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Auszug - Zusammensetzung und Bildung des Integrationsbeirats - siehe Anlage  

 
 
Sitzung des Integrationsbeirates
TOP: Ö 7
Gremium: Integrationsbeirat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 29.01.2014    
Zeit: 15:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Landkreises Lüneburg
Ort: Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
 
Beschluss

Nach umfangreicher Aussprache werden folgende Vorschläge des Integrationsbeirats an Rat und Kreistag zur Veränderung der Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Integrationsbeirats für Hansestadt und Landkreis Lüneburg einstimmig beschlossen:

Nach umfangreicher Aussprache werden folgende Vorschläge des Integrationsbeirats an Rat und Kreistag zur Veränderung der Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Integrationsbeirats für Hansestadt und Landkreis Lüneburg einstimmig beschlossen:

 

  1. § 4
    In § 4 Ziffer 5 entfällt die Formulierung „davon
    - mindestens zwei Mitglieder aus dem Kreis der Spätaussiedler
    - mindestens zwei Mitglieder aus dem Kreis der türkisch sprechenden Bevölkerung
    - bis zu fünf Mitglieder als Vertreterinnen/Vertreter der anderen Herkunftsländer“

 

§ 4 Ziffer 5 wird wie folgt gefasst:

„Der Vertreterin/dem Vertreter der Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe“

 

  1. § 5

In § 5 Absatz 1 und Absatz 2 entfällt jeweils die Formulierung „und ihre Stellvertreter“.

 

  1. § 7

§ 7 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„Vorsitz/Vorstand
Die/der jeweilige Vorsitzende des Sozialausschusses der Hansestadt und des Sozialausschusses des Landkreises sind alternierende Vorsitzende/stellvertretende Vorsitzende des Integrationsbeirats.
Der Wechsel im Vorsitz erfolgt nach Ablauf der Wahlperiode. In laufender Wahlperiode 2011 – 2016 liegt der Vorsitz bei der Hansestadt.“

 

§ 7 Absatz 2:
Der Integrationsbeirat hat einen Vorstand. Der Vorstand bereitet die Sitzungen vor und ist Ansprechpartner der Verwaltung. Er besteht aus Vorsitzender/Vorsitzendem, stv. Vorsitzender/Vorsitzendem sowie einem von Integrationsbeirat gewähltem Mitglied des Beirats mit Migrationshintergrund.
 

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass, da sich der Integrationsbeirat in laufender Wahlperiode befindet, nur die Veränderungen in § 4 Ziffer 9 und § 7 Absatz 1 in laufender Wahlperiode verwirklichen lassen werden. Die übrigen Änderungen werden erst zu Beginn der neuen Kommunalwahlperiode in Kraft treten.

 

Herr Dr. Guerra González erklärt, dass er seinen Antrag vom 12. Dezember 2013 auf Veränderung der Vereinbarung des Integrationsbeirats zurückzieht.