Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Bürgermeister Meihsies bittet die Geschäftsführung um Erläuterung der positiven Personalentwicklung.
Herr Dr. Moormann, Geschäftsführer der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH und Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum GmbH, erläutert, dass die Fallzahlen und Leistungszahlen der Gesellschaft gesteigert werden konnten. Das Klinikum ist ein Dienstleistungsunternehmen, bei dem der Personalbedarf mit den Patientenzahlen steigt. Laut Planung sollen 25 Vollkräfte eingestellt werden. Im Vorjahr wurde Personal eingespart. Dies ist jedoch auf Dauer nicht mehr möglich, um der Nachfrage entsprechen zu können. Darüber hinaus berichtet Herr Dr. Moormann über verschiedene Projekte im Bereich Personalpolitik. Bei einem Modellprojekt wurden die Arbeitslaufzeiten angepasst und optimiert, um Überlappungszeiten zu reduzieren. Ein weiteres Projekt wurde eingeführt, um die Pflegekräfte zu entlasten, indem beispielsweise Tablettenstellung und Menüabfragen durch Servicekräfte erfolgt. In Bezug auf die Personalpolitik stehe man ständig im Dialog miteinander, was sich bisher als sehr nützlich erwiesen hat.
Bürgermeister Meihsies erkundigt sich, ob Spenden für die Hansestadt Lüneburg geplant seien.
Herr Dr. Moormann verneint dies.
Ratsherr Kuhn nimmt Bezug auf den Beschlussvorschlag und bittet um Aufklärung, ob es sich bei dem Kassenkredit um einen Generalbeschluss handelt oder dies eine Einzelfallentscheidung sei.
Herr Dr. Moormann klärt auf, dass es sich dabei um eine Kontokorrentkreditlinie über 6,0 Mio. € handelt, die seit Jahren besteht. Diese Mittel werden nicht abgerufen, sofern es nicht erforderlich ist. Das Darlehen wurde seinerzeit abgeschlossen, um jederzeit die Liquidität aufrecht erhalten zu können.
Beigeordneter Pauly lobt das gute Ergebnis der Gesellschaft und fragt nach den Gründen für den Rückgang des Steueraufwandes und dem Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge.
Herr Dr. Moormann antwortet, dass die Gesellschaft aufgrund der Gemeinnützigkeit für die Überschüsse aus der Krankenhausleistung weder Körperschafts- noch Gewerbesteuer zahlen muss. Lediglich für Erträge aus gewerblicher Tätigkeit sind Steuern zu entrichten. Dies betrifft maßgeblich Erträge der Apotheke. Hier fallen hohe Kosten für den Einkauf an von Medikamenten an, die entsprechend mit Aufschlag wieder an Kunden verkauft werden und somit Erträge einbringen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, dem Wirtschaftsplan 2014 der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH inklusive einer Kreditaufnahme für Investitionen von bis zu 3.000.000 € und Kassenkredite von bis zu 6.000.000 € zuzustimmen.
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