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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann verweist auf die wechselvolle Beschlusslage im Wasserviertel und erläutert die Historie vom 1. Grundsatzbeschluss in 2002 über Fördermittelanträge und die Programmaufnahme in 2007 bis hin zur erweiterten Programmaufnahme in 2010. Man habe stets den Geltungsbereich des Gebietes hinterfragt und angepasst. Einzelne Projekte im Wasserviertel seien über das normale Förderprogramm abgewickelt worden, andere über das Programm städtebaulicher Denkmalschutz. Durch die Sondersituation des Verkaufes des Gebäudes an der Egersdorffstraße und dem Brand am Stint wolle man nun vom üblichen Verfahren abweichen und bereits vor Zusage der Programmaufnahme das Sanierungsgebiet erweitern. Aus Hannover habe es ein positives Signal gegeben, dass man dem Antrag wohlwollend gegenüberstehe, wenn die beiden Eigentümer unterstützt werden sollen. Die vorgezogene Erweiterung würde ferner den Vorteil mit sich bringen, dass die Eigentümer ab Rechtskraft der Satzung bereits steuerliche Vergünstigungen geltend machen können. Die Eigentümer der Grundstücke an der Bardowicker Mauer beabsichtigen keine Maßnahmen und hätten daher die Bitte geäußert, zur Vermeidung der Zahlung von Ausgleichsbeiträgen aus dem Sanierungsgebiet herausgenommen zu werden.
Herr Burgdorff – ALA – fragt nach, warum die Straßenzüge Hinter der Bardowicker Mauer und Marienplatz mit in den Geltungsbereich der Satzung aufgenommen wurden. Er bittet in diesem Bereich auf Straßenbaumaßnahmen zu verzichten.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Aufnahme der Straßenzüge für einen nachvollziehbaren Brückenschlag zwischen dem Wasserviertel und dem ehemaligen Schulamt notwendig gewesen wäre. Für Straßenbaumaßnahmen in diesem Bereich gäbe es keine Planungsansätze.
Beigeordneter Dörbaum dankt für die erweiterte Satzung, die insbesondere eine Perspektive für den Wiederaufbau am Stint bieten würde.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Nr. 4 „Wasserviertel“ nebst zeichnerischer Beschreibung des erweiterten Geltungsbereichs.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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