Bürgerinformationssystem

Auszug - Beauftragung der Biotoptypenkartierung für die Aktualisierung des Landschaftsplans (Antrag der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen vom 30.09.2013, eingegangen am 01.10.2013)  

 
 
Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 30.10.2013    
Zeit: 15:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5350/13 Beauftragung der Biotoptypenkartierung für die Aktualisierung des Landschaftsplans (Antrag der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen vom 30.09.2013, eingegangen am 01.10.2013)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea  06 - Bauverwaltung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr Heilmann geht detailliert auf den von der Gruppe eingebrachten Antrag ein. Ergänzend werden Erläuterungen zu der im Antrag unter den Positionen 1 - 5 angeführten weiteren Vorgehensweise vorgetragen.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass die letzte Biotopkartierung vor 20 Jahren durchgeführt wurde. Für eine Teilleistung einer Neufassung wurde bereits ein Auftrag mit einem Auftragswert von 16.000 € ausgelöst. Eine weitergehende Beauftragung in einer 2. und 3. Charge ist für die Jahre 2014 + 2015 vorgesehen (Anlage I).

Sie plädiert an die Ausschussmitglieder, die Ansätze hierzu in den folgenden Haushaltsplanberatungen zu verteidigen.

Die Biotopkartierung wird sowohl als Grundlage einer Aktualisierung des Landschaftsplans als auch für die Beurteilung von Bauvorhaben und B-Plänen benötigt.

Wichtig wäre es in diesem Zusammenhang, dass der Stadt von Vereinen und Verbänden Unterlagen ihrer eigenen Erhebungen zur Verfügung gestellt werden.

Der Landkreis erneuert parallel derzeit gerade den Landschaftsrahmenplan. Die Inhalte fließen aber nur zu ca. 5 % in unsere Planungen ein, was bedeutet, dass wir selber in die Fläche und Tiefe und ins Detail gehen müssen.

 

Ratsfrau Hillmer interessiert, wie oft eine Fortschreibung angezeigt erscheint. Für sie stellt sich auch die Frage, o solche Pläne nicht kontinuierlich fortgeschrieben werden können. Dadurch könnten möglicherweise eine Vielzahl einzelner erstellbarer Ergänzungsgutachten entbehrlich werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, welche sich im Laufe der Jahre ergebende Veränderung in die zu aktualisierende Planung einzuarbeiten sind.

Wenn das Planwerk abschließend erstellt ist, kann es für einen Zeitraum von 15 – 20 Jahren als Arbeitsgrundlage dienen.

 

Herr Dammann – BUND hält den Schritt, der gegangen werden soll, zwar für richtig, den Zeitraum von 20 Jahren als Arbeitsgrundlage jedoch für zu lang bemessen.

Er weist darauf hin, dass Natur in der Stadt auch eine ökologische Funktion habe und insofern ein ökologischer Zusammenhang herzustellen ist.

Die Unterteilung in mehrere Abschnitte ist zwar bedauerlich aber hinnehmbar.

Für wichtig erachtet er, dass die Beendigung der Arbeiten für das Jahr 2015 festgeschrieben werde. Insofern würde er es begrüßen, wenn für die noch  bereits zu beauftragenden Chargen bereits jetzt Verpflichtungsermächtigungen für den Haushalt vorgesehen werden würden.

 

Ratsfrau Ebeling stellt sich die Frage, ob das Erfordernis der Erneuerung unter dem Kostenaspekt tatsächlich gegeben  sei. Sie merkt an, dass letztendlich bei einem neuen Baugebiet ohnehin alle Flora und Fauna betreffenden Unersuchungen neuerlich durchgeführt werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht deutlich, dass das Planwerk insgesamt alt sei. Die Biotopkartierung muss überarbeitet werden, weil innerhalb der letzten 20 Jahre in Bezug auf Entwicklung von Fauna und Flora so viel geschehen sei, dass die bestehenden Unterlagen nicht mehr als aktuell anzusehen seien. Hier ist eine Neubilanzierung angezeigt.

Als nächsten zu überlegenden Schritt stellt sich die Frage, wie man mit dem Landschaftsplan gedenke umzugehen. Eine komplette Neufassung zu erarbeiten wird sich als viel zu teuer erweisen.

Realistisch ist es deshalb und deshalb plädiert sie auch dafür, den Landschaftsplan in erforderlichen Bereichen zu überarbeiten. Dabei wird man sich jedes einzelne Kapitel vornehmen und auf erforderliche Veränderung untersuchen müssen.

 

Ratsherr Minks erklärt, dass für eine Gesamtbetrachtung ein großer Plan als Grundlage erforderlich sei, um einmal wegzukommen von den Einzelbetrachtungen. Überlegungen hinsichtlich einer städtebaulichen Weiterentwicklung der Stadt können nur in einer Gesamtbetrachtung vorgenommen werden.

 

Ratsfrau Schellmann geht auch davon aus, dass es nicht um eine grundsätzliche Erneuerung der Planwerke, sondern ja nur um dessen Aktualisierung gehe. Durch eine solche Aktualisierung lassen sich Fehlentscheidungen vermeiden.

 

Herr Dammann – BUND plädiert dafür, dass, nicht wie vorgesehen, im Ausschuss zu Zwischenergebnissen vorgetragen werden sollte, sondern auch mit den beteiligten Verbänden ein stetiger Austausch erfolgen sollte.

 

Ratsherr Heilmann greift den Gedanken von Herrn Dammann auf. Auch seine Intension sei es, außerhalb des Ausschusses einen Workshop unter Beteiligung der angesprochenen Verbände zu bilden. Hier könnten auch weitergehende Detailfragen erörtert werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann merkt hierzu an, dass diese Vorgehensweise auch seitens der Verwaltung angedacht sei.

Geplant ist die Einberufung eines solchen Workshops. Als Mitglieder sind Vertreter der Vereine, Verbände, der Unteren Naturschutzbehörde und aller Fraktionen des Rates vorgesehen. Das Verfahren soll zweistufig durchgeführt werden.

In einem 1. Schritt soll Bereichsleiter Zurheide und Herr Wittmoser noch begleitend eingebunden werden.

Vor Bildung des Workshops ist für morgen 16.00 Uhr ein Gesprächtermin hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise anberaumt. Neben den Herren Zurheide und Wittmoser sollen an dem Gespräch auch Vertreter vom NABU und BUND teilnehmen. Die Fraktionen sollten dann für den 11.11.2013 eingeladen werden. Aus terminlichen Gründen muss jedoch ein neuer Termin im Januar 2014 gefunden werden. Die entsprechenden Einladungen sind bis auf die Terminfestlegung bereits erstellt.  Vorgesehen ist, zum Workshop eher 1 – 2 Personen mehr einzuladen als zu wenig.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Blanck schlägt als Beratungsergebnis vor, dem Beschlussvorschlag gemäß Antrag vom 20.09.2013 zu folgen. Hierbei sollte jedoch eine Fertigstellung der Biotopkartierung für das Jahr 2015 festgehalten werden.

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Siehe Antrag der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen vom 30.09.2013, eingegangen am 01.10.2013

 

 

Beschluss:

Der Grünflächen- und Forstausschuss fasst auf der Grundlage des Antrages der Gruppe SPD/Die Grünen vom 30.09.2013 einen mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung (Ratsfrau Ebeling).

Als Grundlage für die Aktualisierung des Landschaftsplans wird für das Gebiet der Hansestadt Lüneburg eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchgeführt.

Bei der Durchführung der Biotoptypenkartierung sollen folgende Vorgaben Beachtung finden:

  1. Mit der Biotoptypenkartierung ist in der Vegetationsperiode 2014 zu beginnen und 2015 zu beenden.
  2. die beim Landkreis Lüneburg vorhandenen Daten für die Landschaftsrahmenplanaktualisierung und die erhobenen Daten durch Kartierungen im Rahmen der Bauleitplanung sollen ausgewertet werden.
  3. Die am westlichen Stadtrand angrenzenden Gemeinden sind bezogen auf einen von der Stadt angestrebten Grüngürtel zu beteiligen.
  4. Über die vorgenommenen Arbeitsschritte ist im Grünflächen- und Forstausschuss zu berichten.
  5. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2014 entsprechend einzuplanen.
ALLRIS® Test-Dokument HTML Konvertierung

ALLRIS Dokumente

 

Dieses Dokument wurde von einem anderen Benutzer gerade erstellt und noch nicht auf dem Server gespeichert.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 9 Beauftragung Biotoptyenkartierung (1148 KB)