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Auszug - gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH - Jahresabschluss 2012 Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 26.06.2013    
Zeit: 16:08 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/5220/13 gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH - Jahresabschluss 2012
Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pupke, Annika
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Pupke, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordnete Schmidt nimmt Bezug auf den Lagebericht. Die Risikofelder werden zwar benannt, jedoch fehlt ihr ein Ausblick bzw. eine Perspektive im Rahmen der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft.

 

Herr Wiese, Geschäftsführer der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH (Buk), führt dazu aus, dass die künftigen Entwicklungen der aufgezeigten Risiken noch nicht absehbar sind. So sind beispielsweise die Gehaltssteigerungen aufgrund des bestehenden Koalitionsvertrages auf Landesebene zur Sicherstellung der Landesmittel unumgänglich. Zu welchem Zeitpunkt die Tarifanpassungen erfolgen, ist jedoch noch ungewiss. Außerdem kann noch nicht beurteilt werden welcher Tarifvertrag für die Anpassung zugrunde gelegt wird. Sicher ist nur, dass die Personalkosten steigen werden. Somit können diesbezüglich noch keine Aussagen über die zukünftige Entwicklung getroffen werden.

Er führt weiterhin aus, dass der Standort gehalten werden sollte. Die Gesellschaft sei insgesamt gut aufgestellt und mit überschaubaren Risiken behaftet. Die Gesellschaft sei aber, da kein Benutzungszwang bestehen würde, in besonderer Weise davon abhängig, in welchem Umfang ihre Angebote von den Kunden akzeptiert und genutzt werden. Das Fortbildungsangebot, insbesondere der Bereich der Projekte, steht in starker Konkurrenz zu anderen Weiterbildungseinrichtungen und kann nur stabilisiert und optimiert werden, wenn es gelingt, weiterhin wichtige Kunden (wie zum Beispiel Agentur für Arbeit und Jobcenter) zu binden.

 

Oberbürgermeister Mädge fügt hinzu, dass die Gesellschaft insgesamt am Weiterbildungsmarkt gut aufgestellt sei und gut mit anderen Weiterbildungseinrichtungen konkurrieren könne. Auf die anstehende 25%-ige Mieterhöhung konnte man sich rechtzeitig einstellen. Es wird zunächst mittelfristig ein neuer Mietvertrag abgeschlossen um dann später etwa in 10 Jahren die Option zu haben in ein nicht mehr benötigtes Gebäude, beispielsweise die Rabeler-Schule, einziehen zu können.

 

Beigeordneter Pauly fragt nach, ob bisher Überlegungen dahingehend angestellt wurden das zentrale Gebäude der VHS insbesondere im Hinblick auf die derzeit niedrigen Zinsen zu erwerben.

 

Herr Wiese erklärt, dass das Gebäude auch noch von der Barmer Ersatzkasse sowie von anderen kleineren Einrichtungen angemietet und genutzt wird und somit ein Erwerb bisher nicht in Erwägung gezogen wurde.

 

Oberbürgermeister Mädge fügt hinzu, dass mal ein Neubau angedacht war. Die Kosten dafür würden sich etwa auf 8 bis 10 Mio. € belaufen, welche nicht finanziert werden können und vor dem Hintergrund einer vorhandenen Perspektive im Innenstadtbereich nicht relevant sei.

 

Ratsherr Srugis lobt das gute Ergebnis sowie die gute Arbeit der Gesellschaft und findet darum die Forderung des Landes nach einer Tarifanpassung durchaus berechtigt. Ein Ankauf des zentralen Gebäudes wäre die falsche Vorgehensweise und würde eine dauerhafte Belastung darstellen und insbesondere im Hinblick auf die vorhandene Perspektive langfristig in die Rabeler-Schule einzuziehen keine gute Lösung.

 

Ratsherr Adam sieht Entwicklungspotenzial für die Gesellschaft in Bezug auf die Entwicklungen von Ganztagsschulen, dem zunehmendem Angebot von Online-Kursen sowie Kooperationen mit anderen Bildungsträgern wie beispielweise Universitäten und Schulen und fragt den Geschäftsführer inwieweit hier auch Chancen für die VHS bestehen.

 

Herr Wiese bestätigt die aufgezeigten Entwicklungspotenziale. Er führt aus, dass es bereits Überlegungen in diese Richtungen gibt und bisher nicht genutzte Felder zukünftig erschlossen werden sollen. Kooperationen mit anderen Bildungsträgern bestehen und werden bereits realisiert. Beispielhaft sei hier „Soziale Stadt Kaltenmoor“ genannt. Für Kinder und Jugendliche halte der Programmbereich Junge Volkshochschule durchaus ein breites Angebot vor. Hier habe man aber zum Beispiel im Hinblick auf das Angebot der Kunstschule Ikarus in der Vergangenheit Doppelangebote vermieden und kooperiert.

 

Ratsherr Neubauer erkundigt sich danach, ob bei der Durchführung von Kursen insbesondere im Projektbereich nach wie vor eine Abhängigkeit von Personal und Räumlichkeiten besteht, die unter Umständen zu vergeblichen Mehraufwendungen führen können. Eine Erweiterung des Raumangebotes der Gesellschaft könnte das Raumkostenrisiko für den Fall dass Projekte nicht fortgesetzt oder gar nicht erst durchgeführt werden, minimieren.

 

Herr Wiese erklärt, das es nach wie vor eine Abhängigkeit hinsichtlich der Räumlichkeiten für die Durchführung von Projekten besteht und verweist diesbezüglich auf das Projekt “Jugend Coach“ in der Vergangenheit. Für dieses Projekt mussten seinerzeit im Rahmen der Ausschreibung bereits im Voraus Räumlichkeiten für die Durchführung des Projektes angemietet werden. Jedoch hat die VHS den Zuschlag nicht erhalten und dadurch sind der Gesellschaft Mehraufwendungen für den 3-monatigen Leerstand der Räumlichkeiten entstanden.

 

Ratsherr Srugis bezieht sich auf den Auszug aus der Aufsichtsratsvorlage der Gesellschaft und bittet darum zukünftig zu beachten, dass in den Beschlussvorschlägen zum Jahresabschluss die genauen Beträge unter Angabe der Nachkommastellen benannt werden müssen und keine gerundeten Beträge angegeben werden dürfen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

Den zum Jahresabschluss 2012 gefassten Beschlüssen in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH am 25.06.2013 wird zugestimmt.