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Auszug - Feststellung der Tagesordnung  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 27.03.2014    
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsvorsitzender KOLLE erklärt, dass TOP 6.6 von der Tagesordnung genommen werden müsse, da der Antrag § 19 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg widerspreche. Weiterhin werde TOP 9 von der Tagesordnung genommen.

 

Ratsherr WEBERSINN bemängelt die Nichtöffentlichkeit der Anfrage der CDU-Fraktion TOP 29. Er begründet, dass nach § 64 NKomVG grds. alle Themen öffentlich zu behandeln seien, soweit nicht die genannten Ausnahmetatbestände vorliegen. Gemäß der Kommentierung seien beim Zusammentreffen öffentlich zu behandelnder und geheim zu haltender Elemente diese verfahrensmäßig voneinander zu trennen. Nur berechtigte Interessen Einzelner können rechtlich geschützt sein und müssen nichtöffentlich beraten werden. Strittig sei, ob für den Hauptverwaltungsbeamten überhaupt ein schutzwürdiges Interesse bei Themen in Zusammenhang mit ihrer Arbeit bestehe. Aufgrund der Strittigkeit vertrete die CDU-Fraktion diese Ansicht nicht.

Aus Sicht der CDU-Fraktion hätte die Anfrage in öffentlich und nichtöffentlich zu behandelnde Elemente aufgeteilt werden müssen.

Er weist darauf hin, dass laut dem OVG Münster sämtliche Beschlüsse der heutigen Sitzung nicht gültig seien, sollten Fragen, die kein schutzwürdiges Interesse enthalten, nicht im öffentlichen Teil der Ratssitzung behandelt werden.

 

Stadtrat MOßMANN erläutert, dass nach § 59 Abs. 3 NKomVG die Aufstellung der Tagesordnung durch den Oberbürgermeister im Benehmen mit dem Ratsvorsitzenden erfolge. Oberbürgermeister Mädge habe ihn um Prüfung gebeten, ob die Anfrage im öffentlichen oder nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu beantworten sei. Auch nach telefonischer Abstimmung mit dem Nds. Innenministerium sehe er für die Beantwortung der Anfrage nur Raum im nichtöffentlichen Teil.

Nach § 64 Abs. 1 NKomVG gelte grds. der Öffentlichkeitsgrundsatz, jedoch können u.a. berechtigte Interessen Einzelner vorliegen, die eine nichtöffentliche Beratung zur Folge haben. Dafür bedarf es einer Einzelfallprüfung und einer Abwägung. Ggf. seien beim Zusammentreffen öffentlich zu behandelnder und geheim zu haltender Elemente diese voneinander zu trennen. Bei Disziplinarverfahren und Personalangelegenheiten sei dies jedoch sehr umstritten.

Laut dem Verwaltungsgericht Göttingen sei der Schutz der Persönlichkeitssphäre höherrangig anzusiedeln als der Öffentlichkeitsgrundsatz und auch in Disziplinarsachen stehe Personen mit einer gewissen Position innerhalb der Verwaltung dieser Schutz zu.

Weiter seien laut Landeszeitung vom 10.03.2014 Strafanzeigen gegen den Oberbürgermeister und den Ermittlungsführer erstattet worden, die im Zusammenhang mit dem seinerzeit gegen einen städtischen ehemaligen Beamten geführten Disziplinarverfahren stünden. Damit sei davon auszugehen, dass bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg ein Strafverfahren anhängig sei. Daher sehe er bei der Anfrage einen untrennbaren Zusammenhang zu den in der Berichterstattung erhobenen Vorwürfen. Somit handle es sich nicht nur um eine Disziplinar-, sondern sogar um eine Strafangelegenheit. Folglich seien nicht nur die Interessen des Oberbürgermeisters betroffen, sondern auch schutzwürdige Interessen des Ermittlungsführers berührt.

Dieser untrennbare Zusammenhang erstrecke sich auf alle Teilfragen der Anfrage. Diese bauen aufeinander auf. Daraus ergibt sich, dass alle Fragen der Anfrage im nichtöffentlichen Teil zu behandeln seien.

 

Ratsvorsitzender KOLLE rügt das Vorgehen der CDU-Fraktion. Mit der Rechtsauffassung hätte zuvor an Stadtrat Moßmann herangetreten werden können, um die jetzige Diskussion zu erleichtern.

 

Ratsherr WEBERSINN vermutet auch aufgrund des Beispiels Lünepark, dass zunächst bestimmte Themen im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung aufgenommen werden.

Die Frage auf zukünftiges Verwaltungshandeln habe aus seiner Sicht keinerlei strafrechtliche Relevanz. Entweder werden die entsprechenden Fragen öffentlich behandelt oder die CDU-Fraktion sehe sich gezwungen, sich zu jedem Tagesordnungspunkt zu enthalten, weil sämtliche Beschlüsse dieser Ratssitzung dann ungültig wären.

Aus seiner Sicht haben die Fragen 7, 8, 9, 4 erster Teil und 1 keine strafrechtliche Relevanz, so dass sie öffentlich zu behandeln seien.

 

Ratsvorsitzender KOLLE unterbricht um 17:30 Uhr die Ratssitzung und bittet die Fraktionsvorsitzenden, Ratsherrn Webersinn und Stadtrat Moßmann in den Traubensaal.

 

Nach Rückkehr der genannten Personen bittet der CDU-Fraktionsvorsitzende seine Fraktionskollegen in den Traubensaal.

 

 

Ratsvorsitzender KOLLE setzt die Sitzung um 18:10 Uhr fort.

Die Anträge und Anfragen werden bis 19:30 Uhr behandelt. Anschließend werden die TOPs 10, 11, 15, 16, 18, 26, 27, 28, 29, 30, 33 und 34 beraten.

 

Beigeordneter POLS möchte wissen, ob das vorgeschlagene Vorgehen rechtssicher sei. Er möchte nicht, dass heute Beschlüsse gefasst werden, die vor einem Verwaltungsgericht nicht standhalten könnten, da zu der vorgeschlagenen Tagesordnung nicht eingeladen worden sei.

 

Oberbürgermeister MÄDGE antwortet, dass zu der Tagesordnung eingeladen worden sei. Bis zur Feststellung der Tagesordnung, die bisher nicht erfolgt sei, können nach der Geschäftsordnung des Rates Tagesordnungspunkte zurückgenommen werden. Die Tagesordnungspunkte 8, 9, 12, 13, 14, 17, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 31 und 32 werden zurückgenommen.

Bei den Tagesordnungspunkten 10 und 11 müsse die Frist vom 31.03.2014 für die EU-Fördermittel eingehalten werden, die das Theater Lüneburg sonst nicht erhalten werde.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Nachtragstagesordnung wird in der geänderten Fassung festgestellt.