. Vorsitzender des Bürgervereins Lüneburg e.V. -.

Einleitend ausgeführt wird, dass die Verwaltung anhand durchgeführter Ortsbesichtigungen sich über die zahlreichen Denkmäler im Stadtgebiet einen Eindruck über den Erhaltungs- und Erneuerungsbedarf dieser Denkmäler verschafft habe.

 

Fachbereichsleiter Koplin führt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) aus, dass alle Denkmäler im Stadtgebiet klassifiziert wurden. Geprüft wurde vor Ort u. a., um welche Art von Denkmal es sich handelt. Anhand von Bildern und des erstellten Katasters wird ein Überblick über den Bestand der Denkmale der Stadt Lüneburg aufgezeigt.

Ausgeführt wird, dass jedes Denkmal in der Regel 1 x jährlich kontrolliert werde. Bei im Betrieb befindlichen Brunnen wird diese Kontrolle mehrmals im Jahr durchgeführt. Bei der Inaugenscheinnahme werden auch notwendige Sanierungsmaßnahmen festgehalten und die Kosten für die Durchführung ermittelt. Hierzu werden anhand von Beispielen aufgezeigt, wie diese Kosten ermittelt und in einer Art Liste erfasst werden.

Anhand eines Beispiels wird aufgezeigt, dass der seinerzeit vom Bürgerverein gestiftete Brunnen in der Neuen Straße dringend einer Sanierung bedarf. Die  Kosten für die Instandsetzung der Brunnenanlage sind mit 35.000 € zu beziffern. Seitens des Bürgervereins wurde bereits eine Bezuschussung in Form einer Spende in Höhe von 4.500 € in Aussicht gestellt.

Anhand von Bildern wird am Beispiel der alten Wallanlage das bestehende Schadensbild im Mauerwerk und der bestehende Sanierungsbedarf aufgezeigt. Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass zur alten Wallanlage wesentlich mehr als nur die im Straßenzug „Hinter der Bardowicker Mauer“ vorhandenen Reste der Stadtmauer gehören.

Nach Abschluss der dargestellten Maßnahmen zur Sanierung des Brunnens in der Neuen Straße wird in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, im Anschluss daran für die Erstellung eines Gesamtkonzeptes einen Landschaftsplaner für die Sanierung und Gestaltung der historischen Wallanlage im Bereich des Liebesgrunds zu beauftragen. Die Kosten für die Erstellung des Sanierungskonzeptes werden sich auf ca. 15.000 € belaufen. Hinsichtlich der Umsetzung des aufgezeigten Sanierungsbedarfs wird zu beachten sein, das die Durchführung auch unter dem Aspekt der Kostenbetrachtung abzuwägen sein wird.

 

Herr Burgdorff – ALA – empfiehlt, dass die zur Verfügung stehenden 15.000 € zunächst in Teil 1 der Maßnahmen eingebracht werden und nicht für die Erstellung eines Freiflächenkonzeptes verwendet werden sollte. Ein solches hält er für nicht so dringend.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt hierzu, dass das zu erstellende Gesamtkonzept beide Belange beinhalten wird.

Sie spricht sich dafür aus, dieses Konzept auch zunächst in seiner Gesamtheit zu erstellen, da es mit Vorlage des Konzeptes leichter sein wird, entsprechende Fördermittelanträge zu stellen.

 

Ratsherr Manzke hält die Aussage von Stadtbaurätin Gundermann für schlüssig und begrüßt und unterstützt insofern die aufgezeigte Vorgehensweise.

 

Beigeordneter Dörbaum nimmt die Anmerkung von Herrn Burgdorff – ALA – noch einmal auf, ob es für sinnvoll zu erachten ist, dass die zur Verfügung stehenden 15.000 € für die Erstellung eines Gesamtkonzeptes, welches auch die Freiflächen in der Wallanlage beinhalten würde, aufgewendet werden sollte.

 

Ratsfrau Schellmann merkt an, dass es hinsichtlich der Sanierung der alten Stadtmauer aus ihrer Sicht bereits Erfahrungswerte geben müsste, da nach ihrer Erinnerung bereits Teilabschnitte saniert wurden.

 

Stadtbaurätin Gundermann entgegnet, dass es zutreffend sei, dass Teilbereiche der alten Stadtbefestigung bereits saniert wurden. Diese Erkenntnisse anzuwenden auf die noch anstehende Sanierung der verbleibenden unsanierten Bereiche der Stadtmauer erscheint jedoch nicht angezeigt, weil der Sanierungsbedarf der alten Stadtbefestigung sich in den einzelnen Bereichen sehr unterschiedlich darstellt. Insofern ist es eher sinnvoll, dass zunächst ein Gesamtkonzept beauftragt und erarbeitet wird, dass dann als Grundlage für die weitere Vorgehensweise und für eine Fördermittelbeantragung Verwendung finden kann.

 

Ratsherr Löb hält den aufgezeigten Weg und Ansatz für falsch. Er spricht sich dafür aus, den Gesamtbetrag der noch zur Verfügung stehenden Gelder in die Sanierung der Wallanlage zu stecken.

Eine Sanierung des Brunnens in der Neuen Straße hält er nur dann für sinnvoll, wenn ausreichend Spendengelder eingeworben werden können.

 

Beigeordneter Dörbaum merkt an, dass, wenn ein entsprechendes Gutachten vorliegt, man in die Lage versetzt sei, dass hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise und der Sanierungsabläufe Prioritäten gesetzt werden können.

Zu den Aussagen bzgl. der Sanierung des Brunnens merkt er an, dass das Engagement und die Initiative des Bürgervereins löblich sei. Der Bürgerverein trägt mit seinem Engagement wesentlich zum Erhalt der Attraktivität der Innenstadt und des Bereiches der Altstadt bei.

 

Ratsherr Petroll hält die von Stadtbaurätin Gundermann vorgeschlagene Vorgehensweise für gut. Er begrüßt es, dass seitens der Verwaltung vorgesehen sei, ein Denkmalmanagement aufzubauen. Für ihn stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll erscheinen würde, die Wallflächen in das Sanierungsgebiet einzubeziehen.

 

Stadtbaurätin Gundermann entgegnet darauf, dass dies nur möglich sei, wenn es sich um förderfähige Vorhaben handelt. Nicht jedoch, wenn es ausschließlich um Kosten für eine Planung gehe. Eine Erweiterung des Sanierungsgebietes zu beantragen macht die Vorlage eines Konzeptes erforderlich, um gezielt eingreifen zu können.

 

Ratsherr Dr. Scharf stellt fest, dass man sich hier bereits schon in der Abarbeitung der Auflistung des Denkmalkatasters befindet. Dies hält er für gut. Die geschilderte Vorgehensweise ist für ihn überprüf- und nachvollziehbar.

 

Ratsfrau Schellmann spricht sich dafür aus, den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes entsprechend anzupassen.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass der Geltungsbereich der Erweiterungsfläche des Sanierungsgebietes im Vorfeld mit dem Fördermittelgeber abgestimmt sei und entsprechende Anträge gestellt wurden. Eine nochmalige Ausweitung des Sanierungsgebietes würde auch nur dann Sinn  machen, wenn Aussicht auf eine Fördermittelfähigkeit gegeben wäre. Dies ist aufgrund des bereits ausgeführten Sachverhaltes zurzeit nicht der Fall.

 

Ratsfrau Puschmann vertritt ebenso wie Ratsherr Löb die Ansicht, dass es wichtiger sei, die vorhandenen Mittel in die Sanierung der Wallanlage zu stecken, anstatt diese für die Sanierung des Brunnens in der Neuen Straße aufzuwenden.

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert an den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus der Vorlage, wonach empfohlen wird, dass zunächst unter Einbeziehung des vom Bürgerverein in Aussicht gestellten Zuschusses die Brunnenanlage in der Neuen Straße wieder hergerichtet werden soll. Des Weiteren sollen 15.000 € für die Erstellung eines Gesamtkonzeptes aufgebracht werden. Die dann noch verbleibenden Restmittel sollen vorgehalten werden, um andere Denkmale zu sanieren oder erforderlichenfalls an der Stadtmauer notwendige Sicherungsmaßnahmen ausführen zu können.

 

Ratsherr Löb stellt einen Änderungsantrag dergestalt, dass für die Sanierung des Brunnens in der Neuen Straße nur die Hälfte der Kosten stadtseitig zur Verfügung gestellt werden sollen und eine Sanierung insofern nur dann durchgeführt werden soll, wenn die andere Hälfte der Kosten durch Spenden aufgebracht werde.

 

Beigeordneter Dörbaum erinnert daran, dass im Verlaufe der Beratung seitens Stadtbaurätin Gundermann hinreichend dargelegt wurde, warum sowohl die Sanierung des Brunnens in der Neuen Straße als auch die Beauftragung eines Gesamtkonzeptes für sinnvoll und notwendig erachtet wird. Die Instandsetzung des Brunnens in der Neuen Straße davon abhängig zu machen, dass die Hälfte der Kosten durch Spenden zu erbringen sei, kann aus seiner Sicht nur so verstanden werden, dass dieser Vorschlag als Appell zu verstehen sei, auch an anderer Stelle Zuschüsse einzuwerben. Die Erhöhung eines Zuschusses nur dem Bürgerverein aufzubürden hält er für unangemessen, da nach seiner Ansicht die Arbeit des Bürgervereins auch in diesen Belangen gewürdigt werden sollte.

 

Herr Schulz – Bürgerverein – merkt an, dass der Bürgerverein ein starkes Engagement auf die Wiederinstandsetzung des Schlöbcke-Brunnnens gelegt habe, dessen  Instandsetzung ca. 25.000 € gekostet habe. Auch werde die Instandsetzung von Fenstern im Rote-Hahn-Stift gefördert.

Hinsichtlich des Vorschlages, die Bezuschussung zur Instandsetzung des Brunnens dergestalt zu erhöhen, wie von Beigeordneten Löb vorgeschlagen, könne er nur in der Weise nachkommen, dass entsprechende Anträge gestellt werden könnten. Dass eine solche Summe neben allen anderen Bezuschussungen, die vom Bürgerverein erbracht werden, kurzfristig zu realisieren sei, kann er jedoch nicht zusagen.

 

Beigeordneter Dörbaum hält es für erforderlich, dass seitens der Ausschussmitglieder zumindest ein Beschluss dahingehend gefasst werden sollte, der als Signal zu verstehen sei, dass die Sanierung des Brunnens in der Neuen Straße auf jeden Fall vorgesehen werden soll.

Insofern schlägt er als Beratungsergebnis vor, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend um den Nachsatz

 

              Darüber hinaus wird gebeten, weitere Sponsorenmittel für die Restaurierung des Brunnens einzuwerben.“

 

erweitert wird.

 

Auf Nachfrage von Beigeordneter Dörbaum bestätigt Beigeordneter Löb,  dass mit der Ergänzung die Intension seines vorgesehenen Antrages sich erübrige und er insofern sich mit der Ergänzung dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einverstanden erklärt, soweit dieser um den vom Ausschussvorsitzenden formulierte Zusatz ergänzt werde.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Als umzusetzendes Projekt soll, wie dargestellt, zunächst die Maßnahme für die historische Wallanlage sowie die Sanierung und Wiederinbetriebnahme des Brunnens in der Neuen Straße umgesetzt werden.

 

 

 

Beschluss:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Als umzusetzendes Projekt soll, wie dargestellt, zunächst die Maßnahme für die historische Wallanlage sowie die Sanierung und Wiederinbetriebnahme des Brunnens in der Neuen Straße umgesetzt werden.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird um den Nachsatz ergänzt:

 

              „Darüber hinaus wird gebeten, weitere Sponsorenmittel für die Restaurierung des Brunnens einzuwerben.“

 

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss mit dem vorstehend angeführten Ergänzungssatz.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

  Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 7.3_Denkmalkataster ABS 10032014 (1490 KB)