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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 07.11.2013    
Zeit: 15:30 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

 

Beratungsinhalt:

 

ABS-Sitzung am 18.11.2013 / TOP Altstadtsatzung

 

Stadtbaurätin Gundermann geht ein auf die anstehende ABS-Sitzung am 18.11.2013.

Die Einladung mit Anlagen wird an die Ausschussmitglieder verteilt. Ergänzend werden Erläuterungen zu den jeweiligen Anlagen der Vorlage gegeben. Hingewiesen wird darauf, dass noch keine konkrete Beschlussfassung seitens der Verwaltung vorgeschlagen werde, wenngleich eine Beschlussfassung im Ausschuss erfolgen soll, wenn nach der ausführlichen Beratung in der Sitzung am 18.11.2013 kein weiterer Beratungs- oder Erklärungsbedarf bestehen sollte. Denkbar wäre es, dass, sollte weitergehender Beratungsbedarf bestehen, eine entsprechende Beschlussfassung erst in der anstehenden ABS-Sitzung am 09.12.2013 gefasst werde.

Sollte in der Sitzung am 18.11.2013 bereits eine Beschlussfassung möglich sein, ist vorgesehen, diese in 3 Stufen durchzuführen. Neben einem Beschluss über die Abwägung und dem eigentlichen Satzungsbeschluss soll als Besonderheit auch ein Beschluss über die Evaluierung der Satzung in 2 Jahren getroffen werden. Dies bedeutet, dass seitens der Verwaltung vorgesehen sei, nach Inkrafttreten der Satzung zunächst für den Zeitraum von 2 Jahren, alle eingehenden Anträge tabellarisch zu erfassen und hierbei die Gründe, die zu einer Genehmigung bzw. Ablehnung geführt haben, festzuhalten.

In der weiteren Vorgehensweise ist vorgesehen, dass nach Ablauf dieses Zeitraums und Auswertung der geführten Statistik im Ausschuss erneut dergestalt vorgetragen und über die Erkenntnisse beraten wird, inwieweit aufgrund der erzielten Erkenntnisse Nachbesserungen einzelner §§ der Satzung vorzunehmen sein werden.

In Erinnerung wird gebracht, dass bereits seit dem Jahre 2008 über eine Neufassung der zwischenzeitlich in die Jahre gekommenen Altstadtsatzung nachgedacht werde. In Gesprächen wurden hierzu alle Vereine und Verbände eingebunden. Auch mit der Kaufmannschaft und der Bauhütte sowie dem ALA wurden Gespräche geführt. Sowohl die IHK als auch die Handwerkskammer wurden eingebunden. Als Ergebnis dieser geführten Gespräche  kann festgehalten werden, dass die Vorstellungen sehr weit auseinander differieren und die ganze Bandbreite zwischen „wenig“ oder gar nichts regeln und alles reglementieren wurde vorgetragen.

Das Gesagte vorausgeschickt ist man zu der Erkenntnis gelangt, dass man jetzt den nächsten Schritt angehen sollte und zunächst nach durchgeführter Abwägung einen Satzungsbeschluss herbeiführen sollte, um dann, nach Ablauf von 2 Jahren, zu prüfen, inwieweit sich die getroffenen Festsetzungen bewährt haben oder an der einen oder anderen Stelle diese nachzujustieren sind.

Ergänzend bringt sie in Erinnerung, dass es mit der Einbringung in den Ausschuss in letzter Zeit mehrere Verzögerungen gab, die einerseits darin begründet waren, dass die personellen Kräfte gebunden waren im Zusammenhang mit der Senkungsproblematik Frommestraße und andererseits einer zwischenzeitlich auf Bundesebene durchgeführten Baurechtsnovelle. Im Zusammenhang mit der Baurechtsnovelle musste zusätzlich geprüft werden, inwieweit sich aus der Novelle ergebende Änderungen Auswirkungen auf die Altstadtsatzung haben. All diese Prüfungen sind zwischenzeitlich zu einem Abschluss gebracht worden, so dass festgehalten werden kann, dass im Verfahren bisher offen und ehrlich umgegangen wurde und man jetzt mit dem Satzungsbeschluss und dem Beschluss über eine Evaluierung nach 2 Jahren auf einem guten Wege sei.

 

Ratsfrau Schellmann hält die vorgesehene Evaluierung der Satzung nach Ablauf eines Zeitraumes von 2 Jahren für eine gute Sache. Sie erinnert daran, dass, als die Diskussion 2008 über die Neufassung der Altstadtsatzung angegangen wurde, sie selbst noch eine andere Sichtweise hatte. Sie war damals eine Verfechterin möglichst viel in der Satzung streng zu regeln. Zwischenzeitlich hat sich ihre Sichtweise dahingehend verändert, dass sie sich durchaus vorstellen kann, manche Dinge aus heutiger Sicht flexibler zu handhaben. Sie fragt deshalb nach, ob es für denkbar gehalten wird, dass man auch jetzt noch in dem Stadium, in dem die Altstadtsatzung in einer Entwurfsfassung, die zum Satzungsbeschluss geführt werden soll, diese noch veränderbar sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass vorgesehen sei, dass in der Sitzung am 18.11.2013 sehr ausführlich zu den einzelnen §§ der Altsstadtsatzung vorgetragen wird und ergänzende Erläuterungen abgegeben werden. In diesem Zusammenhang können auch Fragen gestellt werden.

Wenn seitens der Ausschussmitglieder weitreichende Veränderungen gegenüber dem vorgelegten Entwurf beschlossen werden, könnte dies im Ergebnis dazu führen, dass erneut ausgelegt werden müsste. Dies würde in der Abfolge bedeuten, dass es zu einer neuerlichen zeitlichen Verzögerung in der Beschlussfassung kommen würde. Sie schlägt deshalb vor, zunächst einmal den Vortrag abzuwarten, um dann einzuschätzen, ob die noch abzuklärenden Fragen abschließend beantwortet werden können.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntis.

 

 

 

TOP B-Plan „Altes Postgelände“

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass ergänzend zur Beratung über die Altstadtsatzung auch zum B-Plan „Altes Postgelände“ vorgesehen sei, über den Sachstand vorzutragen.

 

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die vorgetragene Information zur Kenntnis.

 

Weitere Mitteilungen liegen nicht vor.

 

 


Beschluss: