Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Bereichsleiter Eberhard führt aus, dass der B-Plan Grundlage sei für einen Vorhabenplan. Deshalb enthält der Plan auch detaillierte Angaben zu den überbaubaren Flächen und dem Stellplatzbedarf. Der B-Plan weist zwei Sondergebiete auf. Ein Sondergebiet weist Flächen für den Einzelhandel aus, während eine zweite Fläche im östlichen Bereich Flächen für Dienstleistungen und Wohnungen ausweist. Anhand eines Plans werden die Baugrenzen aufgezeigt. Innerhalb der Baugrenzen liegt auch das bestehende Postgebäude, welches erhalten bleiben soll. Dargestellt werden auch die Gebäude, die beseitigt werden sollen, um eine umfangreiche Erweiterung von Einzelhandelsflächen zu ermöglichen. Eine konkretere Darstellung enthält der sog. Vorhabenplan. Dieser umfasst das bestehende Postgebäude einschließlich des Schalterhallenbereiches, welches als solches auch erhalten werden soll. Auch die Briefsortierung der Post im Obergeschoss soll erhalten bleiben. Die weiteren im Gebäude vorhandenen Flächen sollen an Dritte vermittelt werden. Die baulichen geplanten Erweiterungen enthalten Flächen für einen Discounter mit ca. 1.200 m² Verkaufsflächen (VK) sowie Flächen für einen Vollsortimenter mit 3.350 m² VK. Nach dem vorgelegten Entwurf sind der Verkaufsfläche 272 Stellplätze zuzuordnen für alle Nutzungen auf dem Gelände. Die verkehrliche Anbindung soll hauptsächlich über die Sülztorstraße erfolgen. Eine weitere Abfahrt zur Sülztorstraße ist erforderlich, weil die vor dem Postgelände vorhandenen Stellplätze erhalten bleiben sollen. Die heute dargestellte Nutzung entspricht den Vorstellungen des Vorhabenträgers. In einem 1. Schritt soll jetzt die Beteiligung der Bürger durchgeführt werden. Es ist davon auszugehen, dass der vorliegende Vorhabenplan für einige Diskussionen sorgen wird. Die Ergebnisse der eingehenden Anregungen bleiben zunächst abzuwarten.
Ratsfrau Schellmann entnimmt dem Vorhabenplan, dass offensichtlich eine flächendeckende Bebauung auf dem Areal vorgesehen sei.
Stadtbaurätin Gundermann bestätigt dies, wenn man die Stellplatzflächen hinzurechnet.
Bürgermeister Meihsies hält es für erforderlich, dass im weiteren Verfahrensablauf eine politische Steuerung vorzunehmen sein wird. Zu den Einzelheiten der Planung merkt er an, dass dort Ausführungen über Art und Maß der Nutzungen enthalten sind. Hier insbesondere eingehend auf die Verträglichkeitsanalyse. Im weitergehenden Text werden die bestehenden Konkurrenzen noch einmal aufgezeigt. Für ihn wäre von Interesse, ob die dargestellten Konkurrenzen auflösbar sind oder ob seitens der Politik nur ein Ja oder Nein als Entscheidung möglich ist.
Bereichsleiter Eberhard bestätigt, dass die Konkurrenzen gegeben seien. Der beauftragte Einzelhandelsgutachter hat diese Konkurrenzen auch sehr gut herausgearbeitet. Nach dem bestehenden Recht sind der Verwaltung Steuerungsmöglichkeiten nur in sehr geringem Umfang möglich. Der bestehenden Lebensmittelmarkt ist derzeit in einem Gebäude angesiedelt, dessen Fläche als Sondergebiet ausgewiesen sei. Insofern darf dort dieser Markt bestehen. Entsprechende Baugenehmigungen für die Betreibung dieses Marktes liegen vor. Die Auflösung bestehender Konflikte gilt es im weiteren Verfahren aufzuarbeiten und einer Lösung zuzuführen.
Bürgermeister Meihsies geht davon aus, dass der Markt mit den vorliegenden Genehmigungen auch Bestandsschutz genieße, mit dem man hinsichtlich der weitergehenden Planung auch leben muss.
Stadtbaurätin Gundermann merkt hierzu an, das vorgesehen sei, dass der angesprochene Edeka-Markt in den geplanten Neubau wechseln wird.
Bürgermeister Meihsies zitiert weiter aus dem Text, wonach, sollte keine Museumserweiterung möglich sein, dass dann eine Non-Food-Nutzung durch einen Elektrofachmarkt erfolgen könnte. Hinsichtlich der Ansiedlung eines zusätzlichen Elektrofachmarktes erinnert er an die im Zusammenhang mit der Nachnutzung des ehemaligen Keulahüttengeländes geführte Diskussion.
Bereichsleiter Eberhard weist darauf hin, dass unabhängig davon, was letztendlich tatsächlich in den freiwerdenden Räumlichkeiten des Lebensmittelmarktes angesiedelt werde, es zum Beispiel zulässig wäre, an dieser Stelle den Fachhandel mit Elektrogroßgeräten innenstadtverträglich anzusiedeln. Soweit die Aussagen des Gutachters.
Beigeordneter Dörbaum bringt in Erinnerung, dass man bewusst den Geltungsbereich des vorherigen B-Plans Nr. 140 vergrößert habe, um auch diese Flächen entwickeln zu können. Aufgrund bestehender rechtlicher und vertraglicher Konstellationen beschränkt sich die Entwicklung des Gebietes nunmehr jedoch auf die Flächen, die aufgezeigt wurden. Ehemals geplante noch großzügigere Aufweitungen des Geltungsbereiches stießen damit an ihre Grenzen.
Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass ihr Petitum sei, die vorliegenden Pläne des Vorhabenträgers zunächst nur zur Kenntnis zu nehmen und abzuwarten, was sich aus der anstehenden frühzeitigen Auslegung ergibt, um dann zu sehen, wie damit umzugehen sein wird. Ein entsprechender Vorschlag wird dann seitens der Verwaltung erarbeitet und im Ausschuss vorgetragen.
Beigeordneter Dörbaum erinnert daran, dass Ausgangslage der Prüfung der Verträglichkeit der Innenstadtrelevanz das Einzelhandelsgutachten war, welches vom Büro Lademann erstellt wurde. Sowohl für den Bereich der „Keulahütte“ als auch für den hier angesprochenen Bereich „Altes Postgelände“ wurden zwischenzeitlich Ergänzungsgutachten beauftragt. Die Ergänzungsgutachten kommen im Ergebnis zu den Aussagen, die hier vorgetragen wurden, dass z. B. die Ansiedlung eines Elektrofachmarktes als Verlagerung innenstadtverträglich wäre. Ergänzend führt er aus, dass bisher Konsens darüber bestand, sich an die Aussagen des Einzelhandelsgutachtens und seiner zwischenzeitlich ergangenen Ergänzungen zu halten. Das Gutachten beinhaltet letztendlich Aussagen darüber, was sinnvoll in der Ansiedlung und was auch verträglich wäre. Ziel sollte es auch weiterhin sein, die Innenstadt einerseits zu schützen andererseits aber auch Angebote zu schaffen. Er geht davon aus, dass es in diesem Bebauungsplan gilt, die Balance zwischen zu schützender Innenstadt und Neuschaffen von Angeboten zu finden. Ein entsprechendes Ergebnis sollte sich möglichst in den Festsetzungen des B-Plans wiederspiegeln.
Ratsfrau Schellmann merkt an, dass bei der damaligen Diskussion hinsichtlich der Ansiedlung eines Elektrofachmarktes im Bereich der ehemaligen Keulahütte dieses schon strittig gesehen wurde. Für sie schwerlich vorstellbar ist, dass im Bereich "Altes Postgelände" ein weiterer Elektrofachmarkt sich ansiedeln könnte.
Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass man sich hier nicht darauf versteifen sollte, dass in den Flächen des freiwerdenden Lebensmittelmarktes auch tatsächlich, wie beispielhaft angeführt, ein Elektrofachmarkt angesiedelt wird. Zur Verdeutlichung führt sie aus, dass der Einzelhandel, hier im speziellen Lebensmitteleinzelhandel, innenstadtrelevant sei. In diesem Fall stellt es sich so dar, dass der vorhandene Lebensmittelmarkt in einen noch zu erstellenden Neubau bei gleichzeitiger Vergrößerung verlagert werde. Die Aussage des Gutachters, dass in die freiwerdende Fläche des jetzigen Lebensmittelmarktes möglichst kein weiterer Lebensmittelmarkt angesiedelt werden sollte, verdeutlicht, dass möglichst eine Ansiedlung nur von solchen Geschäften erfolgen sollte, die keine innenstadtrelevante Warengruppen oder Sortimente führen. Beispielhaft angeführt wurde hierzu ein Elektrofachmarkt.
Beigeordneter Dörbaum stellt nochmals klar, dass die Ansiedlung eines Elektrofachmarktes nur beispielhaft Erwähnung gefunden habe und dass es keineswegs so sei, dass eine solche Ansiedlung bereits feststehe.
Ratsfrau Schellmann hat dem Text entnommen, dass hinsichtlich der tatsächlichen Ansiedlung von Betrieben noch schwierige Gespräche geführt werden müssen. Sie fragt an, ob dies bereits geschehen sei oder ob diese Gespräche noch anstehen.
Stadtbaurätin Gundermann informiert darüber, dass Oberbürgermeister Mädge bereits hierzu entsprechende Gespräche geführt habe.
Ratsherr Löb entnimmt dem Text, dass seitens der Stadt die Absicht besteht, in dem freiwerdenden Gebäudeteil des jetzigen Supermarktes eine Erweiterung des Museums vorzunehmen. Für ihn wäre von Interesse, wer hinter einer solchen Aussage steht. Für ihn war es eigentlich klar, dass nur eine museale Nachnutzung in Frage käme. Warum jetzt über eine andere Nachnutzungsform nachgedacht werde, verstehe er insofern nicht.
Beigeordneter Dörbaum zitiert aus dem Text, der die Aussage beinhaltet, dass die Stadt vorschlägt, eine museale Nachnutzung vorzusehen.
Stadtbaurätin Gundermann merkt hierzu an, dass die Aussagen hierzu vielleicht missinterpretiert seien. Ziel der Stadt sei es, in dem freiwerdenden Gebäudeteil eine museale Nutzung einzubringen.
Herr Burgdorff – ALA – spricht sich dafür aus, dass man eine bisher anvisierte Museumserweiterung nicht verunglimpfen sollte. Den vorgetragenen Änderungen entnimmt er, dass die Stadt auch weiterhin an einer musealen Nachnutzung der freiwerdenden Flächen des Supermarktes festhält. Zu dem vorgetragenen Vorhabenplan merkt er an, dass die vorgesehene Überbauung nach seinem Verständnis ziemlich heftig ausfallen werde.
Ratsherr Manzke versteht nicht, welche Einflussmöglichkeiten seitens der Stadt hinsichtlich einer Nachnutzung der freiwerdenden Supermarktflächen genommen werden können.
Stadtbaurätin Gundermann bestätigt die Vermutung von Ratsherr Manzke, dass es sich schwierig gestalten werde, Einfluss hinsichtlich der Nachnutzung der freiwerdenden Supermarktfläche zu nehmen, jedoch Gespräche geführt werden.
Ratsherr Bartels möchte zum Verständnis wissen, ob es zutreffend sei, dass die Post den derzeitigen Standort auch für den Privatkundenbereich halten wird.
Stadtbaurätin Gundermann entgegnet hierauf, dass der Erhalt des Standortes für die Privatkunden der Post nicht erzwingbar sei, jedoch alles dafür getan wird.
Ratsherr Löb geht näher auf die derzeitige Radwegesituation in diesem Bereich ein. Auch wenn man sich im B-Plan-Verfahren noch in einem sehr frühen Stadium befindet, möchte er trotzdem sichergestellt wissen, dass die Radwegesituation und die sich aus der vorgesehenen Bebauung ergebenden Veränderungen in der Radwegeführung sehr sorgfältig geplant werden. Er bittet in diesem Zusammenhang darum, den Verkehrsausschuss hierzu zu beteiligen.
Herr Plesse – Bauhütte – möchte wissen, wie sich im Vergleich Nettoverkaufsfläche des jetzigen Supermarktes zu Nettoverkaufsfläche des neu geplanten Supermarktes darstellen wird.
Bereichsleiter Eberhard führt aus, dass der jetzige Supermarkt eine Nettoverkaufsfläche von 2.800 m² habe und im Neubau eine Nettoverkaufsfläche für den Supermarkt in der Größenordnung von 3.350 m² vorgesehen sei.
Stadtbaurätin Gundermann führt ergänzend aus, dass zusätzlich noch die Ansiedlung eines Discounters (1.200 m² VK) sowie weitere Shops im vorhandenen Postgebäude vorgesehen seien.
Ratsherr Heilmann unterstützt die Aussagen von Ratsherr Manzke, dass hier tunlichst eine negative Entwicklung vermieden werden sollte. Auch für ihn habe der Umzug des Supermarktes in das neu zu erstellende Gebäude 1. Priorität.
Ratsfrau Schellmann hält die jetzt angestrebte Lösung für besser, als die seinerzeit vorgesehene, die sich an das eigentliche Lademanngutachten orientierte.
Stadtbaurätin Gundermann entgegnet hierauf, dass die vorgetragene Betrachtung über 10 Jahre alt und insofern nicht mehr aktuell sei.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den dargelegten Sachverhalt zur Kenntnis.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den dargelegten Sachverhalt zur Kenntnis.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||