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Beratungsinhalt: Herr Moßmann erinnert daran, dass bei den letzten Haushaltsberatungen für den Haushaltsplan 2013 das gesamte Aufgabenspektrum des Bereiches Umwelt dargestellt worden ist. In diesem Jahr nun werde Herr Schulz aufzeigen, wo die Arbeitsschwerpunkte 2014 liegen.
Herr Schulz trägt vor, dass im Produkt „Beurteilung von Verkehrslärm und Luftreinhaltung“ insgesamt 50.000 € für Kosten für Vermessung, Gutachten u. ä. eingestellt wurden. Von diesen Kosten entfallen 10.000 € auf Kosten für die Beurteilung der Planfeststellungsunterlagen für die A 39 und 40.000 € für die Erstellung eines Lärmaktionsplans. Herr Schulz erläutert, dass der Erörterungstermin zur Planfeststellung der A 39 vom 25. bis 28. November 2013 stattfindet. Um die Interessen der Hansestadt Lüneburg in diesem Verfahren zu vertreten, werden Stellungnahmen von Ingenieurbüros eingeholt. Anwaltliche Unterstützung wird durch die Anwaltskanzlei Prof. Dr. Versteyl eingeholt. Die in 2014 benötigten Mittel dafür werden auf rd. 10.000 € geschätzt.
Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes basiert auf EU-Recht. Das Land Niedersachsen setzt diese Verpflichtung in 2 Stufen um:
2. Stufe: Aktionsplanung
Die Verwaltung hat in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz am 16.11.2010 einen Entwurf eines Lärmaktionsplanes für die Hansestadt vorgestellt. Änderungswünsche der Ausschussmitglieder wurden inzwischen eingearbeitet. Im kommenden Jahr soll dieser Plan mit der neuen Kartierung des Landes für Hauptverkehrsstraßen und der Kartierung der Haupteisenbahnstrecken, die das Eisenbahnbundesamt 2014 vorlegen will, aktualisiert werden. Diese Arbeiten können nur durch ein Ingenieurbüro durchgeführt werden; dafür werden Kosten von rd. 40.000 € anfallen.
Herr Schulz trägt vor, dass ein weiterer Schwerpunkt in 2014 im Bereich der Gewässerunterhaltung liegt: Die Ufermauern an der Ilmenau, für die die Hansestadt unterhaltungspflichtig ist, sind teilweise marode und müssen saniert werden. Für die gesamten Ufermauern mit einer Länge von 1,3 km soll in 2014 eine Bestandsanalyse mit ggf. Baugrunduntersuchungen, eine Bewertung des Zustandes und darauf basierend durch ein Ingenieurbüro Unterhaltungspläne für notwendige Sanierungsmaßnahmen erarbeitet werden. Die Kosten werden mit rd. 80.000 € veranschlagt. Für die allgemeine Gewässerunterhaltung werden - wie in den Vorjahren – 20.900 € an die AGL gezahlt, die die Gewässerunterhaltung vertraglich durchführt.
Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.
Herr Schulz und Herr Moßmann beantworten anschließend Fragen der Ausschussmitglieder.
Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt den Haushaltsplanentwurf 2014, soweit die Haushaltsplanansätze des Bereiches Umwelt betroffen sind, zur Kenntnis.
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