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Auszug - Südliche Busschleife am ZOB - Sachstandsbericht  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.05.2013    
Zeit: 15:00 - 16:50 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Bereichsleiterin Hesebeck erläutert anhand des in der Mitteilungsvorlage ausgeführten Sachverhaltes den derzeitigen Stand. Sie weist darauf hin, dass als letzte Maßnahme zur Erweiterung des Bahnhofsumfeldes der Umbau der südlichen Busschleife erfolgen soll.

Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) wird die vorgesehene Maßnahme mit Hilfe von Luftbildaufnahmen und Ansichten näher erläutert. Eingehend auf den dargelegten Sachverhalt weist sie darauf hin, dass mit der Realisierung der Maßnahme Kosten für die Umlegung eines DB-eigenen Kabels in  Höhe von ca. 135.000 € anfallen werden. Bei der Übernahme der Kosten dieser Umlegung durch die Stadt würde der Kaufpreis für die Teilfläche mit 0 € vereinbart werden. Der genaue Zeitpunkt für den Umbau der Busschleife lässt sich derzeit noch nicht absehen. Die Stadt steht in Verhandlung mit der DB, die Teilflächen bereits jetzt zu erwerben, die Umlegung des Kabels jedoch auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Die Umlegung soll erst erfolgen, wenn der genaue Zeitpunkt für die Umsetzung der Baumaßnahme feststeht.

Eine Umlegung des vorhandenen DB-eigenen Kabels ist aufgrund einer bestehenden Richtlinie der DB, wonach Kabel der DB nur auf DB-eigenem Gelände verlegt sein dürfen, erforderlich.

Verdeutlicht wird noch einmal die Notwendigkeit des Flächenerwerbs für den Ausbau der Busschleife, da vorgesehen sei, dass auch längere sogenannte Ziehharmonikabusse mit den erforderlichen größeren Radien an die Busstation andocken können.

 

Ratsfrau Schellmann möchte wissen, ob man zur Vermeidung der hohen Umlegungskosten nicht alternativ das dort vorhandene Kabel durch eine Grunddienstbarkeit absichern könne.

 

Bereichsleiterin Hesebeck führt hierzu aus, dass dieses Kabel dann im öffentlichen Straßenraum liegen und ständig durch die Busverkehre überfahren werde und dass andererseits die DB auf die Einhaltung ihrer Richtlinie besteht.

 

Ratsherrn Kuhn interessiert die Größe des zu erwerbenden Grundstücks. Ergänzend möchte er wissen, ob es sich hierbei dann um die letzte Maßnahme handeln wird. Er geht davon aus, dass man schon im Vorfeld hätte feststellen können, dass der Erwerb dieser Flächen, bedingt durch die Umlegung des Kabels, mit erheblichen Kosten verbunden sein würde.

 

Bereichsleiterin Hesebeck merkt hierzu an, dass es sich um ca. 500 m² Grundstücksfläche handelt, wobei das Kabel auf einer Länge von ca. 100 m auf diesem zu erwerbenden Grundstück, verlegt sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht deutlicht, dass das Erfordernis des Ankaufs der Fläche nicht neu sei, sondern von vornherein bei der Planung des ZOB so vorgesehen war.

 

Bereichsleiterin Hesebeck ergänzt, dass vom Ablauf her weitergehende Informationen über die Vertragsbedingungen in der Regel erst dann benannt und ausgehandelt werden, wenn man konkreter in eine Planung einsteigt. Auf eine solche Detailplanung wird bei Festlegung eines über mehrere Jahre konzipierten Entwicklungsplans noch nicht näher eingegangen.

 

Ratsherr Bruns hält die von der Verwaltung vorgetragene Vorgehensweise für gut. Auch er habe sich einen Überblick darüber verschafft, dass eine Ausweitung der Busschleife erforderlich sei, da größere Fahrzeuge dort derzeit bei Gegenverkehr auch schon Probleme haben. Insofern besteht Handlungsbedarf, um diese Situation zukünftig zu entschärfen.

Der derzeitige dargestellte Sachstand der Vertragsverhandlungen mit der Bahn, wonach bei Übernahme der Umlegungskosten für den eigentlichen Grunderwerb nichts zu zahlen sein wird und die Umlegung erst erfolgen soll, wenn die Baumaßnahmen zur Abweitung der Busschleife tatsächlich angegangen werden sollen, hält er für korrekt und gut.

Unter dem Gesichtspunkt, dass es sich hier um das zentrale Kreuz des ÖPNV handelt und davon auszugehen ist, dass die Busverkehre zukünftig dort weiter zunehmen werden, spricht sich seine Fraktion dafür aus, dass dann mit der Erweiterung der Busschleife auch die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

 

Ratsherr Löb merkt in diesem Zusammenhang an, dass ein geplanter Standort für zusätzliche Parkflächen nahe der jetzt zu erwerbenden Fläche liegen würde. Er spricht sich deshalb dafür aus, darüber nachzudenken, ob man den Erwerb der angrenzenden zukünftigen Parkfläche nicht in dieses Grundstücksgeschäft einbinden sollte.

 

Ratsfrau Schellmann und Ratsherr Kuhn interessiert die weitergehende Planung, die möglicherweise angrenzend auf den zu erwerbenden Flächen zukünftig vorgesehen sei.

 

Bereichsleiterin Hesebeck verdeutlicht, dass es heute konkret nur um die aufgezeigten 500 m² Grundstücksfläche gehe und dass alles Andere nur als Ausblick auf zukünftige Überlegungen zu sehen sei.

 

Ratsfrau Puschmann möchte wissen, ob die genaue Lage des verlegten Kabels der Verwaltung bekannt sei.

 

Bereichsleiterin Hesebeck weist darauf hin, dass die konkrete Lage noch untersucht werden muss. Eine Genehmigung zur Durchführung einer Suchschachtung seitens der DB jedoch erst erteilt wird, wenn sich die Verhandlungen für die Übernahme der Fläche konkretisiert haben.

 

Beigeordneter Dörbaum merkt ergänzend an, dass man dankbar darüber sei, dass die möglichen Umlegungskosten des Kabels im Vorfeld kostenmäßig beziffert wurden. Auch er geht davon aus, dass der angesetzte Betrag möglicherweise nicht voll ausgeschöpft werden muss.

Angemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass derzeit 8.000 bis 10.000 Pendler täglich die vorhandenen Parkmöglichkeiten derart ausnutzen, dass das Parkhaus am Bahnhof für die Aufnahme zusätzlicher Pendlerfahrzeuge nicht mehr ausreichend sei.

Dem Gedanken folgend, dass man neben der Mobilität auch den Umweltgedanken des Umsteigens auf die Bahn Rechnung tragen will, wird man sich in naher Zukunft auch Gedanken darüber machen müssen, wo man weitere Kfz-Stellplätze für Pendler ausweisen kann. Ergänzend hierzu ist man bemüht, zunächst den ÖPNV eben auch durch die Ausweitung der Busschleife zu stärken.

 

Ratsfrau Schellmann weist darauf hin, dass durch die Ausweitung der Busschleife ein Teil der Kfz-Stellplätze, die derzeit von den Mietern der angrenzend dort stehenden DB-eigenen Gebäude benutzt werden, wegfallen werden. Verhindert werden sollte, dass eine Situation eintritt, dass durch den Wegfall der Stellplätze die Attraktivität der DB-eigenen Gebäude dermaßen eingeschränkt wird, dass die Stadt ggf. dazu gezwungen werden kann, ersatzweise auch diese Gebäude erwerben zu müssen.

Des weiteren bittet sie darauf zu achten, dass die erforderliche Kabelverlegung dergestalt durchgeführt werde, dass auf jeden Fall verhindert wird, dass bei der Realisierung weitergehender Planung und Ausweitung der Flächenankäufe das umgelegte Kabel ggf. erneut umzulegen sei.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen- und Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6_Südliche Busschleife ZOB (1385 KB)