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Beratungsinhalt:
Beigeordneter Blanck übergibt nach kurzer Überleitung an die Ausschussmitglieder und Frau Schäfke, Geschäftsführerin der Lüneburger Wohnungsbau GmbH (LüwoBau), um die Fragen zum Jahresabschluss 2012 zu klären. Beigeordnete Schmidt möchte wissen, ob die Investitionskosten für das Gebäude der ehemaligen St. Ursula Schule bekannt seien. Frau Schäfke berichtet, dass das Projekt im Bauausschuss vorgestellt wurde und bisher noch keine Baukosten vorliegen. Bekannt ist, dass die Miete in den ersten 3 Jahren nicht mehr als 6,50€/m² betragen darf, wenn Landesfördermittel eingeworben werden können. Eine erneute Präsentation des Projektes erfolgt, wenn die Investitionskosten vorliegen.
Ratsherr Srugis lobt das gute Jahresergebnis der Gesellschaft. Das Ziel der vermehrten Durchführung energetischer Sanierungen wird von der LüwoBau gut umgesetzt. Auch die Inbetriebnahme eines Blockheizkraftwerkes im Mittelfeld ist positiv zu bewerten. Ratsherr Srugis fragt nach dem Grund für den Anstieg der Abschreibungen von 2011 zu 2012 um rd. 800T€. Frau Schäfke erklärt, dass 700T€ Planungskosten und Fenstersanierungen in 2012 unter den Abschreibungen verbucht wurden, da die Maßnahmen zuvor aktiviert wurden und aufgrund fehlender weiterer Maßnahmen nun nicht mehr aktivierungsfähig waren und sofort abgeschrieben werden mussten. Die eigentlich geplanten Maßnahmen sind aufgrund anderer Schwerpunkte durch die gute Zinssituation für KfW-Kredite hinten angestellt worden. Weiterhin führt Frau Schäfke den in der Vorlage beschriebenen Sachverhalt zum EK02 aus. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH werden angewiesen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2012, der Einstellung von 148.498,83 € in die gesellschaftsvertragliche Gewinnrücklage, der Ausschüttung von 766.000,00 € aus dem verbleibenden Bilanzgewinn von 1.336.489,47 €, der Einstellung von 570.489,47 € in andere Gewinnrücklagen sowie der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2012 zuzustimmen. Die Ausführungen zum EK 02 werden zur Kenntnis genommen.
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