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Auszug - Regenerative Energie Lüneburg GmbH - Jahresabschluss 2012 Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 13
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.08.2013    
Zeit: 16:06 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5243/13 Regenerative Energie Lüneburg GmbH - Jahresabschluss 2012
Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:von Fintel, Stefanie
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Pauly führt aus, dass die Fortführung einer nichtaktiven Gesellschaft wie die Regenerative Energie Lüneburg GmbH überdacht werden sollte. Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass der Mantel der Lüneburger Grundstücks- und Gebäudemanagement GmbH erworben wurde, um bei Bedarf eine Gesellschaft für die Erledigung der Aufgaben zu haben und die Gründungskosten zu sparen. Die Aufgaben im Bereich der regenerativen Energien werden zurzeit durch andere Gesellschaften wie z.B. Verpachtung von Dachflächen zum Betrieb von Photovoltaik durch die GfA Lüneburg gkAöR und den Zukunftsgenossen e.G. und dem Betrieb eines Blockheizkraftwerkes durch die Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs GmbH abgearbeitet. Eine Auflösung der Gesellschaft ist nicht notwendig.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Lüneburger Wohnungsbau GmbH sowie der Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs GmbH anzuweisen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Regenerativen Energie Lüneburg GmbH sowie dem Vortrag des Bilanzverlustes auf das Geschäftsjahr 2013 zuzustimmen und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.