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Auszug - Welche Auswirkungen sind mit der Umsetzung des neuen Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Gasförderung aus tiefem Gestein (Fracking) für die Stadt Lüneburg verbunden? (Anfrage der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen vom 22.05.2013)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 19.06.2013    
Zeit: 17:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/5166/13 Welche Auswirkungen sind mit der Umsetzung des neuen Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Gasförderung aus tiefem Gestein (Fracking) für die Stadt Lüneburg verbunden? (Anfrage der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen vom 22.05.2013)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat MOßMANN beantwortet die Anfrage wie folgt:

Das Bundeskabinett habe beschlossen, das Gesetzgebungsverfahren zum Thema Fracking nicht auf den Weg zu bringen, sondern hat den Gesetzesentwurf zurückgezogen. Im Folgenden legt er dennoch die Änderungen dar.

 

  1. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben v. 27.02.2013

Beabsichtigte Änderungen des § 1 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben:

  1. Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung u.a. auch für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas und Erdöl zu gewerblichen Zwecken durch Tiefbohrung mit Aufbrechen von Gestein unter hydraulischem Druck.

Die Pflicht ist nicht mehr ausschließlich von Fördermengen abhängig, sondern gilt für alle gewerblichen Maßnahmen.

 

  1. Zudem soll eine UVP-Pflicht eingeführt werden, die auch  für Tiefbohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdwärme ab 1.000 Metern Teufe gilt, bei der es zum Aufbrechen von Gestein unter hydraulischem Druck kommt.

Beabsichtigte Änderungen des § 2 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben:

  1. Angaben über die Behandlung der eingesetzten Fluide und des Lagerstättenwassers sind für folgende Vorhaben erforderlich:

-          Gewinnung mit einem Fördervolumen von täglich mehr als 500 Tonnen Erdöl oder von täglich mehr als 500 000 Kubikmeter Erdgas,

-          Gewinnung mit Errichtung und Betrieb von Förderplattformen im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels.

Die geplanten Änderungen sollen nicht für bereits begonnene Verfahren gelten.

 

  1. Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
  1. Eine Änderung des § 19 WHG (Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne) ist beabsichtigt. Durch die beabsichtigte Änderung würden Entscheidungen hinsichtlich von Gewässerbenutzungen nur im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde (Hansestadt Lüneburg) getroffen werden können.
  2. In Wasserschutzgebieten sollen Tiefbohrungen verboten werden, bei denen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme Gesteine unter hydraulischem Druck aufgebrochen werden. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auch außerhalb von Wasserschutzgebieten Bohrungen mit Fracking zu beschränken, wenn das Wasserschutzgebiet durch die geplante Bohrung betroffen ist.
  3. Dieses soll nicht für bereits zugelassene Bohrungen gelten (Bestandsschutz).
  1. Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderungen für die Hansestadt Lüneburg

Die geplanten Änderungen der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben haben in erster Linie Einfluss auf die Genehmigungspraxis bergbaurechtlicher Vorhaben, bei denen sog. Fracking zum Einsatz kommen soll.(Genehmigungsbehörde ist das LBEG!) Je nach Ausgang der UVP ist das Fördern von Erdgas / Erdöl unter dem Einsatz von Fracking weiterhin genehmigungsfähig. Durch die Einführung einer generellen Pflicht zur Durchführung einer UVP, kommt es jedoch zu einer verbesserten Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren.

Die geplanten Änderungen des WHG bedeuten für die Hansestadt Lüneburg als Wasserbehörde, ein gestärkte Rolle bei den Erlaubnisverfahren, da zukünftig ein Einvernehmen bei wasserrechtlichen Entscheidungen mit der Hansestadt Lüneburg als Untere Wasserbehörde hergestellt werden muss.

Das kategorische Verbot von Tiefbohrungen in Wasserschutzgebieten, bei denen Fracking zum Einsatz kommen soll, bedeutet für die Hansestadt Lüneburg, dass in einigen Gebieten der Hansestadt Tiefbohrungen mit dem Einsatz von „Hydraulic Fracturing“ grundsätzlich verboten sind.

Anhand einer Karte zeigt Stadtrat Moßmann die derzeitige Lage des Wasserschutzgebietes und die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes auf.

 

Beigeordneter DÖRBAUM beantragt Aussprache.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt mehrheitlich dem Antrag auf Aussprache zu.

 

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordnete LOTZE erklärt, dass für die SPD-Fraktion der Schutz der Menschen und der Umwelt oberste Priorität haben. Fracking lehne die Fraktion ab, da es das Trinkwasser bedrohe und aus den Bohrlöchern Methan ströme, welches ein Treibhausgas sei und für die Erwärmung der Umwelt zuständig sei. Weiter sei jeder Frack eine seismische Störung und die Folgen der Störung des Untergrundes seien nicht beherrschbar. Zudem sei Fracking für die Energiewende verzichtbar, da das wenige mit Fracking geborgene Gas weder die Versorgungssicherheit erhöhe noch es die Gaspreise senke.

Beim googeln der Begriffspaare „Pols“ und „Fracking“ seien keine Treffer erzielt worden. Vom Bundesabgeordneten der Region habe sie erwartet, dass er sich gegen Fracking ausspreche und sich für die Bürger der Region und ihre Interessen einsetze.

Sie kritisiere, dass es keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zum Umgang von Fracking vor und über die Bundestagswahl hinaus gebe, so dass es weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung und noch eine Bürgerbeteiligung gebe.

 

Ratsherr KUHN stellt dar, dass Fracking zum einen ein kaum kalkulierbares Risiko sei und zum anderen die Unabhängigkeit von Öl- und Gasimporten fördere.

Fracking werde in den USA nur in bevölkerungsarmen Gebieten betrieben, da die Folgen für die Verbraucher wie auch für die Politik schwer einzuschätzen seien.

Beim Fracking kommen Chemikalien zum Einsatz, die das Grundwasser gefährden können, ebenso sei das Risiko der Bohrungen schwer vorhersehbar und die Spätfolgen können nicht abgesehen werden. Fracking könne nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht betrachtet werden, denn die Sicherheit von Mensch und Umwelt auch künftiger Generationen müsse immer größte Priorität haben.

 

Beigeordneter POLS erwidert auf die Aussage von Beigeordnete Lotze, dass er eine Pressemitteilung auf seiner Homepage im März 2013 veröffentlicht habe.

Von allen werde ein Moratorium gewünscht, aber es gebe bisher kein Argument sich gegen Fracking auszusprechen, daher müsse in ein Moratorium eingestiegen werden. Das grundsätzliche Ablehnen von Fracking könne nicht die Lösung sein, da Deutschland momentan von anderen Staaten in Bezug auf die Energieversorgung abhängig sei.

 

Beigeordneter PAULY erläutert die Brisanz des Themas für die Hansestadt Lüneburg, da Lüneburg in zwei Erkundungsfeldern liege und in Niedersachsen bereits gefrackt werde. In einem gemeinsamen Umweltausschuss von Hansestadt und Landkreis sei das Thema bereits besprochen worden. Die dortigen Anmerkungen des Staatssekretärs des Landesbergbauamtes seien interessant gewesen, jedoch habe er Fehlinformationen gegeben.

Es sei verheerend, dass das Gesetz zu Fracking nicht entstanden sei, aber das Land Niedersachsen könne, wie in Nordrhein Westfalen geschehen, ein Fracking Moratorium erheben.

Er betont, dass sich die Fraktion Die Linke für ein Verbot von Fracking ausspreche. Dies könnte mittels einer Verpflichtung der Fracking Betreiber zum Abschluss einer Versicherung, gegen alle Schäden die aufgrund des Fackings entstehen, geschehen.

 

Ratsfrau SCHELLMANN schließe sich an, dass grundsätzlich Fracking möglich sein könnte, allerdings nur unter den äußerst höchsten Umweltbedingungen. Dazu müsste das Verfahren auf die giftigen Chemikalien verzichten können.

Sie bedaure, dass das Gesetz nicht verabschiedet worden sei, da der jetzige Rechtsrahmen unzureichend sei und um bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen. Bei einer Verabschiedung des Bundesgesetzes hätten die Behörden des Wasserschutzes ein Vetorecht erhalten, was sie als sehr gut erachte.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung müsse absolut zwingen sein, sowohl im Hinblick auf die eingesetzten Chemikalien als auch im Hinblick auf den geologischen Untergrund.

Seitens der zuständigen Behörde habe es keine Informationen gegeben und pro und contra seien nicht dargestellt worden, was sie aufgrund der kurzen Frist für sehr misslich halte.

 

Ratsherr HEILMANN teilt mit, dass die Bundesfraktion Bündnis90/Die Grünen ein Gutachten zum Entwurf der Bundesregierung in Auftrag gegeben habe, welches ergeben habe, dass es sich bei dem Gesetzesentwurf um ein Frackingfördergesetz handle und nicht um ein Gesetz mit Regelungscharakter. Zudem wäre eine Nutzung einer alten Bohrung in einem Wasserschutzgebiet rechtlich zulässig gewesen. Er erklärt, dass sich Fracking horizontal unterirdisch auswirke, so dass die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht nur oberirdisch, wie es im Gesetzesentwurf vorgesehen gewesen sei, sondern auch unterirdisch erfolgen müsse.

 

Ratsherr BARTELS entgegnet auf die Aussagen von Ratsherrn Kuhn, dass die USA menschenarme Landstriche nutze, die es in Deutschland in der Form nicht gebe. Schaue man sich zudem Bilder dieser Landstriche an, könne festgestellt werden, dass dort aufgrund der eingesetzten Chemikalien nichts mehr lebe.

Er stimme Ratsfrau Schellmann zu, dass man erst wieder über die Methode nachdenken könne, wenn es irgendwann andere Möglichkeiten der Förderung gebe, die nicht diese Folgen mit sich bringen.

 

Beigeordneter DÖRBAUM verdeutlicht, dass ihm die Region am Herzen liege. Herr Landrat Nahrstedt sei über einen Zeitungsartikel von dem Antrag informiert worden in dem auf ein Infoschreiben des Landesbergbauamtes hingewiesen werde. Dieses verfahren halte er für inakzeptabel.

Das Bergrecht sei ein Gesetz aus dem 19 Jahrhundert, was für Kohleabbau geschaffen worden sei. Daher halte er es für nötig, die neuen Energiefördermethoden in einem neuen Gesetz zu regeln.

Er gibt zu bedenken, dass alle Anträge von Fracking in Niedersachsen bisher genehmigt worden seien. Lüneburg sei jedoch eine Region mit geologischen Besonderheiten. Das Moratorium habe den Grund, Fracking zu stoppen, um den Weg für ein neues Gesetz zu ebnen.

 

Beigeordneter BLANCK betont, dass Fracking weder beim Gaspreis noch bei der Unabhängigkeit von anderen Ländern eine Verbesserung bewirke. Hingegen werden durch neue Fördertechnologien die Renditen der Unternehmen steigen, aber nicht die Kosten der Verbraucher sinken.

Nur ein amerikanisches Unternehmen mit Sitz in New York betreibe Fracking, welches für unsere Region den Erlaubnisantrag gestellt habe. Damit sei man von einer Firma abhängig. Des weiteren sei Fracking nur eine Scheinlösung, da eine endliche Ressource nur effektiver ausgebeutet werde. Es werden regenerative Lösungen, die eine unendliche Nutzung ermöglichen, benötigt.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, dass die alte Landesbehörde über 200 Vorverfahren genehmigt habe, die Bestandschutz haben. Die Folgen, für 5 bis 10 % mehr Gasgewinnung, müssen in der Zukunft durch unsere Kinder ausgeglichen werden.

Er möchte, dass in der dicht besiedelten Region Lüneburg kein Fracking eingesetzt werde. Da das Bundesgesetz nicht zustande gekommen sei, werde die Genehmigung wieder aufgrund des alten Bergrechts erteilt werden. Dabei müsste die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen schaffen, um das alte Bergrecht aufzuheben.

In das Endlagersuchgesetz gehöre ein Frackingverbot für die Zukunft hinein. Dies erwarten die Menschen in dieser Region.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(III)

 

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung

 

Beigeordneter PAULY beantragt, die Behandlung der Anträge und Anfragen um 30 Minuten zu verlängern.

 

Beigeordneter POLS unterstützt den Antrag von Beigeordneten Pauly.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass laut Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg der Oberbürgermeister die 30minütige Verlängerung der Beratung der Beschlussvorlagen beantragen könne.