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Auszug - Anpasssung der Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO)   

 
 
Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 23.09.2013    
Zeit: 15:00 - 18:17 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5255/13 Anpassung der Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Bearbeiter/-in: Wermuth, Susanne
 
Beschluss

Beschluss:

Beratungsinhalt:

 

Der Vorsitzende weist zunächst darauf hin, dass Ratsherr Pauly zu diesem Tagesordnungspunkt in den Zuschauerraum gewechselt sei, da er ggf. befangen sein könnte.

 

Frau Wermuth macht entsprechend der eingereichten Vorlage folgende Ausführungen:

 

Der Rat habe in seiner Sitzung vom 20.12.2012 im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept 2013 die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, in welcher Höhe Anhebungen der Gebühren für das Parken an Parkscheinautomaten vertretbar seien und anschließend ggf. einen Anpassungsvorschlag zu unterbreiten.

Im Haushaltssicherungskonzept sei durch die Entgelterhöhung für die Nutzung städtischer Parkhäuser ein Mehrertrag in Höhe von 266 000,00 € für die Jahre 2014 ff. vorgesehen.

 

Zunächst sei darauf hinzuweisen, dass die letzte Gebührenerhöhung für das Parken an Parkscheinautomaten zum 01.01.2009 erfolgte.

 

Wie bereits in der Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept dargestellt, erscheine aufgrund der allgemeinen Preissteigerung eine Erhöhung der Parkgebühren generell vertretbar. Auch umweltpolitische Gesichtspunkte sprächen für diese Bewertung, da eine moderate Gebührenerhöhung insbesondere bei Kurzstreckenfahrten Anreize schaffe, auf die Verkehrsträger des Umweltverbundes umzusteigen.

 

Hierbei sei zu berücksichtigen, dass die Fahrpreise im öffentlichen Personennahverkehr durch die Mitgliedschaft im HVV eine regelmäßige Erhöhung erfahren würden.

 

Da auch die Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs-GmbH derzeit einen Vorschlag zur Entgelterhöhung für die Nutzung der städtischen Parkhäuser sowie die entsprechenden Gremienbeschlüsse vorbereite, solle ein gewisser Gleichklang das Ziel sein, um unerwünschte Verdrängungseffekte von den Parkhäusern in Richtung knapper innenstadtnaher Parkplätze zu vermeiden.

 

Insofern sei seitens der Verwaltung eine zweistufige Erhöhung der Gebühren für das Parken an Parkscheinautomaten vorgeschlagen worden. In der 1. Stufe zum 01.02.2014 erfolge eine Erhöhung von derzeit 1,20 € je angefangener Stunde um 0,10 € in jeder der drei Gebührenzonen. In der 2. Stufe sei eine weitere Erhöhung von 0,10 € je angefangener Stunde vorgesehen. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen schätze die Verwaltung auf ca. 86.000 € im Haushaltsjahr 2014.

 

Die in der 1. Stufe vorgesehene Preiserhöhung führe dazu, dass z. B. die in der Gebührenzone I zu zahlende Gebühr für eine Stunde von dann 1,30 € über den derzeitigen Entgelten von 0,90 € - 1,10 € pro Stunde der städtischen Parkhäuser liege. Damit könne ein eventuell bereits eingetretener Verdrängungseffekt zu Lasten der innenstadtnahen gebührenpflichtigen Parkplätze korrigiert werden.

 

In den vergangenen Jahren sei eine gestaffelte Gebührenerhöhung um jeweils 0,10 € in den Jahren 2007 und 2009 gewählt worden. Diese Staffelung würde für die Erhöhung der Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum für die Jahre 2014 und 2016 ebenfalls als vertretbar angesehen.

 

Da es sich bei den Parkgebühren an Parkscheinautomaten um öffentlich-rechtliche Gebühren handele, die auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung des Straßenverkehrsgesetzes erhoben werden, sei die Gebührenordnung der Stadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO) zu ändern. Die ParkGO solle nunmehr als Neufassung zum 01.02.2014 in Kraft treten.

 

Der Entwurf der ParkGO greife neben der Gebührenerhöhung folgende Anpassungen auf:

 

-              Zuordnung des städtischen Parkplatzes „ehem. Lucia“, Am Schützenplatz und des Parkstreifens Pulverweg zur Zone II

 

-              Ausgliederung der Frommestraße aus der Parkraumbewirtschaftung.

 

Der Parkplatz im Bereich der ehemaligen Firma Lucia sei städtische und gewidmete Straßenfläche und biete sich wie auch der zurzeit mit Parkscheibenregelung versehene Parkstreifen Pulverweg für die Bewirtschaftung an, um hier nicht mit unmittelbar anliegenden kostenfreien Parkplätzen in Konkurrenz zum Parkhaus „Bahnhof“ zu treten. Aufgrund der besonderen Bahnhofs- und auch Innenstadtnähe solle die Gebührenzone II gewählt und im Bereich Pulverweg die Höchstparkdauer auf 2 Stunden beschränkt werden. Für den Parkplatz Am Schützenplatz werde eine Höchstparkdauer von 4 Stunden als angemessen angesehen und damit an die geltende Regelung in der Straße Am Schützenplatz angepasst. Bis zur Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung mit Parkscheinautomat sei eine Übergangsphase mit Parkscheibenregelung vorgesehen. Sofern nach Aufstellung eines Bebauungsplans der Verkauf der jetzigen Parkplatzfläche an der Straße Am Schützenplatz erfolge, wäre die vorgeschlagene Parkraumbewirtschaftung wieder aufzuheben. Die jetzt vorgeschlagene Einführung der Parkraumbewirtschaftung erfolge aus heutiger Sicht daher nur für einen Übergangszeitraum.

 

Ausschlaggebend für die Festlegung der Höchstparkdauer von 2 und 4 Stunden in den vorgenannten Bereichen sei insbesondere die Vermeidung der Nutzung der Parkmöglichkeiten als Dauerparkplatz für Pendler, da dies nicht mit den eigentlichen Zielen der Parkraumbewirtschaftung vereinbar sei. Im Hinblick auf die Parksituation mit mehreren stadtnahen Parkhäusern sei die angesetzte Höchstparkdauer daher sachgerecht.

 

In der Frommestraße habe sich das Parkraumangebot nach der bedingt durch die Senkungsschäden vorgenommenen baulichen Einschränkung erheblich verringert. In dem verbleibenden Straßenbereich bestehe in dieser Straße sowie im weiteren Umfeld eine recht hohe Nachfrage nach Bewohnerparkmöglichkeiten und durch die entstandene Sackgassenlage ohne Wendemöglichkeit kein Interesse an einer entsprechenden Belastung durch Parksuchverkehr.

 

Durch die unmittelbare Nähe des Parkhauses „Am Rathaus“ mit ganztägigem Betrieb stehe weiterhin ausreichend Parkraum zur Verfügung. Mithin sei es sachgerecht, die gebührenpflichtige Kurzparkzone entsprechend aufzuheben und in ein Bewohnerparken für den Bereich B umzuwandeln.

 

Für die neu zu bewirtschaftenden Parkplätze Am Schützenplatz und Pulverweg seien weitere Parkscheinautomaten anzumieten, deren Kosten im Jahr pro Parkscheinautomat mit 1.700,00 € angesetzt werden müssten. Eine Erhöhung der Einnahmen durch die Bewirtschaftung könne bei beiden Parkbereichen mit jeweils 3.000,00 € im Jahr angenommen werden. Für die vorgeschlagene Ausgliederung der Frommestraße aus der Parkraumbewirtschaftung sei der Kostenansatz wieder um einen Parkscheinautomaten mit 1.700,00 € zu verringern.

 

Für den zurzeit im Bau befindlichen Parkplatz St.-Ursula-Weg auf dem ehemaligen Avacon-Gelände sei zunächst die Ausweisung einer Parkregelung unter Auslegung der Parkscheibe mit einer Höchstparkdauer von 2 Stunden vorgesehen. Damit solle u. a. auch gewährleistet werden, dass Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen und auch wieder abholen könnten.

 

Die Beschilderungskosten lägen für den Parkplatz St.-Ursula-Weg bei ca. 300,00 € und seien im Kostenansatz für die Baumaßnahme zur Herstellung des Parkplatzes (Bereich 72) enthalten. Die Neubeschilderung Am Schützenplatz und die Umbeschilderung des Parksteifens Pulverweg für die Bewirtschaftung seien aus dem Altmaterialbestand des Betriebshofes vorgesehen.

 

Ratsfrau Schellmann fragt nach, warum im St.-Ursula-Weg eine Parkdauer von zwei Stunden notwendig sei, wenn dies eigentlich nur Eltern ermöglichen solle, Kinder zur Schule zu bringen oder abzuholen.

 

Frau Wermuth entgegnet, dass auch die Möglichkeit bestehen solle, Einkäufe in der Nähe zu erledigen.

 

Stadtrat Moßmann ergänzt, dass es dort zusätzlich auch noch die Musikschule gäbe und man den Vorschlag, so er denn genehmigt würde, umsetzen werde und dann die Entwicklungen beobachten müsse. Ggf. müsse man bei entsprechendem Handlungsbedarf das Thema dann zu einem späteren Zeitpunkt erneut diskutieren.

 

Ratsherr Dr. Scharf möchte vor dem Hintergrund, dass Parkgebühren die Erhaltung von Parkplätzen und –häusern decken sollten, wissen, wie hoch der Jahresüberschuss an Einnahmen aus Parkgebühren der Parkhäuser ist.

 

Stadtrat Moßmann erläutert, dass die Parkhausbewirtschaftung im Fachbereich 8 angesiedelt sei und im Bereich 32 der gebührenpflichtige Teil im öffentlichen Verkehrsraum. Stadtrat Moßmann sagt zu, im übernächsten Verkehrsausschuss entsprechende Informationen zu liefern.

 

Ratsherr Blanck erkundigt sich nach den zwei neu anzuschaffenden Parkautomaten. Er möchte wissen, ob diese die Möglichkeiten zur Ausgabe von überzahltem Restgeld gäben.

 

Stadtrat Moßmann und Frau Wermuth geben an, dass dies nicht der Fall ist.

 

Ratsherr Stark spricht sich dafür aus, die erste Viertelstunde frei parken zu können.

 

Der Vorsitzende verweist entsprechende wirtschaftliche Diskussionen in den Haushalt und macht deutlich, dass es die Entscheidung eines jeden Einzelnen sei, in der Innenstadt gebührenpflichtig zu parken.

 

Ratsherr Meißner hält die geplante Anpassung/Erhöhung der Parkgebühren für angemessen und vertretbar.

 

Ratsfrau Schellmann gibt zu bedenken, dass die geplante Erhöhung für Rentner eine recht hohe finanzielle Belastung darstellen könnte.

 

Stadtrat Moßmann verweist in diesem Zusammenhang auf das im letzten Jahr beschlossene Haushaltssicherungskonzept, in welchem 266.000,00 € vorgesehen seien als Einspareffekt zumindest für die Entgelterhöhung der Parkhäuser. Bei einer möglichen Erhöhung der Parkgebühren in den Parkhäusern durch die Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs-GmbH könne dies bei fehlender Anpassung bedeuten, dass ein Parken in der Innenstadt sogar kostengünstiger wäre als in den vorhandenen Parkhäusern.

 

Ratsherr Dr. Scharf ist der Meinung, dass man es sich so einfach nicht machen könne, da Personen von außerhalb, die mit dem PKW nach Lüneburg kommen und mit der Bahn weiterfahren möchten, immer auf das Parkhaus am Bahnhof angewiesen seien und nicht auf Parkplätze in der Innenstadt zurückgreifen könnten.

 

Herr Huber stellt die Frage, warum die Erhöhung zum 01.02.2014 und nicht bereits zum 01.01.2014 erfolgen solle und warum am Samstag die gebührenpflichtige Zeit nur bis 14 Uhr bestehe.

 

Stadtrat Moßmann erläutert, dass die Umstellungsphase durch den Aufsteller der Parkscheinautomaten etwas mehr Zeit in Anspruch nähme, da er über die Weihnachtszeit mit weniger Personal arbeite. So habe auch die Umsetzung der Satzungsänderung etwas mehr Vorlaufzeit.

 

Frau Wermuth erläutert zum 2. Teil der Frage, dass es sich hierbei lediglich um eine Übernahme der bisherigen Regelungen handele, um noch weitergehende Änderungen/Einschnitte zu vermeiden, zumal die Geschäftsöffnungszeiten am Samstag auch sehr unterschiedlich seien.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, dies weiterhin zu prüfen und zu beobachten.

 

Beschluss:

Die Neufassung der Gebührenordnung der Hansestadt Lüneburg für das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO) in Form des beigefügten Entwurfes wird bei drei Enthaltungen beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:                          8

Nein-Stimmen:               -

  Enthaltungen:              3