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Koordinator Dr. Rehbein erläutert anhand einer Karte die Situation hinsichtlich der Wegeverbindung zwischen dem Naturschutzgebiet Hasenburger Bachtal und dem Neubaugebiet „Im Kamp“. Aufgrund der aktuellen Verordnung auf der Grundlage des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes aus dem Jahr 2007 ist das Betreten von Naturschutzgebieten nur auf ausgewiesenen Wegen zulässig. Trampelpfade und Wildwechsel stellen explizit keine ausgewiesenen Wege dar. Die bestehenden Zugänge zum Naturschutzgebiet Hasenburger Bachtal sind nicht ausgewiesen und dienen lediglich für Wartungsarbeiten.
Der Bebauungsplan „Im Kamp“ sieht im Bereich zwischen dem Wendehammer und der Stichstraße zur Soltauer Allee zwar eine Fußwegeverbindung vor. Diese kann jedoch zur Zeit nicht umgesetzt werden, weil die Eigentumsverhältnisse dagegen sprechen.
Herr Dr. Rehbein betont abschließend nochmals, dass für die Flächen nördlich des ehemaligen Grenzgrabens seit 2007 die Verordnung nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz gilt. Insofern sei nach der aktuellen Rechtslage ein Betreten ausgeschlossen.
Oberbürgermeister Mädge teilt mit, dass der Bebauungsplan seinerzeit von der Ortschaft Oedeme aufgestellt wurde. Die einzige Möglichkeit für eine Wegeverbindung bestehe in der Enteignung der Grundstücke, was vor einem Gericht jedoch keine Aussicht auf Erfolg habe. Insofern gäbe es hier kurzfristig keine Lösung.
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