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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann geht einleitend näher darauf ein, warum wir überhaupt und jetzt und in der vorliegenden Form eine Gestaltungssatzung brauchen. Alle Dinge, die in Ratsgremien üblicherweise geregelt und beschlossen werden, betreffen das Leben in der Stadt. Das meiste davon kann aber auch aufgehoben, verändert und neu beschlossen werden. Das, was man jedoch nicht machen kann ist, die Stadt neu zu bauen, wenn man einmal Fehler gemacht hat. Verlorengegangene Bausubstanz kann man nicht zurückholen. Dieses vorausgeschickt geht es heute um etwas ganz Verantwortungsvolles. Eine wichtige, schöne aber auch spannende Aufgabe. Die Verantwortung für diese Aufgabe obliegt sowohl der Verwaltung als auch der Politik. Ausgangspunkt ist, dass dem ALA Dank dafür gebührt, dass aufgrund seiner Initiative die heute noch gültige Altstadtsatzung beschlossen wurde. Nachdem die Satzung nunmehr 30 Jahre Bestand hatte, hat der Rat der Stadt Lüneburg 2008 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Satzung den heutigen Verhältnissen anzupassen und neu zu ordnen. Der Prozess der Neuordnung läuft nunmehr 5 Jahre. In diesem Prozess wurde externer Sachverstand in der Weise hinzugezogen, dass auch Gestaltungssatzungen anderer Städte bewertet wurden, wenngleich diese wegen der unterschiedlichen Landesbauordnungen, auf die diese Satzungen Bezug nehmen, nur begrenzt nutzen. Landesbauordnungen ermächtigen die Kommunen, Örtliche Bauvorschriften zu erlassen. Eine Vergleichbarkeit ist insofern nur bedingt möglich, weil die baulichen Eigenarten der Städte sich zu sehr unterscheiden. Auch wurde der im Hause vorhandene Sachverstand genutzt. Einige im Hause beschäftigte Architekten verfügen bezüglich Denkmalpflege über entsprechende Zusatzausbildungen. In einem ganz frühen Stadium wurde Kontakt mit der Landesdenkmalpflege aufgenommen und die wichtigsten Kriterien einer solchen Satzung besprochen. Auch wurden Gespräche mit der rechtsauslegenden Stelle geführt, um eine Rechtssicherheit der Satzung im Vorfeld abzuklären. Lüneburger Architekten waren insofern auch eingebunden, als dass von diesen u. a. Zeichnungen und Skizzen entsprechender Beispiele beigesteuert wurden. Insgesamt wurde der heute vorliegende Entwurf von einer größeren Personengruppe mit unterschiedlichen Ausbildungen, die in unterschiedlichen Disziplinen tätig sind, erarbeitet und zusammengestellt.
3. Entwurf
Eingegangen wird auf die kennzeichnenden Merkmale der in dem 3. Entwurf aufgenommenen bzw. überarbeiteten Aspekte. Insbesondere eingeflossen sind die Änderungen, die sich aus der Neufassung der NBauO ergeben haben. Die veränderten Regelungen sind in dem 3. Entwurf farbig gekennzeichnet. Hierbei wurden kleine redaktionelle und formelle Änderungen als auch Klarstellungen vorgenommen. Nicht enthalten ist eine Regelung über die Außenmöblierung. Diese wird künftig durch die Einräumung von Sondernutzungen geregelt. Durch die Neufassung des Landesrechtes besteht keine Rechtsgrundlage für eine Regelung der Außenmöblierung in der Satzung, da die Möblierung weder fest mit einer Straße noch mit einem Gebäude verbunden ist. Vorgesehen ist deshalb, in einer Ermessensrichtlinie zur Sondernutzungserlaubnis die Außenmöblierung neu zu regeln. Angegangen werden soll dies jedoch erst im Nachgang zur Satzung, wenn diese Rechtskraft erlangt hat. Zur weiteren Vorgehensweise wird vorgeschlagen, dass zunächst detailliert zu jedem Paragrafen der Satzung vorgetragen und dies anschaulich anhand von textlichen Ergänzungen, Fotos und Skizzen unterlegt wird. Die Beratung des Ausschusses soll dann im Anschluss der Präsentation erfolgen. Hingewiesen wird darauf, dass in der heutigen Sitzung keine Beschlussfassung vorgesehen sei. Insofern kann heute über grundsätzliche Fragen diskutiert werden. In der anstehenden nächsten ABS-Sitzung am 09.12.2013 plant die Verwaltung, eine entsprechende Beschlussfassung für die Satzung in die Sitzung einzubringen. Beschlossen werden sollen die Abwägung, die Satzung sowie ein Evaluierungsprozess. Dieser Evaluierungsprozess beinhaltet, dass über einen Zeitraum von 2 Jahren jeder sich auf die Altstadtsatzung beziehende Antrag aufgenommen und festgehalten wird. Anhand einer Auflistung soll dann aufgeführt werden, welche Anträge gestellt wurden, wie sie beschieden wurden und weshalb (nach welchen Paragrafen) sie abgelehnt wurden, wenn das der Fall war. Am Ende dieses Zeitraums soll dann eine Auswertung vorgenommen werden, inwieweit einzelne Paragrafen aktualisiert oder neu gefasst werden müssen. Ziel ist es, in der anstehenden nächsten ABS-Sitzung einen für VA und Rat empfehlenden Satzungsbeschluss zu fassen, womit die Verwaltung zunächst 2 Jahre arbeiten und Erfahrungen sammeln kann. Wenn dann als Ergebnis dieses Zeitraumes oder ggf. auch früher beispielsweise ein Paragraf verändert werden sollte, würde dies im Ausschuss vorgetragen. Für die nächsten 3 Wochen besteht die Möglichkeit, noch offene Fragen mit ihr, Frau Baumann und Frau Hobro abzuklären. Sollten in diesem Gesprächen als wesentlich anzusehende Wünsche vorgetragen werden, werden diese mit ihren wesentlichen Inhalten protokolliert. In der nächsten Sitzung wird dann berichtet, ob aufgrund vorgetragener wesentlicher Anregungen Änderungen vorzunehmen sein werden bzw. ob diese bei einer Evaluierung einfließen sollen.
Stadtbaurätin Gundermann fasst zusammen, dass es wünschenswert wäre, wenn mit dem vorgestellten Entwurf der 3. Änderung und dem von ihr beschriebenen weiteren Verfahren es zu einem Abschluss der Erneuerung der Gestaltungssatzung kommt. Bis zur anstehenden Sitzung am 09.12.2013, in der eine empfehlende Beschlussfassung zur Satzung erfolgen soll, besteht noch genügend Zeit, offene Fragen innerhalb der Fraktionen bzw. mit der Verwaltung abzuklären. Mit der vorgesehenen Evaluierung der Satzung in 2 Jahren wird es ohnehin möglich sein, Veränderungen von Festlegungen vorzunehmen, die sich als nicht praktikabel oder änderungsbedürftig erwiesen haben. Eine noch weitergehende Beratung und Diskussion führt letztendlich zu keinem anderen Ergebnisstand als den, wie wir ihn bereits heute haben, da seitens der Beteiligten teilweise unterschiedliche Auffassungen dergestalt bestehen, dass diese Auffassungen sich letztendlich nicht auf einen gemeinsamen Nenner bringen lassen. Insofern war es ein Anliegen, Kompromisse zu finden, die zwischenzeitlich auch gefunden wurden. Jetzt ist es an der Zeit, die Satzung in der Praxis auszuprobieren.
Beigeordneter Dörbaum dankt Stadtbaurätin Gundermann für die sehr ausführliche Darlegung der Inhalte der vorgesehenen Satzung.
Im Anschluss eröffnet er die Beratungsrunde und bittet die Ausschussmitglieder, Anmerkungen vorzutragen oder auch Fragen zu stellen.
Ratsherr Löb merkt an, dass ihm der gewählte Geltungsbereich willkürlich erscheint, auch wenn es hierfür historische Gründe geben wird. Im Sinne einer Gleichbehandlung ist es für ihn nicht nachvollziehbar, dass beispielweise die Wallstraße auf der nördlichen Seite dem Geltungsbereich zugerechnet wird, während die südliche Straßenseite außerhalb des Geltungsbereiches liegt. Er merkt hierzu an, dass die alten Grenzen der Stadtbefestigung nicht mehr gegeben seien und insofern nur bedingt Grundlage für die Festlegung des Geltungsbereiches sein können. Hier sollte auch der Gleichbehandlungsgrundsatz greifen.
Stadtbaurätin Gundermann äußert ihr Unverständnis darüber, dass solche Anregungen erst jetzt nach nunmehr 3 durchgeführten Auslegungen vorgetragen werden.
Ratsherr Löb merkt des Weiteren an, dass die Inhalte der Gestaltungsatzung den Eindruck vermitteln, dass im Geltungsbereich nur Häuser aus dem Mittelalter stehen würden. Nach seiner Ansicht muss mehr Rücksicht auf Gebäude genommen werden, die zu späteren Zeiten gebaut wurden. Es kann nicht sein, dass alle Gebäude im Geltungsbereich über einen Kamm geschoren werden. Für entscheidende Fragen, beispielsweise bei Neubauten oder starken Veränderungen im Gebäudebestand im Geltungsbereich ist er nach wie vor der Auffassung, dass man sich externer Beratung in Form eines Gestaltungsbeirates bedienen sollte. Der Gestaltungsbeirat könnte einerseits die Verwaltung entlasten und Hilfestellung bei der Erarbeitung von Lösungen bieten. Durch die Einbindung eines externen Gestaltungsbeirates würde zukünftig auch nicht mehr zwingend der "Schwarze Peter" bei der Verwaltung liegen. Außerdem könnte durch die Einholung externer Meinungen auch zu führende Diskussionen erleichtert werden.
Stadtbaurätin Gundermann macht nochmals deutlich, dass der der Gestaltungsatzung zugrunde liegende Geltungsbereich seit nunmehr 35 Jahren Bestand habe, ohne dass es hierbei zu nennenswerten Problemen gekommen sei. Darunter liegend besteht Ensembleschutz nach dem niedersächsischen Denkmalrecht. Auch wird es immer die Situation geben, dass bei einer Grenzziehung eine Straßenseite den Geltungsbereich zugeschlagen werde und die andere Straßenseite außen vor ist. In diesem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass sie davon abrät, in eine Diskussion über die Veränderung des Geltungsbereiches einzusteigen. Die Grenzen des Geltungsbereiches wurden seinerzeit begründet hergeleitet. Eine Veränderung zum jetzigen Zeitpunkt hielte einer juristischen Prüfung nicht Stand.
Auch wurde während des ausführlichen Vortrages an sehr vielen Stellen deutlich hervorgehoben, dass man hinsichtlich des Baujahres der Gebäude eine differenzierende Betrachtungsweise wird an den Tag legen müssen. Scharf zurückweisen muss sie, dass der Focus nur auf Gebäude aus dem Mittelalter gelegt werde. In den bisherigen Beratungen wurde hinreichend deutlich gemacht, dass man sehr wohl auf die Besonderheiten später entstandener Gebäude eingehen wird. Es wird sich jedoch immer schwierig gestalten, bei alten Gebäuden, die mehrere Umbauphasen hinter sich haben, zu entscheiden, in welche Bauphase bei einer anstehenden Sanierung das Gebäude zurückzuführen sei. Diese Handhabung gilt nicht nur für die unterschiedlichen Baustile des Mittelalters, sondern auch für neuzeitlichere Gebäude. Keine Frage ist es dabei, dass Stilelemente von Gebäuden, die später entstanden sind, trotzdem wertgeschätzt und beachtet werden. Diese Gebäude gehören ebenso zum Stadtbild, wie ältere Gebäude. Auch wenn Sie keine Gegnerin von Gestaltungsbeiräten sei, so merkt sie dennoch an, dass Gestaltungsbeiräte mit ihren Beschlüssen keine rechtliche Position bzw. Auswirkung haben. Ein Bauherr muss sich insofern nicht Beschlüssen eines Gestaltungsbeirates unterwerfen. Der Gestaltungsbeirat vertritt nur eine Meinung. Letztendlich entscheidet die Verwaltung, ob eine erforderliche Baugenehmigung erteilt wird oder auch nicht. Hierauf habe der Bauherr einen Rechtsanspruch, den er ggf. auch gerichtlich einklagen kann. Selbst wenn es denkbar wäre, einen Gestaltungsbeirat für grundsätzliche städtebauliche Belange zu haben, könnte dieser jedoch nur eine Meinung vertreten, ohne dass sich daraus eine rechtliche Position ableiten ließe. Die fachliche Besetzung eines Beirates würde auch erfordern, dass dieser nicht aus interessierten Bürgern bestehen, sondern sich aus externen Fachleuten zusammensetzen würde. Bewusst sein muss man sich darüber, dass ein solcher externer Beirat auch Geld kosten und ein entsprechender Ansatz bei den Haushaltsplanberatungen zu berücksichtigen sein würde.
Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass, wie von Stadtbaurätin Gundermann ausgeführt, ein Beirat nur beratenden Charakter haben würde. Hier und heute wird jedoch über den Beschluss einer Satzung gesprochen. Deshalb empfiehlt er die Diskussion über die Bildung eines Gestaltungsbeirates von der heutigen Beratung zu trennen.
Herr Burgdorff – ALA – stellt fest, dass im Laufe des langen Zeitraums der Überarbeitung der bestehenden Gestaltungssatzung viele von dem ALA vorgetragenen Anregungen in die Regelungen der Satzung eingeflossen seien. Die in der heutigen Beratung aufgezeigten Bilder, versehen mit den jeweiligen textlichen Auszügen des Entwurfs der Gestaltungssatzung, sowie die von Stadtbaurätin Gundermann näher ausgeführten Begründungen bilden für ihn eine wunderbare Grundlage für die eigene Abschätzung. Der ALA zeigt sich auch inhaltlich mit dem hier vorgelegten Entwurf der Gestaltungsatzung zufrieden. Die durch § 12 der Satzung eingeräumten Möglichkeiten hält er für gut. Begrüßen würde es der ALA, wenn die Gastronomie sich auch den Inhalten der Satzung anschließen würde. Hierzu müsste auch seitens der Gastronomie ein eigenes Interesse vorhanden sein. Angemerkt wird, dass der Bezirkskonservator dem Satzungsentwurf in vollem Umfang zugestimmt habe. Hinsichtlich der Zulassung von Solaranlagen regt er an noch einmal darüber nachzudenken, ob auf solcherlei Anlagen im Innenstadtbereich nicht gänzlich verzichtet werden sollte.
Ratsherr Petroll begrüßt für seine Fraktion den Entwurf der vorgestellten Gestaltungssatzung. Viele negative Beispiele in der Vergangenheit führen zu der Erkenntnis, dass hier Handlungsbedarf angezeigt erscheint. Insofern ist es höchste Zeit, eine Neufassung der Gestaltungssatzung kurzfristig zu beschließen, auch wenn man dadurch im Bestand leider nicht mehr allzu viel wird rückgängig machen können.
Ratsherr Salewski dankt für die umfängliche Darstellung der Inhalte des Satzungsentwurfes mit deren gegenüber vorherigen Entwürfen eingearbeiteten Abweichungen. Für seine Fraktion sprechend erklärt er, dass diese der abzuschließenden Satzung zustimmen werde. Für wünschenswert würde er es halten, wenn auch die Kritiker der Neufassung der Satzung ihre Stellung noch einmal überdenken würden.
Herr Plesse – Bauhütte – begrüßt es ebenfalls, dass die bisherige Satzung dahingehend überarbeitet wurde, dass jetzt mehr Freiheiten zugelassen werden. Auch die Legung eines Schwerpunktes auf Umbauten hält er für gut. Für ihn stellt sich die Frage, ob die vormals unterschiedliche Betrachtung in zwei aufgeteilten Bereichen, die jetzt zusammengelegt werden, durchdacht sei. Jetzt generell nur noch den Einbau von Holzfenstern für zulässig zu erklären, hält er für fragwürdig. Er vertritt die Ansicht, dass die Fensterproportionen auch mit anderen Materialien eingehalten werden können.
Ratsfrau Schellmann hält das Gesamtkonzept einer einheitlichen Betrachtung für richtig. Verständnis zeigt sie für die Äußerungen von Ratsherr Löb, da es tatsächlich zu Ungleichbehandlungen kommen könnte. Jedoch bieten die dargestellten Ausnahmemöglichkeiten genügend Spielraum für eine differenzierte Betrachtung. Aufgenommen hat sie, dass die Regelungen hinsichtlich Materialien und Farbgebung für die Außenbestuhlung in einem weiteren Schritt nachgeregelt werden sollen. Nach ihrer Kenntnis sind derzeit Markisen mit einer tieferen Ausladung als zukünftig erlaubt gewesen. Zu befürchten sei, dass bei Neuinstallationen es schwerlich durchsetzbar sein wird, im Vergleich zum Bestand, dass hier eine Reduzierung eingefordert werde. Die angesprochene Evaluierung bietet nach Ablauf eines Zeitraumes eine gute Möglichkeit, bezogen auf die Ausgangssituation, über die eine oder andere Regelung entsprechend den im Zeitraum gemachten Erfahrungen neuerlich nachzudenken.
Stadtbaurätin Gundermann macht zum Verständnis deutlich, dass mit dem Erlass der Satzung nichts angefasst werde, was derzeit im Bestand vorhanden und auch genehmigt sei. Jedenfalls solange nicht, bis ein Umbau ansteht. Nicht in der Satzung zu regeln sein wird, für die ca. 1.400 individuellen Baudenkmale einen Rahmen zu schaffen, der ohne Ausnahme alles vorgibt.
Herr Meyer – LCM – geht davon aus, dass sich die Frage, wie weit Markisen ausgefahren werden dürfen, sich möglicherweise zukünftig erübrigen wird. Er begrüßt insofern die Vorgehensweise, dass zukünftig mehr darauf gesetzt werden soll, dass Schirme anstelle von Markisen als Sonnen- und Wetterschutz Verwendung finden sollen. Zu der Vorgabe, dass unterhalb der Schaufenster zukünftig ein Sockel von 50 cm vorzusehen sei, verweist er auf die abgegebene Stellungnahme, dass von Seiten LCM die Anregung vorgetragen wurde, dass Sockelmaß auf 30 cm zu reduzieren. Insgesamt wird von der LCM die Neufassung der Gestaltungsatzung begrüßt. Für wünschenswert würde er es halten, dass auch die IHK und die Marketing über den aktuellen Stand des Verfahrens eine Information erhalten. Für sehr gelungen hält er die Vorkehrung, dass man nach 2 Jahren eine Evaluierung der Satzung vorgesehen habe.
Stadtbaurätin Gundermann merkt hierzu an, dass die Vorgabe von 50 cm als Maß für den Sockel voraussetzt, dass diese Sockelmaß zu den Proportionen des Hauses passt. Eine gesonderte Information an die Marketing und die IHK hält sie insofern für entbehrlich, da die aktualisierte Fassung für jedermann im Internet der Stadt einsehbar sei. Sie erinnert in diesem Zusammenhang noch einmal an ihre Ausführungen, dass sie auch weiterhin, ebenso wie die Vertreter der Verwaltung, gesprächsbereit sei.
Ratsherr Manzke dankt Stadtbaurätin Gundermann und ihrem Team für die großartige Ausarbeitung des hier vorliegenden Entwurfes der Gestaltungssatzung. Aus seiner Sicht finden sich alle Belange wieder. Die Ausarbeitung der Satzung mit den darin enthaltenen Regelungen haben mit 95 % das zu erzielende Optimum erreicht. 100 %ige Zufriedenheit aller Beteiligten wird man auch nicht erreichen können, weil es immer irgendwo Grenzbereiche geben wird, in denen man unterschiedlicher Meinung sein kann. Er spricht sich dafür aus, die Satzung schnellstmöglich zu verabschieden. Die in der Satzung vorgesehene Ausnahmemöglichkeit räumt die Möglichkeit ein, auf jede Situation angemessen reagieren zu können. Von der Einrichtung eines Beirates hält er nichts. Schnell würde sonst der Eindruck entstehen, dass dieser Beirat mitreden und mitgestalten kann und eben dieses kann er nicht. Mitentscheiden zu dürfen würde letztendlich auch eine nicht gewollte Beschneidung der Kompetenzen des Rates gleichkommen.
Zusammenfassend stimmt die CDU-Fraktion der vorgestellten Satzung zu 100 % zu.
Bürgermeister Meihsies schließt sich den Ausführungen seines Vorredners an. Auch er stimmt im vollen Umfang dieser Satzung zu. Er begrüßt es, dass die bisherige Satzung von überflüssigen Regularien entrümpelt und konkretisiert wurde. Auch die Möglichkeit, nach Ablauf eines vorgegebenen Zeitraumes eine Evaluierung der Satzung vorzunehmen, hält er für gut. Die anstehenden 3 Wochen bis zur Beschlussfassung in der nächsten Ausschusssitzung sollte für Gespräche genutzt werden, um auch die von Ratsherr Löb vorgetragenen Anmerkungen noch einmal zu besprechen. Er merkt an, dass den Aussagen der Vertreter des ALA und der LCM Zufriedenheit zu entnehmen sei. Insbesondere stelle der ALA, für den bauliche Belange im Altstadtbereich wichtig sind, für ihn ein Gradmesser dar. Der Inhalt der Satzung mit den ergänzend von Stadtbaurätin Gundermann vorgetragenen Erläuterungen haben scheinbar auch den ALA überzeugt. Er geht davon aus, dass man sich mit dem anstehenden Satzungsbeschluss auf einem guten Weg befinde.
Stadtbaurätin Gundermann schlägt vor, dass zur nächsten Sitzung seitens der Verwaltung ein ausgearbeiteter Beschlussvorschlag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Dieser dreigeteilte Beschluss soll die Abwägung, die Satzung selbst als auch die Evaluierung der Satzung nach Ablauf eines vorgegebenen Zeitraumes beinhalten. Festzulegen wäre dann hierbei der Zeitraum, nach dem im Ausschuss über die Erfahrungen und mögliche Änderungen bestimmter Regelungen der Satzung zu befinden sein wird. Dieser Zeitraum kann mit 1 oder 2 oder, wenn gewünscht, auch auf ein halbes Jahr festgelegt werden.
Ratsherr Schuler spricht sich dafür aus, dass der Zeitraum auf 2 Jahre bemessen sein sollte.
Ratsherr Manzke würde auch einem Zeitraum von 3 Jahren zustimmen. Keinesfalls sollte dieser Zeitraum weniger als 2 Jahre betragen.
Ratsfrau Schellmann spricht sich für einen Zeitraum von 2 Jahren aus. Nur für den Fall, dass stoßweise Problemfälle auftreten sollten, könnte sie sich auch vorstellen, dass man vor Ablauf von 2 Jahren das Thema wieder aufgreift. Andererseits vorstellbar sei aber auch, dass, wenn man nach Ablauf von 2 Jahren erkennt, dass keine nennenswerten Problemfälle dergestalt aufgetreten sind, dass eine Überprüfung der Festlegungen der Satzung angezeigt erscheinen, wäre es durchaus überlegenswert, den Zeitraum der Evaluierung auf 3 Jahre auszudehnen.
Stadtbaurätin Gundermann erkennt als Tendenz der Beratung, dass im Ergebnis ein Zeitraum von 2 Jahren präferiert werde. Sie sichert zu, dass, wenn sich herausstellen sollte, dass gewisse Festlegungen der Satzung in der Praxis nicht handhabbar sind, wird man auch vor Ablauf des festgelegten Zeitraumes der Evaluierung damit in den Ausschuss kommen und hierzu vortragen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass seitens der Verwaltung für die anstehende ABS-Sitzung am 09.12.2013 eine Beschlussempfehlung vorgelegt wird, die sowohl die Abwägung, den Satzungsbeschluss selbst als auch eine Evaluierung der Satzung nach Ablauf eines Zeitraumes von 2 Jahren umfasst.
Stadtbaurätin Gundermann schlägt dem Ausschuss nachstehende Beschlussempfehlung vor:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgestellten Entwurf der Örtlichen Bauvorschrift der Hansestadt Lüneburg über die Gestaltung von baulichen und technischen Anlagen sowie Werbeanlagen zum Schutz der Altstadt Lüneburg mit der Maßnahme zur Kenntnis, dass zur Sitzung am 09.12.2013 seitens der Verwaltung eine Beschlussempfehlung vorbereitet werden soll. Diese soll sowohl den Beschluss über die Abwägung, den eigentlichen Satzungsbeschluss als auch die Evaluierung der Satzung nach Ablauf eines Zeitraums von 2 Jahren beinhalten.
Persönliche Erklärung:
Ratsherr Löb gibt im Anschluss eine persönliche Erklärung ab. Der Unterstellung, dass er beim Vortrag von Stadtbaurätin Gundermann nicht richtig zugehört habe, weist er von sich. Er habe sehr wohl den Ausführungen zugehört und nach seiner Ansicht diese auch richtig verstanden. Es kann nicht sein, dass eine Meinungsäußerung damit abgetan werden, dass man vermeintlich nicht richtig zugehört habe. Dagegen verwahrt er sich.
Beschlussvorschlag: Der Entwurf der Örtlichen Bauvorschrift der Hansestadt Lüneburg über die Gestaltung von baulichen und technischen Anlagen sowie Werbeanlagen zum Schutz der Altstadt Lüneburgs wird zur Beratung gestellt.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss mit der Ergänzung, dass in der weiteren Vorgehensweise eine Beschlussfassung wie von Stadtbaurätin Gundermann vorstehend benannt in der anstehenden Sitzung am 09.12.2013 gefasst werden soll.
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