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Auszug - Gebührenkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg und des Landkreises Lüneburg - GfA Lüneburg - gkAöR  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 23.10.2013    
Zeit: 16:02 - 17:44 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5356/13 Gebührenkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg und des Landkreises Lüneburg - GfA Lüneburg - gkAöR
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Prigge, Sebastian
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Schmitz, Vorstandsmitglied der GfA Lüneburg gkAöR, stellt den Sachverhalt kurz dar und erklärt, dass nach den Gebührensenkungen aus den Jahren 2012 und 2013 eine weitere in 2014 nicht vorgenommen werden kann. Die Gebühren werden aber aufgrund stabiler Prognosen und der Überschussvorträge aus Vorjahren auf ihrem jetzigen Niveau gehalten.

Auf eine Verständnisfrage von Ratsfrau Schellmann erläutert Oberbürgermeister Mädge, dass bei einem Defizit von 39T€ keine Gebührenerhöhung nötig ist. Der Verwaltungsaufwand bei Gebührenanhebung um 1% steht nicht im Verhältnis zum prognostizierten Defizit von 39T€. Es soll abgewartet und im nächsten Jahr überprüft werden, ob eine Erhöhung der Gebühren notwendig ist.

Ratsfrau Schellmann erwidert, dass die Sperrmüllabfuhr zu teuer ist. Herr Schmitz erläutert daraufhin, dass die Erträge der GfA zu 90% aus dem Restmüll erzielt werden und sich die restlichen 10% insbesondere aus Gebühren für die „Biotonne“ ergeben. Es gibt keine separate Gebühr für den Sperrmüll, die im Betriebsabrechnungsbogen dem Sperrmüll zugerechnet wird.

Ratsherr Srugis bedankt sich für die gute Arbeit der Gesellschaft, die Konstanz der Gebühren und die hohe Leistung. Er fragt, wie die Kalkulation der Kosten und Gebühren durchgeführt wird und wie genau zwischen der Hansestadt Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg getrennt wird. Herr Schmitz erklärt, dass es zwei Gebührenhaushalte gibt, in denen genau zwischen der Hansestadt Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg unterschieden wird. Es folgt eine verursachungsgerechte Kostenzuordnung nach Hansestadt Lüneburg, Landkreis Lüneburg und Betrieb gewerblicher Art.

Beigeordneter Pauly fragt, ob es in den nächsten Jahren aufgrund der Gesellschaftsform keine Gewinnvorträge mehr gäbe. Bereichsleiter 22 Herr Sporleder erklärt, dass Kostenüber- und -unterdeckungen wie bisher auch vorgetragen werden und im Gebührenhaushalt verbleiben.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

Den im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR am 25.09.2013 gefassten Beschlüssen zur Betriebsabrechnung und Gebührenbedarfsberechnung 2014 der Hansestadt Lüneburg und des Landkreises Lüneburg wird zugestimmt.