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Auszug - Entgelterhöhung für die Parkhäuser Am Bahnhof, Lünepark, Am Rathaus  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 20.11.2013    
Zeit: 16:02 - 17:43 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
VO/5345/13 Entgelterhöhung für die Parkhäuser Am Bahnhof, Lünepark, Am Rathaus
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lucht, Maja
Federführend:Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service Beteiligt:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordnete Schmidt bittet um eine Begründung für die Einführung eines Rabattsystems und merkt dazu an, dass in der Regel nur große Unternehmen davon profitieren.

 

Herr Manzke, Geschäftsführer der Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs GmbH (Lüneparken) erläutert, dass im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Hansestadt Lüneburg eine Anhebung der Parkgebühren zu überprüfen war. Nach Überprüfung der aktuellen Parksituation und der nach wie vor bestehenden Nachfrage, hat man sich für die Einführung eines solchen Rabattsystems entschieden.

 

Beigeordnete Schmidt regt an, dass man die Gebühren hätte mitteln können, um auch Geringverdienern entgegen zu kommen.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass dann kein Rabattsystem mehr vorhanden wäre. Bei Abnahme eines größeren Jahreskontingentes werden Zahlungen im Voraus fällig, für die die gewerblichen Abnehmer auch entsprechende Rabatte erwarten.

 

Ratsherr Adam fragt, inwieweit die Entgelterhöhung als Instrument zur Eindämmung des Automobilverkehrs in der Stadt genutzt werden und der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) dadurch gestärkt werden könne. Er ergänzt, dass ein Rabattsystem Firmenkunden lockt, günstig Stellplätze für ihre Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen und verloren gehe, andere Wege der Mobilität für ihre Mitarbeiter zu schaffen.

 

Oberbürgermeister Mädge erläutert, dass die Hansestadt Lüneburg von Betrieben mit vielen Mitarbeitern profitiere und die Erträge aus den Entgelten für die Parkhäuser auch für den ÖPNV eingesetzt werden. Zudem werden Radwege gebaut. Für diese Radwege können keine Zuschüsse oder Straßenausbaubeiträge generiert werden. Darüber hinaus werden zwei Fahrradparkhäuser betrieben. Es sei nicht möglich eine durchgehende Mobilität durch den ÖPNV anzubieten, sodass Parkmöglichkeiten u. a. für Mitarbeiter von Unternehmen in Innenstadtlage außerhalb der Sülzwiesen angeboten werden müssen. Die Rabatte werden nicht verschenkt, sondern seien für diese Mitarbeiter gedacht. Mit den Erträgen aus den Parkhausentgelten findet eine haushaltsrechtliche Querfinanzierung für die oben angesprochenen Bereiche statt.

 

Beigeordnete Schmidt möchte wissen, ob die Erhöhung der Entgelte nicht zu moderat sei, da private Parkhäuser in Lüneburg deutlich höhere Entgelte fordern.

 

Oberbürgermeister Mädge erläutert, dass hier die soziale Verpflichtung eine wichtige Rolle spiele und deshalb keine Angleichung an die Entgelte privater Parkhäuser erfolgen soll. Die Innenstadtarbeitsplätze sollen gesichert werden und den Mitarbeitern mit niedrigem Einkommen soll die Möglichkeit gegeben werden, ihren Arbeitsplatz zu erreichen.

 

Ratsherr Adam erkundigt sich nach der zukünftigen Entwicklung der Parkhäuser und deren Auswirkungen für die Innenstadt. Es dürfe zu keiner Selbstverständlichkeit des Bestandes der Parkhäuser kommen, nur weil sie der Quersubventionierung dienen und so der Absprung in andere Lösungen nicht geschafft wird, um den Automobilverkehr aus der Stadt fernzuhalten.

 

Ratsherr Neubauer warnt davor die Attraktivität des ÖPNV dadurch zu steigern, indem die Attraktivität des PKW-Verkehrs durch Entgelterhöhungen gesenkt wird.

 

Ratsherr Srugis führt aus, dass eine Ausgewogenheit bei den Parkhäusern geschaffen werden müsse. Pendler sowie Bewohner aus dem Landkreis seien auf das Parken in den Parkhäusern angewiesen. Deshalb muss eine angemessene Erhöhung der Entgelte erfolgen. Die Differenz zwischen dem Parken in und außerhalb der Parkhäuser dürfe nicht zu groß werden und die soziale Komponente müsse zudem berücksichtigt werden. Daher sei ein Rabattsystem sinnvoll. Der Vorschlag der Entgelterhöhungen ist wirtschaftlich angemessen. Es werden dadurch höhere Einnahmen für den städtischen Haushalt gesichert. Im Vergleich mit anderen Städten befinden sich die Entgelte im unteren Bereich, sodass hier genau die richtige Maßnahme vorgeschlagen wird.

 

Ratsherr Webersinn erklärt, dass die Ausführungen verständlich sind. Er wünscht eine Gewinn- und Verlustrechnung als nicht öffentliche Anlage. Hierauf wurde bereits bei dem Beschluss über Entgeltanpassung für die Parkautomaten hingewiesen, deshalb enthält sich die CDU- Fraktion bei der Beschlussfassung.

 

Beigeordnete Schmidt fragt nach, in welchem Ausmaß der Automobilverkehr zukünftig reguliert werden soll und ob bereits entsprechende Maßnahmen für die Umsetzung geplant seien. Sie berichtet, dass bei der Wirtschaftsförderung entsprechende Instrumente besprochen wurden, um Mitarbeiter zukünftig zur Nutzung anderer Verkehrverbindungen zu bewegen. Die Unternehmen analysieren die verschiedenen Mitarbeiterradien und erstellen daraufhin verschiedene Angebote für die Mitarbeiter, wie eine Profi-Card oder Dienstfahrräder, um den Automobilverkehr zu minimieren.

 

Ratsherr Adam merkt an, dass er nur das Rabattsystem kritisch sehe. Es gäbe immer Menschen die Parkhäuser nutzen. Diese müssten durch eine sukzessive Erhöhung der Parkhausentgelte dazu angehalten werden, die Nutzung anderer Verkehrsverbindungen in Erwägung zu ziehen.

 

Ratsherr Kuhn ist der Ansicht, dass die geplanten Entgelterhöhungen nicht moderat seien. Eine Erhöhung um über 40% der Jahreskarten am Beispiel des Parkhauses Lüne-Park sei nicht angemessen.

 

Beigeordneter Blanck stellt fest, dass im Kern Einigkeit bestehe. Natürlich bestehe der Wunsch zukünftig das Angebot des ÖPVN zu verbessern und eine durchgehende Mobilität sicherzustellen. Jedoch kann der ÖPVN diese Anforderungen aufgrund vorhandener Strukturen und der finanziellen Situation derzeit noch nicht erfüllen. Der ÖPNV müsse sich aber an den realen Öffnungszeiten orientieren. Hierbei sei der Kreis ebenfalls gefragt. Trotzdem müsse den Menschen eine Möglichkeit geboten werden eine ausreichende Mobilität zu erreichen. Die Rabattstaffel sei daher nachvollziehbar.

 

Oberbürgermeister Mädge fügt hinzu, dass die Erhöhung der Parkhausentgelte angemessen sei. Dabei müssen der Zeitraum und die realen Preise betrachtet werden. Zudem bestehe ein Instandhaltungs- und Investitionsbedarf. Die Kosten müssen sich in den Erlösen widerspiegeln, auch die kalkulatorischen Kosten. Die soziale Komponente dürfe nicht außer acht gelassen werden. Der ÖPNV kann die Mobilitätsanforderungen nicht gänzlich erfüllen. Park & Ride-Parkplätze werden im Ergebnis nicht gut angenommen und lohnen sich nur in größeren Städten. Die Innenstadt müsse gestärkt werden. Derzeit reisen etwa 60-70% der Einkaufstouristen mit dem PKW an. Gerade Familien und ältere Menschen wollen möglichst schnell und bequem die Innenstadt erreichen. Aufgrund der guten Auslastung des Parkhauses Lüne-Park wurden u.a. die Bürgersteige in der Bardowicker Straße breiter gestaltet um besser mit Kinderwagen oder Rollator in die Innenstadt zu gelangen.

 

Ratsherr Kuhn merkt an, er habe seinerzeit im Verkehrsausschuss gefragt, warum die Bardowicker Straße erneuert werden und der Busverkehr an Samstagen an anderen Haltestellen halten sse. Zu diesem Zeitpunkt sei ihm jedoch nicht klar gewesen, dass das Parkhaus Lüne-Park derart ausgelastet sei und der Grund für die Straßenerneuerung war.

 

Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass sich die Standortwahl des Parkhauses Lüne-Park als richtig herausgestellt hat, um die ein- und ausfahrenden Verkehre aus dem Nordosten dort abzufangen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt mehrheitlich bei 2 Enthaltungen:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Tariferhöhungen werden wir vorgeschlagen beschlossen.

 

Die in der Anlage 4 dargestellte Satzungsänderung über die Benutzung des städtischen Parkhauses „Lünepark“ wird beschlossen.