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Auszug - Bebauungsplan Nr. 17 "Wallstraße", 1. Änderung Erneuter Entwurfsbeschluss Beschluss über die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.10.2013    
Zeit: 15:00 - 17:05 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5364/13 Bebauungsplan Nr. 17 "Wallstraße", 1. Änderung
Erneuter Entwurfsbeschluss
Beschluss über die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tödter, Jens-Rüdiger
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan Christoph   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Plesse – Bauhütte – verlässt den Sitzungstisch und nimmt im Zuschauerbereich Platz. Er nimmt nicht an der Beratung und Beschlussfassung teil.

 

Stadtbaurätin Gundermann geht anhand des in der Beschlussvorlage ausführlich dargelegten Sachverhaltes auf den bisherigen Verfahrensablauf und die geplante weitere Vorgehensweise ein. Zielsetzung ist es, die aufgezeigten Flächen des Geltungsbereiches aus dem Status “Sondergebiet für Schulnutzung“ herauszunehmen. Politische Beschlusslage ist, der LüWoBau die Fläche an die Hand zu geben, damit von der LüWoBau ein Konzept erarbeitet werden kann, wie sich auf dem Areal die Schaffung preiswerten Wohnraums für ältere Mitbürger realisieren lässt.

Die daraufhin vorgenommene 1. Änderung des bestehenden B-Plans wurde erstmalig öffentlich ausgelegt. Zielsetzung hierbei war es, den Geltungsbereich konkret zu definieren, den vorhandenen Baumbestand weitestgehend zu sichern und ein Baufeld zu kennzeichnen. Nach der öffentlichen Auslegung vor ca. 1/1 Jahr wurde sehr intensiv darüber diskutiert, wo Baukörper auf der Fläche platziert werden sollten und welche Höhenentwicklung hierbei zu berücksichtigen sein wird.

In der weiteren Abfolge wurde, um den Abstand zu den Nachbargrundstücken zu vergrößern, das Baufeld abgeändert.

Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) wird anhand eines Plans die Baufeldverlagerung aufgezeigt.

Gründe hierfür waren straßenbegleitend das Gebäude der ehemaligen Landeszentralbank mit aufzunehmen und einen größeren Hofbereich zu schaffen.

Dies hat insofern zu Irritationen geführt, dass die vorgenommene Bewertung der Bäume falsch verstanden wurde. Dargestellt wurde, welche Bäume prägend und welche bereits durch Krankheitsbefall vorgeschädigt sind. Dieser Baumbestandsplan wurde zusammen mit der Darstellung des zu erhaltenden Grünbereiches und der Darstellung der Flächen, auf denen Fahrradständer aufgestellt werden sollen, der LüWoBau übergeben.

Der Baukörper ist innerhalb des Geltungsbereiches näher an eine angrenzend dort stehenden Kastanie herangerückt. Die Kastanie ist, anders als die Bäume innerhalb des Geltungsbereiches, nicht in die Pläne eingezeichnet. Dies nicht etwa deshalb, weil diese zu entfernen ist, sondern schlichtweg nur deshalb, weil sie außerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans steht. Auch die textlichen Festsetzungen wurden insofern falsch interpretiert. Zwischenzeitlich fand mit dem Architekten eine Ortsbesichtigung statt. Im Ergebnis wird diese Kastanie stehen bleiben können. Die Kastanie ist als erhaltenswert eingestuft.

Zur Kubatur des möglichen Baukörpers werden Darstellungen zu den räumlichen Abmessungen und zu den Höhen erläutert.

Diese Darstellung der Kubatur greift jedoch nicht einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrages vor.

Bei den textlichen Festsetzungen ist eine Ergänzung unter Punkt 1.2 (Anlage II) erforderlich.

Die Anlage wird während der Sitzung auch an die Ausschussmitglieder verteilt.

Inhaltlich soll unter

Punkt 1.2 aufgeführt werden:

              „Im Geltungsbereich beträgt die maximale Traufhöhe 9 m und die maximale Firsthöhe 15 m. Die Bezugshöhe der Höhenvorgaben ist die Oberkante der öffentlichen Fahrbahn im mittleren Bereich des Baugrundstückes. Die Traufhöhe ist zu messen bis zur Schnittkante der Fassade mit der äußeren Dachhaut.“

 

Zum Vergleich wird auf die Trauf-, First- bzw. Gesamthöhen der umliegenden Gebäude eingegangen.

Der Vergleich der umliegend vorhandenen Baukörper zeigt im Ergebnis, dass der geplante Baukörper unterhalb der Werte umliegender Gebäude bleibt.

Bei der letzten Beratung im Ausschuss konnten noch keine Angaben zu den Trauf- und Firsthöhen gemacht werden, weil man nicht wusste, ob der Baukörper ein Staffelgeschoss bekommen und ob dieses ggf. mit festgesetzt werden sollte.

Zwischenzeitlich zeichnet sich ab, dass der Baukörper 3-geschossig mit einem Satteldach ausgebildet werden soll.

Das Dachgeschoss soll zwar ausgebaut werden, jedoch nicht als Vollgeschoss. Die Traufhöhe soll insofern die entscheidende Höhe als Vorgabe sein. Zur Ritterstraße sei zusätzlich eine Abwalmung vorgesehen.

Mit den dargelegten und aufgezeigten Änderungen ist als weiterer Verfahrensschritt vorgesehen, in die 2. Auslegung der 1. Änderung zu gehen.

Parallel hierzu wird die LüWoBau ihre bisherige Planung weitergehend konkretisieren, so das bei der Abwägungs- und dem Satzungsbeschluss der Entwurf des Gebäudes präsentiert werden kann. Dann wird man auch die Architektur mit der Gestaltungssatzung abgleichen können. Es ist davon auszugehen, dass man mit kleinen Befreiungen eine auch den Festsetzungen der Gestaltungssatzung entsprechende Architektur wird hinbekommen.

Anhand einer Plandarstellung werden die Standorte für die Fahrrad- und Motorradständer aufgezeigt. Durch die zusätzliche Anordnung werden in diesem Bereich 60 neue Fahrradabstellplätze entstehen.

Eingegangen und aufgezeigt werden auch die zu erhaltenden Bäume sowie Standorte, an denen zusätzliche Bäume gepflanzt werden sollen.

Sie wirbt dafür, dass die Ausschussmitglieder den Weg mitgehen und einen Beschluss über die 2. Auslegung zur 1. Änderung fassen. Mit dem Ergebnis der Auslegung und der endgültigen Fassung würde man dann nochmals in den Ausschuss kommen.

 

Ratsherr Kuhn hat der vorgestellten Planung entnommen, dass der Baukörper zugunsten der Anlieger in der Ritterstraße um einige Meter Richtung Wallstraße verschoben wurde. Er möchte wissen, ob es hierzu schon eine überarbeitete Ansicht gibt, die hier im Ausschuss gezeigt werden kann.

 

Stadtbaurätin Gundermann erinnert daran, dass vorgesehen sei, dass, wenn sich das Bauvorhaben dergestalt konkretisiert hat und ein entsprechender Bauantrag vorgelegt wurde, dass dann diese Planung mit einem zusätzlichen Plan, der den Schattenwurf simuliert, im Ausschuss vorgestellt wird. Angemerkt wird, dass es sich um eine innerstädtische Lage handelt, bei der für die umliegenden Gebäude nicht ganzjährig eine Besonnung sichergestellt werden kann. Jeder Bewohner in der Altstadt muss es letztendlich hinnehmen, dass in den Wintermonaten es durchaus sein kann, dass die Häuser verschattet werden.

 

Ratsherr Kuhn geht davon aus, dass sich für die Anwohner der Ritterstraße allein durch die vorgesehene Verschiebung des Baukörpers Richtung Wallstraße eine als positiv anzusehende Verbesserung eintritt.

 

Herr Burgdorff – ALA – geht davon aus, dass man mit der vorgesehenen Höhe des Baukörpers durchaus zufrieden sein kann, da man nicht die Höhen der umliegenden Gebäude (NOVA-Haus, ehem. VGH-Haus) aufgenommen habe.

Zur vorgestellten Kubatur des geplanten Baukörpers wäre für ihn von Interesse, ob auch zur Wallstraße hin ausgerichtet, eine Abwalmung vorgesehen sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass nach dem Stand der Planung ein normales Satteldach für den Baukörper vorgesehen sei, dass zur Ritterstraße hin ausgerichtet, abgewalmt werden soll.

Es wird davon auszugehen sein, das ein nicht ausgebauter Spitzboden  ausgebildet und die vorgegebene Fristhöhe nicht überschritten wird.

 

Herr Burgdorff – ALA – führt aus, dass die gezeigten Pläne eine gute Anmutung des Gebäudekörpers erwarten lassen. Auch die Fassadengestaltung zur Wallstraße hin ist für ihn akzeptabel.

 

Ratsherr Schuler hat der überarbeiten Planung entnehmen können, dass die in den bisherigen Beratungen im ABS vorgetragenen Anregungen aufgenommen wurden und der jetzigen überarbeiteten Planung insofern rundum zugestimmt werden kann.

 

Ratsfrau Puschmann hält es für gut und richtig, dass man sich in der Flucht an dem Gebäude der ehem. LZB orientiert habe. Auch die Anordnung der zusätzlichen Fahrradständer hält sie für gut und gelungen.

 

Ratsfrau Schellmann interessiert, ob für die Ausweisung der Kfz-Stellplätze auch Carports vorgesehen seien.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass die Stellplätze in einer Tiefgarage angeordnet werden sollen. Die vorgesehene Erschließung hierzu wird aufgezeigt. Carports können ggf. dort aufgestellt werden, soweit oberirdisch Behindertenstellplätze angelegt werden.

 

Ratsherr Dr. Scharf merkt an, dass bei der Vorstellung des Vorhabens im letzten Jahr im Ausschuss sehr viele Fragen in der Beratung aufgeworfen wurden, die abschließend aufgrund des damaligen Planungsstandes, der sich ganz in den Anfängen befand, nicht zu beantworten waren.

Aus der heute vorgestellten überarbeiteten Planung lässt sich entnehmen, dass die LüWoBau sehr flexibel auf die vorgebrachten Anregungen reagiert und diese in die weitergehende Planung hat einfließen lassen.

 

Ratsfrau Schellmann bestätigt, dass genau das, was seinerzeit im Ausschuss diskutiert wurde, in die Planung aufgenommen wurde.

 

Oberbürgermeister Mädge geht noch einmal auf die Formulierung im B-Plan zur Frage der Zulässigkeit von Carports ein. Diese Regelungen beinhalten Möglichkeiten, die nicht zwingend umgesetzt werden müssen, jedoch die Möglichkeit offen lassen, dass in zukünftigen Jahren/Jahrzehnten ein entsprechender Wunsch realisiert werden kann.

Bei der noch nicht abschließend vorliegenden Planung ist der Bau von Carports jedenfalls nicht vorgesehen und wird insofern auch nicht Bestandteil der Baugenehmigung.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt zum weiteren zeitlichen Ablauf aus, dass gestern der Abbruchantrag für die alte St. Ursula-Schule eingegangen ist.

Die erneute Auslegung wird kurzfristig vorgenommen, so dass davon auszugehen sein wird, dass im Frühjahr 2014 mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

Der Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Wallstraße“, 1. Änderung nebst Entwurf der Begründung wird mit den Änderungen beschlossen. Der geänderte Bebauungsplan wird gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6_BPlan 17 Wallstraße (2846 KB)