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Auszug - Solaranlagen auf städtischen Dachflächen (Anfrage der CDU-Fraktion vom 15.10.2013)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 28.11.2013    
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5381/13 Solaranlagen auf städtischen Dachflächen (Anfrage der CDU-Fraktion vom 15.10.2013)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Kibscholl, Stefanie  Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die Beantwortung beschränke sich auf die Gebäude, die sich in der unmittelbaren Verwaltung der Hansestadt Lüneburg befinden.

Die Stadt Lüneburg beteiligt sich seit etwa 2005 an der Kampagne „SolarLokal“. Die Kampagne wurde finanziert von der Deutschen Umwelthilfe und von Solarworld AG. Damals nahmen zu jenem Zeitpunkt ca. 87 Städte an der Kampagne teil.

Ziel von „SolarLokal“ war es, auf die Vorteile des umweltfreundlichen Solarstroms aufmerksam zu machen und den Markt für Solarstromanlagen zu stärken und voranzubringen. Ein Beitrag der Hansestadt Lüneburg innerhalb des Projektes war es, den Bürgern Dächer zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 28.04.05 empfohlen, städtische Dächer für Bürgersolaranlagen mietfrei zur Verfügung zu stellen.

In von der Verwaltung moderierten „Solarstammtischen“ wurde das Thema damals vorangebracht und es hatten sich erste Interessenten gemeldet.

 

Zu Frage 1

Die Dächer städtischer Liegenschaften wurden untersucht und auf ihre grundsätzliche Eignung hin überprüft. Bei der Untersuchung wurden die Ausrichtung in die entsprechende Himmelsrichtung sowie der bauliche Zustand bzw. das Alter des Daches überprüft, da die Anlagen langfristig – regelmäßig 20 – 30 Jahre - auf dem Dach betrieben werden sollen.

Die oben beschriebene Prüfung städtischer Dächer führte zu einer Zusammenführung in einem sog. Dachflächenkataster, dass u.a. Auskunft gibt über

-          den jeweiligen Standort,

-          die Größe des Daches (in BGF),

-          Ausrichtung in die jeweilige Himmelsrichtung und

-          Grundsätzliche Beschaffenheit (Flachdach, Lichtkuppeln, Versprünge im Dach, Dachdeckung) usw.

Aus dem Kataster gehen sämtliche in Frage kommende Dächer hervor. Das Kataster existiert seit 2005 und wird potentiellen Interessenten für eine erste Betrachtung zur Verfügung gestellt.

Im weiteren Verlauf müssen die Interessenten die Geeignetheit klären. Die konkrete Auswahl eines Daches ist abhängig von der Art und der Größe der zu errichtenden Anlage.  U.a. spielt hierbei die besonders Tragfähigkeit des Daches (Belastung durch die Anlage, Wind- und Schneelasten usw.) eine Rolle. Heute muss der Interessent im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens über eine Baugenehmigung verfügen, in der die entsprechenden Nachweise zu erbringen sind.

Die Nutzung eines Daches wird im Rahmen von Nutzungsverträgen geregelt werden. Dabei ist wegen der langen Laufzeit bezogen auf das einzelne Objekt, eine Vereinbarung zu schließen, die die wirtschaftlichen Interessen der Errichter, aber auch die baulichen Anforderungen der Eigentümer berücksichtigt.

Darüber hinaus haben der Landkreis gemeinsam mit der Hansestadt Lüneburg auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung im Juli 2008 die Klimaschutzleitstelle (KSL) eingerichtet.

Im Sommer 2011 wurde verwaltungsintern entschieden, die Zuständigkeit auf Grund der gebäudebezogenen Aufgabenstellung der Gebäudewirtschaft zu zuweisen.

Seit Gründung der KSL hat es eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen von Landkreis und Hansestadt sowie KSL gegeben.

 

Zu Frage 2

Über die Anzahl der Anfragen bzw. Kontakte zu Interessenten wurde keine Statistik gefertigt.

 

Zu Frage 3

In 2011 haben Landkreis und Hansestadt Lüneburg einen abgestimmten Mustervertrag zur Bereitstellung ihrer jeweiligen Dächer abgestimmt, der jedem Interessenten zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus ist das Baugenehmigungsverfahren zwischen den Bauordnungsämtern abgestimmt worden, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.

Seit etwa Ende 2011 stellt die Klimaleitstelle alle in Frage kommenden Dächer von Landkreis und Hansestadt Lüneburg in der digitalen Dachflächenbörse jedem Interessierten im Internet bereit. Hier werden auch umfangreiche Informationen zum Thema bereitgestellt.

 

Zu Frage 4

Hier wird auch auf die Beantwortung zu Frage 2 verwiesen.

 

Zu Frage 5

Realisiert wurden folgende Projekte:

-          Bürgersolaranlage Turnhalle Häcklingen/Jörn F...              in 2006

-          Bürgersolaranlage Kindergarten Häcklingen/SPD              in 2006

-          Bürgersolaranlage GS Häcklingen/Familie L…                            in 2007

-          Bürgersolaranlagen Feuerwache Rettmer/M…GbR              in 2007

-          Schulprojekte Wilhelm-Raabe-Schule und Johanneum

Beispielhaft seien hier aber auch Projekte genannt, die nicht realisiert werden konnten:

-          Schülerfirma Johanneum als Bürgersolaranlage scheiterte, stattdessen kam es aber zu einem schuleigenen Projekt

-          Kindertagesstätte Pferdeteich (es blieb bei einer Anfrage) in 2006/2007.

-          des weiteren gab es in den Jahren 2011 – 2013 intensive Gespräche und Verhandlungen mit mindestens 3 Interessenten, die am Ende aber ergebnislos verliefen.

An dieser Stelle muss überhaupt darauf hingewiesen werden, dass der Arbeitsaufwand innerhalb der Verwaltung beträchtlich ist, um den Interessenten die notwendigen Detailinformationen zu verschaffen (Ortstermine, Bereitstellung von Plänen, Vermittlung von statischen Informationen, Gespräche mit der Bauaufsicht usw.). Ernsthaftigkeit von Anfragen sowie der Erfolg der Verhandlungen zeigt sich aber erst am Ende solcher Gespräche.

Aktuell werden z. Zt. Verhandlungen über die Bereitstellung von insgesamt 5 städtischen Dächern geführt (Christianischule, GS Kreideberg sowie Sporthalle Kreideberg, Anne-Frank-Schule, Johanneum sowie der dazugehörigen Sporthalle). Einzelheiten hierzu sind der Vorlage VO/5387/13 zu entnehmen und sind in der Verwaltungsausschusssitzung am 29.10.2013 beschlossen worden.

Ebenso wird mit den Zukunftsgenossen über die Dächer des Bildungs- und Kulturzentrum Saline gesprochen. Die Verwaltung wird noch berichten, so bald ein entscheidungsreifes Stadium erreicht ist.

Obwohl sich die Herstellungskosten und damit die Anschaffungskosten für Photovoltaikanlagen gesunken sind, muss man hier aber auch festhalten, dass sich seit Jahren der überregionale politische Rahmen für Interessenten erheblich verschlechtert hat. Heute beträgt die Einspeisevergütung je kwh unter 13 ct und sinkt monatlich. 10 % des erzeugten Stromes werden gar nicht mehr vergütet.

Interessenten suchen daher zur Zeit nach alternativen Vergütungsmöglichkeiten und streben an, den erzeugten Strom vor Ort einzuspeisen und zu verbrauchen.

 

Zu Frage 6

2005 wurde das Dachflächenkataster erstellt, 2011 überarbeitet und in die digitale Dachflächenbörse der KLS eingearbeitet. Eine Aktualisierung erfolgt stetig bei Bedarf.

 

Ratsherr PETROLL beantragt Aussprache.

 

Beschluss:

Dem Antrag auf Aussprache wird mehrheitlich zugestimmt.

 

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr PETROLL erklärt, dass die Regenerative Energie Lüneburg GmbH, die 2011 gegründet worden sei, die Aufgabe zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus regenerativen Energien habe. So könne die Regenerative Energie Lüneburg GmbH z.B. ein Blockheizkraftwerk für ein Quartier oder einen Solarpark errichten und betreiben. Er möchte wissen, warum diese Gesellschaft diese Aufgaben nicht wahrnehme und ein Schattendasein führe.

Er erinnert an die Anträge der Fraktion Die Linke zur Errichtung von Stadtwerken. Diese seien abgelehnt und stattdessen sei eine Placebo-GmbH gegründet worden. Außer, dass die Regenerative Energie Lüneburg GmbH von der Lüneburger Wohnungsbau GmbH zwei Solaranlagen übernommen habe, habe er von dieser Gesellschaft noch nichts gehört.

So könnten die Schulen ihren Strom durch eine Solaranlage selbst erzeugen und verbrauchen, jedoch fördere die Stadt die Privatisierung, was er für falsch erachte. Die Investitionskosten seien tragbar und eine gute Rendite sei gewährleistet.

 

Oberbürgermeister MÄDGE teilt mit, dass die Sozialdemokraten bereits 2006 an der Schule in Häcklingen ein Dach gemietet haben und die Rendite für gute Zwecke spenden.

Er erklärt, dass die Regenerative Energie Lüneburg GmbH 2011 nicht neu gegründet worden sei. Sie sei übernommen worden, um die Möglichkeit zu haben, Aufgaben wahrzunehmen, die durch Private nicht umgesetzt werden. Diese Aufgaben könne die GmbH dann wahrnehmen, müsse es aber nicht.

Die Zukunftsgenossen seien eine Bürgerbewegung, die auf Bürgeranlagen wie z.B. bei dem Bildungszentrum Saline setzen.

Ihm sei momentan keine Kommune bekannt, die auf Photovoltaikanlagen setzen, da sie aufgrund der EEG-Umlage nicht mehr rentabel seien.

Ein BHKW sei durch die LüWoBau-Verwaltungsgesellschaft errichtet worden, die diese Aufgabe auch aufgrund des Personals besser ausführen könne.

Er berichtet von Deutschen Nachhaltigkeitstag in Düsseldorf, bei dem u. a. die schlechte Rendite der Stadtwerke Thema gewesen sei. Die Erzeugung und der Vertrieb seien nicht kostendeckend, so dass die Kommunen die Stadtwerke oft finanziell unterstützen müssen. Daher habe die Verwaltung vor einigen Jahren den Rat der Hansestadt Lüneburg auf das Risiko aufmerksam gemacht. Die Hansestadt Lüneburg habe wirtschaftlich und energiepolitisch vernünftig gehandelt und setze auf Bürgerbeteiligung.

Zukünftig müsse sich weiter zusammen mit dem Landkreis Lüneburg um die energetische Sanierung von Gebäuden gekümmert werden.

 

Ratsherr NEUBAUER bedankt sich für die umfangreichen Ausführungen der Verwaltung.

Er erinnert daran, dass die Hansestadt Lüneburg Bürgersolaranlagen ermöglichen wollte. Dies solle zudem gefördert werden, indem bei der Zurverfügungstellung von städtischen Dachflächen keine Mieten bzw. Pachten erhoben werden.

Mit den Zukunftsgenossen agiere eine relativ erfolgreiche Bewegung in Lüneburg. Sie errichte auf städtischen, aber auch auf andere Dachflächen gute Anlagen. Zudem sei die Hansestadt Lüneburg mit der Dachflächenbörse auf dem richtigen Weg.

 

Beigeordneter PAULY betont, dass die Kommunen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge aktiv sein dürfen, wozu explizit nach § 136 NKomVG der Energiesektor zähle. Er bittet um eine Prüfung, ob das Errichten einer Solaranlage auf einer städtischen Dachfläche durch die Hansestadt Lüneburg wirtschaftlich sei. Die Zukunftsgenossen leisten eine hervorragende Arbeit. Er gibt jedoch zu bedenken, dass die Genossenschaft nicht alles gleichzeitig bebauen könne. Ein Vorteil von Solaranlagen, im Gegensatz zu z.B. Windkraftanlagen, sei die Lastkompatibilität, d. h. die Sonne scheine, wenn der größte Teil der Lüneburger Bürger arbeite.

Daher halte er jetzt eine Wirtschaftlichkeitsprüfung, auch aufgrund der geringer werdenden Einspeisevergütung, für sinnvoll. Er gehe von einer positiven Bewertung aus, so dass er zum Errichten einer Solaranlage durch die Regenerative Energie Lüneburg GmbH rate.

 

Ratsherr BARTELS könne die Diskussion nicht nachvollziehen, da das gemeinsame Ziel die Schaffung neuer regenerativer Energien sei. Von wem die Umsetzung, Investoren oder Private, erfolge, um dieses Ziel zu erreichen, sei ihm gleichgültig. Er freue sich jedoch, dass durch die Bürgerbewegung der Zukunftsgenossen dieses Ziel verfolgt werde.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(VI)