Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
1. Ehrenhain Tiergarten
Stadtbaurätin Gundermann erinnert an den vorgetragenen Bericht der Verwaltung in der letzten Ausschusssitzung, wo darüber informiert wurde, dass es jetzt möglich ist, Einzelgräber zu schaffen und diese namentlich zuzuordnen. Die derzeitige Situation wird anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) aufgezeigt. Aufgrund des neuen Sachstandes, über den in der letzten Sitzung vorgetragen wurde, wurden durch Herrn Effinger – Kriegsgräberfürsorge – umfangreiche Recherchen in den letzten Wochen mit dem Ergebnis durchgeführt, dass man ein gewisse Anzahl von Gräbern namentlich zuordnen kann. Eine entsprechende Auflistung wurde der Stadt zwischenzeitlich vorgelegt. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse ergeben sich für eine Neuordnung zwei Möglichkeiten. Auf jeden Fall ist die Anlage insgesamt aufzuheben, um eine Wiederherstellung der Zuordnungsbarkeit vornehmen zu können. - Denkbar wäre in der Vorgehensweise, dass man die Reihen wieder herstellt und die Stellen, für die man eine namentliche Zuordnung hat, einzeln benennt. - Möglich wäre aber auch, dass man die Reihen einzeln kennzeichnet und am Eingang jeder Reihe eine Beschriftung nur dergestalt vornimmt, was namentlich bekannt ist. Dies bedeutet, dass letztendlich nur die einzelnen Reihen im Eingangsbereich eine Beschriftung erhalten würden. In der weiteren Vorgehensweise ist angedacht, dass die beiden benannten Möglichkeiten seitens der Verwaltung weiter aufgearbeitet werden und über die Ergebnisse in einer dann einzuberufenden Arbeitsgruppe die Beratung fortgesetzt werden würde. Vorgesehen ist, dass in der Arbeitsgruppe nach eingehender Beratung eine Entscheidung darüber getroffen wird, welche der beiden skizzierten Möglichkeiten hinsichtlich der Umsetzung weiter verfolgt werden soll. Daran anschließend werden die Kosten für die Umgestaltung zu ermitteln sein. Die entsprechenden Mittel für die Umgestaltung werden dann im zuständigen Ministerium in Hannover zu beantragen sein. Hingewiesen wird darauf, dass in den letzten Tagen ein Kündigungsschreiben eingegangen ist. Die Kündigung bezieht sich auf eine Vereinbarung über eine auf freiwilliger Basis übernommene Pflege der Grabanlage Tiergarten, die von der therapeutischen Wohngemeinschaft Wilschenbruch durchgeführt wurde. Vermutlich liegt die Aufkündigung der Vereinbarung über die Pflege der Gedenkstätte darin begründet, dass die Leitung dieser Einrichtung zuletzt einen Wechsel erfahren hat und dort jetzt andere Schwerpunkte gesetzt werden. Die Einberufung der Arbeitsgruppe ist für den Zeitraum vor bzw. nach Weihnachten 2013 vorgesehen.
Beigeordneter Pauly führt aus, dass an seine Fraktion herangetragen wurde, dass in jedem Jahr Bundesmittel für die Pflege von Kriegsgräberanlagen zur Verfügung gestellt werden. Für ihn ist von Interesse, ob diese Mittel in den städtischen Haushalt fließen und zweckentsprechend verwendet werden. Auch von Interesse ist für ihn, ob die bereitgestellten Mittel für die Abdeckung der Kosten als ausreichend angesehen werden können. Des Weiteren merkt er an, dass die Gedenkstätte nach den ihm zugänglichen Unterlagen bereits vor 30 Jahren eine namentliche Zuordnung der dort Bestatteten hatte. Er möchte wissen, wie es dazu gekommen sei, dass sich die Gedenkstätte in dem heutigen Zustand, der sich anders als vor 30 Jahren darstellt, gekommen ist.
Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass es aus ihrer Sicht wenig zielführend sei, was hier an Diskussion angezettelt werden soll. Wenig hilfreich für die Zukunft ist, heute eine Diskussion anzufachen, um aufzuarbeiten, warum vor 30 Jahren eine Umgestaltung dergestalt vorgenommen wurde, die dem heutigen Ist-Zustand entspricht. Zielsetzung ist es und sollte es auch bleiben, dass eine würdevolle Grabanlage geschaffen wird, die auch entsprechend zu pflegen sein wird. Sie spricht sich dafür aus, dass man das Augenmerk darauf richten sollte, dass die Anlage würdevoll umgestaltet und soweit es möglich ist, eine namentliche Zuordnung der dort Bestatteten vorgenommen wird.
Herr Grzenia – Bereich 74 – führt ergänzend aus, dass die Stadt eine jährliche Ruherechtsentschädigung und zusätzlich eine Pflegepauschale erhält. Die Ruherechtsentschädigung ist eine Leistung dafür, dass die Gräberflächen nicht anderweitig belegt werden. Dies soll die für diese Flächen nicht mögliche Erhebung von Gebühren abdecken. Zusätzlich wird für die zu erbringenden Pflegeleistungen eine jährliche Pflegepauschale gezahlt. Die Pflegepauschale ist für die Pflege der Kriegsgräber einzusetzen. Diese Pflegearbeiten wurden in früheren Jahren ausgeschrieben. Wegen der immensen Kosten ist in den letzten Jahren von derartigen Ausschreibungen Abstand genommen worden. Die Arbeiten werden jetzt mit eigenem Personal durchgeführt. Vom Grundsatz her kann festgestellt werden, dass seitens der Stadt an Arbeit und eingesetztem Material mehr aufgewendet als durch die Pflegepauschale abgedeckt wird. Die für die Unterhaltung und Pflege der Kriegsgräberanlagen eingesetzte Arbeitsleistung werden laufend gesondert dokumentiert und festgehalten. Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass die in unregelmäßigen Abständen von Vertretern des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge durchgeführten Begehungen der Grabanlagen bisher immer zu dem Ergebnis geführt haben, dass die von der Stadt Lüneburg zu pflegenden Anlagen sich in einem würdevollen Zustand befinden.
Ratsherr Bögershausen bittet darum, dass er zu der angesprochenen Arbeitsgruppe eingeladen wird.
Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass nach der letzten Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses im Sommer 2013 alle Fraktionen von ihr angeschrieben wurden mit der Bitte, einen jeweiligen Vertreter/in für die Arbeitsgruppe zu benennen.
Herr Grzenia – Bereich 74 – weist ergänzend darauf hin, dass bisher nur die SPD-Fraktion eine Vertreterin für die zu bildende Arbeitsgruppe benannt habe. Hinsichtlich der Zuordnungsbarkeit führt er ergänzend aus, dass von 160 bestatteten Personen 16 namentlich zugeordnet werden können.
Ratsfrau Thielbörger merkt an, dass sie seitens ihrer Fraktion als Mitglied für die Arbeitsgruppe benannt wurde.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Der Grünflächen und Forstausschuss nimmt den seitens der Verwaltung vorgetragenen Sachstand und die dargestellte weitere Vorgehensweise zur Kenntnis.
2. Kleingartenprämierung 2013
Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass die diesjährige Prämierung der Kleingartenanlagen terminiert sei auf
Freitag, den 29.11.2013, 18.00 Uhr, Huldigungssaal, Rathaus.
An die Mitglieder des Ausschusses ergeht hierzu noch eine gesonderte Einladung.
3. Vorgarten-, Giebel- und Balkonwettbewerb 2014 / Durchführung / Verlagerung der Zuständigkeiten
Stadtbaurätin Gundermann erinnert daran, dass im Ausschuss zur Durchführung des bisher alljährlich durchgeführten Wettbewerbs und den vorgesehenen Veränderungen bereits vorgetragen wurde. Aufgrund der Tatsache, dass die Durchführung des Wettbewerbs sehr viel Geld und Arbeitszeit der MitarbeiterInnen des Bereiches bindet und dies insbesondere personell nicht mehr geleistet werden kann, wurde im Ausschuss vorgetragen, dass die Übertragung der Durchführung des Wettbewerbs auf die W & T vorgesehen sei. Wegen der Durchführung des Hansetages und anderer bevorstehender Großereignisse sieht sich zwischenzeitlich jedoch auch die W & T personell nicht mehr in der Lage, den jährlich stattfindenden Wettbewerb organisatorisch zu begleiten und durchzuführen. Da die W & T bereits im letzten Jahr den Wettbewerb durchführen sollte, musste dieser letztendlich auch wegen des hohen Aufwandes ausfallen. Verwaltungsintern wurde deshalb nach einer anderen Lösung gesucht über dessen Ergebnis die Ausschussmitglieder heute informiert werden sollen. Der Wettbewerb soll 2014 wieder durchgeführt werden. Die Zuständigkeit für die Durchführung des Wettbewerbs wurde vom Dezernat VI auf das Dezernat III verlagert. Zuständig ist ab sofort der Nachhaltigkeitsbeauftragte der Stadt, Herr Dr. Rehbein.
Herr Calovius – KGBV – möchte wissen, wie hoch in etwa die jährlichen Kosten für die Durchführung des Wettbewerbs ausfallen.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass der Haushaltsansatz zwar 5.000 € umfasst, damit bei weitem jedoch nicht alle Kosten damit abgedeckt seien. Neben den Personalkosten im Hause wären u. a. auch die Kosten für die Jury und die Preisverleihung zu berücksichtigen.
4. Nordwest-Friedhof - Einweihung der Gedenkstätte
Stadtbaurätin Gundermann bringt in Erinnerung, dass im Ausschuss über die Einrichtung einer Gedenkstätte auf dem Nordwest-Friedhof bereits vorgetragen wurde. Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage II) wird aufgezeigt, wie die Gedenkstätte sich nach deren Fertigstellung und Einweihung heute darstellt.
5. Anlegung eines Bürgerobstbaumhains im Stadtteil Kaltenmoor an der Kastanienallee
Stadtbaurätin Gundermann informiert darüber, dass auf einer an der Kastanienallee gelegenen Wiese bereits einige Obstbäume stehen. Vorgesehen sei, dort weitere Obstbäume zu pflanzen. Da kein Haushaltsansatz besteht und städtische Mittel insofern nicht zur Verfügung stehen, ist vorgesehen, über einen entsprechenden Presseartikel Sponsoren zu finden.
Bereichsleiter Zurheide zeigt ergänzt anhand eines Lageplans (Anlage III) die Lage der ehemals verpachteten Grünlandfläche auf.
Weitere Mitteilungen liegen nicht vor.
Beschluss:
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