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Auszug - Kulturausgaben der Hansestadt Lüneburg in den Jahren 2010 - 2013 pro Einwohner  

 
 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 17.09.2013    
Zeit: 16:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/5310/13 Kulturausgaben der Hansestadt Lüneburg in den Jahren 2010 - 2013 pro Einwohner
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Erster Stadtrat KOCH erläutert, die vorgelegte Zusammenstellung sei auf Wunsch des Ausschusses aus den Haushaltsberatungen erstellt worden. Man versuche hiermit darzustellen, wie man im Vergleich mit Kommunen vergleichbarer Größenordnung dastehe. Das sei problematisch, da eine direkte Vergleichbarkeit selten gegeben sei. Welche Kommune dieser Größenordnung leiste sich schon ein Dreispartentheater? Das seien in der Regel deutlich größere Kommunen. Nur die blanken Zahlen zu vergleichen, ohne das dahinter stehende Leistungsprogramm zu sehen, sei daher nicht wirklich aussagekräftig. Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder hätten allerdings einheitliche Kriterien festgelegt, welche Ausgaben in die Kulturausgaben mit eingerechnet werden sollen. Demnach habe die Hansestadt Lüneburg in den vergangenen Jahren aus dem Ergebnishaushalthrlich rd. 70 € pro Einwohner für Kultur ausgegeben. Im Vergleich mit den Pro-Kopf-Ausgaben anderer Städte in der Gemeindegrößenklasse 20.000 100.000 Einwohner, deren durchschnittliche Kulturausgaben pro Kopf im Jahr 2009 bei rd. 38 € gelegen hätten, sei das durchaus bemerkenswert. Lüneburg stehe derzeit unter der Geltung eines sog. Entschuldungsvertrages, was bedeute, dass die freiwilligen Leistungen nicht beliebig erhöht werden könnten, sondern nur wenn die Mittel andernorts wieder eingespart würden. Vor diesem Hintergrund müsse die Stabilität dieses Ansatzes über die Jahre hinweg gewürdigt werden. Große Beträge des Ansatzes seien durch langfristige Verbindlichkeiten wie Verträge und Zielvereinbarungen gebunden und würden zur Sicherung der kulturellen Infrastruktur auf hohem Niveau aufgewendet. Nicht berücksichtigt seien in diesen Zahlen die Beträge, die von Stiftungen und Landschaftsverband in Lüneburg zusätzlich für die Kulturförderung, insbesondere die Projektförderung ausgeschüttet werden. Die Aufsichtsbehörden bezeichneten dies alles als freiwillige Leistungen, obwohl zu einem großen Teil hier auch Bildungsaufgaben enthalten seien, wie Musikschulen, Museen, Theater, Büchereien und Volkshochschulen. Die Stadt betrachte diese Ausgaben allerdings als zukunftssichernd und beabsichtige nicht, sie zu kürzen, sondern durch kreative Mischfinanzierung zu sichern und neues entstehen zu lassen.

An Investitionen r Kultur men in Lüneburg pro Einwohner nochmals rd. 45 €hrlich hinzu, da die Hansestadt in den letzten Jahren auf diesem Sektor kräftig investiert habe. Als weitere Zielsetzung sei klar, dass die kulturellen Einrichtungen nicht nur auf dem derzeitigen Niveau erhalten werden, sondern zukunftsfähig gemacht werden müssten und dazu gehöre hin und wieder auch eine Investition.

 

Oberbürgermeister MÄDGE und Erster Stadtrat KOCH beantworten Detailfragen der Ausschussmitglieder zu Systematik und Zahlenwerk der statistischen Zusammenstellung.

 

Ratsfrau GUHL fragt, ob die sehr hohen Pro-Kopf-Ausgaben für Kultur in Lüneburg von der Kommunalaufsicht als Problem und Kritikpunkt angesehen würden.

 

Erster Stadtrat KOCH antwortet, im Entschuldungsvertrag gebe es keine detaillierten Vorgaben, was gekürzt werden müsse. Zugrunde lägen die Haushaltskonsolidierungsprogramme der letzten Jahre, aber keine Vorgabe, die Ausgaben jährlich um einen bestimmten Satz zu reduzieren.

 

Oberbürgermeister MÄDGE ergänzt, das Land sage nicht explizit, was zu kürzen sei, sondern gebe vor, dass die Gesamtsumme der freiwilligen Leistungen 3% des Gesamthaushaltes nicht überschreiten dürfe. Man habe aber inzwischen erreicht, dass viele Dinge, die früher noch als freiwillige Leistungen eingestuft wurden, wie Kita, Krippen, Ganztagsschulen, heute als Pflichtausgaben gewertet werden.

 

Ratsherr VON MANSBERG weist darauf hin, dass mit einem Großteil der aufgeführten Kulturausgaben hier Bildungszwecke im besonders wichtigen Bereich der kreativen Kompetenzen erfüllt würden und man sich keine luxuriösen Leuchtturmprojekte leiste.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss nimmt Kenntnis.