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Auszug - Einwohnerfragen - Bauverbote für Überschwemmungsgebiete (LSK) - Verkehrssituation Straße Am Wildgehege - interkulturelles und generationenübergreifendes Wohnprojekt   

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 27.03.2014    
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

(Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
Beratungsinhalt:

 

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Bauverbote für Überschwemmungsgebiete (LSK)

 

Stadtrat MOßMANN antwortet auf die erste Einwohnerfrage (siehe Anlage), dass ihm das Urteil vom 20.03.2014 nicht bekannt sei.

In den vergangenen Ratssitzungen und im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz sei die Rechtslage ausführlich dargestellt worden.

Das Land Niedersachsen habe eine vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes vorgenommen. Grds. sieht das Wasserhaushaltsgesetz vor, dass dort Einschränkungen für bauliche Maßnahmen gegeben seien. Allerdings könne nach einer Einzelfallprüfung bzgl. des hochwasserangepassten Bauens und der Schaffung des verlorengehenden Rückhalteraums an einer anderen Stelle im Bebauungsplangebiet eine Bebauung erfolgen. Diese Voraussetzungen liegen vor, so dass eine Baugenehmigung erteilt werden konnte.

 

 

Verkehrssituation Straße Am Wildgehege

 

Auf die zweite Einwohnerfrage (siehe Anlage) erklärt Stadtrat MOßMANN, dass ein entsprechender Antrag von Ratsherrn Kiesel unter Tagesordnungspunkt 6.5 gestellt worden sei.

In dem genannten Verkehrsbereich gebe es ein Stopp-Schild sowie eine entsprechende Haltelinie. Somit habe der Kfz-Führer die Regel der Vorfahrtsgewährung zu beachten. D.h. er muss bei der Haltlinie halten und sich bis zur sogenannten Gedankensichtlinie in die Mündung vortasten, erst bei einer ausreichend Sicht dürfe er sich in den Verkehr einordnen.

Im Ortsrat Ochtmissen habe man sich bereist 2012 mehrfach mit dem Thema beschäftigt. Ergebnis laut Polizei und Verkehrsunfallkommission sei, dass der Verkehrsspiegel zu einer Scheinsicherheit führe, da die Verkehrsspiegel vandalismusanfällig seien und im Winter schnell vereisen. Zudem sei der Standort des Verkehrsspiegels nicht optimal, da er sich schwer so anbringen lasse, dass eine Sicht auf den Radweg möglich sei.

In dieser Sache müsse außerdem gemäß § 94 Nds. Kommunalverfassungsgesetz der Ortsrat erneut angehört werden. Mit dem Grundstückseigentümer werden Gespräche bzgl. eines Rückschnitts der Hecke geführt.

 

 

Interkulturelles und generationenübergreifendes Wohnprojekt

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN erläutert zur dritten Einwohnerfrage (siehe Anlage), dass der Bund die Freigabe weiterer Teile der Schlieffen-Kaserne beabsichtige. Demzufolge beginne das Verfahren gerade erst. Es werden Gesprächstermine mit der BIMA vereinbart, um den weiteren Verfahrensablauf abzustimmen.

Das weitere Verfahren beinhalte die Aufstellung eines Bebauungsplans, der in Bürgerversammlungen öffentlich diskutiert und im Rat öffentlich beraten und beschlossen werde. Über Wohnformen zu diskutieren sei noch zu früh und somit gebe es auch noch keine Ansprechpartner.


 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einwohnerfrage 1 (16 KB)      
Anlage 2 2 Einwohnerfrage 2 (31 KB)      
Anlage 3 3 Einwohnerfrage 3 (22 KB)