Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Ratsherr BÖGERSHAUSEN erklärt, Herr Völker habe im Internet nach Kulturentwicklungskonzepten vergleichbarer Städte recherchiert, um die dortigen Erfahrungen abfragen und eine Einschätzung treffen zu können, ob das für Lüneburg sinnvoll und durchführbar wäre. Herr Völker sei dabei auf die Städte Peine (mit Landkreis) und Minden in Westfalen gestoßen und habe die dortigen Verantwortlichen sowie eine Vertreterin des MWK gefragt, ob sie bereit wären, ihre Ansichten und Erkenntnisse zu dem Thema in einer öffentlichen Anhörung in Lüneburg vorzustellen.
Ratsfrau SCHELLMANN hält die Einladung weiterer Experten für unnötig. Der Vortrag von Prof. Kirchberg sei sehr umfangreich und biete genügend Inhalte, mit denen man sich auseinandersetzen könne.
Ratsherr NEUBAUER warnt davor, einen Kulturentwicklungsplan als ein mit einem Verkehrsentwicklungsplan vergleichbares Instrument zu betrachten. Er könne durchaus ein Instrument der Bestandsaufnahme sein, Kultur sei jedoch nicht so planbar wie Verkehrswege und bei der Frage, ob der Kulturentwicklungsplan auch ein Instrument der Ressourcenverteilung sein solle, habe er Bedenken, im Vorhinein festzulegen, was in welchen Jahren gefördert werden solle. Dafür sei Kultur viel zu kreativ und wandlungsfähig. Ein Kulturentwicklungsplan könne dem nicht wirklich gerecht werden. Zudem würden die Gelder, die in einen solchen Plan gesteckt werden - und das seien nicht geringe Summen - der kulturellen Projektförderung verloren gehen. Grundsätzlich sei er aber dafür, den ersten Schritt zu machen. Das Zentrale sollte dabei jedoch nicht eine Vorformulierung starrer Ziele sein, sondern nach einer Bestandsaufnahme eine Art Ordnung zu gestalten nach der Räumlichkeiten für Kultur geschaffen werden, in denen sie sich frei entfalten könne. Eine stringente Festlegung von Entwicklungen und Prozessen halte er nicht für wünschenswert.
Ratsherr BARTELS fragt, ob es sich bei der beantragten Anhörung lediglich um Vorträge im Kultur- und Partnerschaftsausschuss handeln solle, oder um eine Anhörung mit anschließender öffentlicher Debatte, was er sehr begrüßen würde.
Ratsherr VON MANSBERG antwortet, es solle sich um eine öffentliche Anhörung mit anschließender Diskussion der Beteiligten und Interessierten handeln, in der geklärt werden solle, was ein Kulturentwicklungsplan leisten könne und solle. Es sei wichtig, die Beteiligten mitzunehmen und einzubeziehen. Nach der Anhörung müsse Bilanz gezogen werden, wie weiter vorgegangen werden solle.
Ratsfrau GUHL findet es wichtig, sich die Erfahrungen anderer Städte mit einem Kulturentwicklungskonzept anzuhören, um Fragen klären können, was es koste und was damit erreicht werden könne. Es sei sicher allen klar, dass Kultur nicht so planbar sei, wie z.B. Verkehr. Ihr seien im Zusammenhang mit dem Kulturentwicklungsplan insbesondere die Punkte Transparenz und Vernetzung über neue Medien zentrale Anliegen.
Oberbürgermeister MÄDGE stellt die Frage, wo so ein Kulturentwicklungskonzept hinführen solle. Sollen starre Regelungen geschaffen werden, oder sei es besser, Kultur sich frei entwickeln zu lassen, wie das bisher geschehe. Kultur komme und gehe mit ihren Akteuren nach eigenem Belieben und es gebe eine hohe Fluktuation. Zunächst müsse das Land entscheiden, ob es kommunal vor Ort fördern wolle oder lieber die Staatstheater. Wenn auf dieser Ebene nichts geschehe, müsse die Stadt bestimmen, ob sie ihre kulturellen Ressourcen schwerpunktmäßig in das Theater investieren oder sich für seine Schließung entscheiden wolle. Die städtischen Mittel zur freien Vergabe für kulturelle Projekte lägen bei rd. 15.000 €. Ein entscheidender Punkt bei der Kulturförderung sei Transparenz bei der Mittelvergabe und diese sei z.B. in der Sparkassenstiftung durch die Besetzung des Vergabegremiums mit Rats- und Kreistagsmitgliedern sowie freien Künstlern hergestellt worden. Irgendwer werde aber immer am Ende eine Entscheidung treffen müssen, wer welche Förderung bekommen solle. Er würde sich für eine Bestandsaufnahme einsetzen, es müssten aber die entsprechenden Ressourcen aus dem bestehenden Kulturetat dafür bereit gestellt werden und die Ressourcen würden leider auch in den kommenden Jahren nicht größer werden.
Ratsfrau SCHELLMANN spricht sich nachdrücklich gegen den Antrag aus und weist darauf hin, dass durch den Entschuldungsvertrag keine Gelder für weitere Maßnahmen frei seien. Mit dem neuen Museum und der Kulturbäckerei habe die Stadt bereits einen enormen Kraftakt vor sich, der erst einmal gemeistert werden müsse. Sie sei nicht dagegen, sich mit dem Thema zu beschäftigen, aber sei auch der Meinung, dass Politik und Verwaltung in den letzten 20 Jahren immer danach gehandelt haben, zu schauen, was vorhanden sei, was erhalten werden müsse und welche Alternativen gefördert werden müssen. Man könne sich mit der Universität zusammensetzen und überlegen, was fehle tatsächlich noch und was könne weiterentwickelt werden, aber man müsse vermeiden, den Eindruck zu erwecken, dass die Stadt noch sehr viel mehr leisten könne. Es sei nicht sinnvoll, allen wünschenswerten Anträgen zuzustimmen, wenn man schon weiß, dass man deren Umsetzung nicht bezahlen kann. Eine so groß angelegte Maßnahme, wie sie hier angeschoben werden solle, könne sie nicht unterstützen, würde aber begrüßen, wenn man mit der Universität und den Kulturakteuren etwas ohne großen finanziellen Mitteleinsatz bewirken könne, das aufzeige, in welcher Richtung vielleicht mehr getan werden könnte.
Ratsherr VON MANSBERG betrachtet das Instrument der Kulturentwicklungsplanung als ein Instrument derer, die sich im Moment unvollständig in die Entscheidungsprozesse eingebunden fühlen. Gerade in der Situation, wo Politik und Verwaltung den Eindruck haben, eigentlich vieles richtig zu machen, sollte es ein Bedürfnis sein, diese Menschen in die Diskussion einzubeziehen. Diese Öffnung solle mit dem Antrag beschlossen werden, mehr ausdrücklich nicht. Es gehe hier nicht um eine Vorfestlegung auf einen Prozess, der mehrere Hunderttausend Euro koste.
Ratsfrau RUDOLPH fragt nach, was mit Öffnung der Diskussion genau gemeint sei: eine Erweiterung des Kulturstammtisches oder erweiterte Diskussionen im Kultur- und Partnerschaftsausschuss.
Ratsherr VON MANSBERG antwortet, über das Instrument der Kulturentwicklungsplanung solle auf einer öffentlichen Veranstaltung diskutiert werden, die nicht eine Ausschusssitzung sei, sondern wo alle interessierten Bürgerinnen und Bürger mitreden können. Dann gebe es einen Kenntnisstand über das Instrument Kulturentwicklungsplanung mit dem der Ausschuss dann gemeinsam überlegen könne, wie weiter gehandelt werden soll.
Oberbürgermeister MÄDGE stört das Wort „Plan“ in dem Zusammenhang, weil es ihn an Planwirtschaft erinnert. Am Ende des Planes könne in diesem Fall jedenfalls nicht stehen, dass mehr Geld verteilt werden solle, denn der Topf könne nicht vergrößert werden, es sei denn man beschließe, die „Leuchttürme“ wie Theater, Museen, Musikschule usw. abzubauen. Die vorhandenen Ressourcen stehen fest und sind größtenteils gebunden. Die frei zu vergebenden Kulturfördermittel belaufen sich derzeit auf rd. 15.000 €. Das müsse in der Diskussion von vornherein deutlich gemacht und aufgezeigt werden, welche Mittel in den kommenden 5 Jahren bereits wofür festgelegt sind. Es könne hierbei also lediglich um Inhalte gehen, wie man sich vernetzen und gemeinsam aufstellen könne. Das anhand einer Bestandsaufnahme zu organisieren und anzustoßen fände er in Ordnung. Es könne dann versucht werden, eventuell über die Stiftungen das eine oder andere neue Projekt zu fördern. Die städtischen Mittel machten nur etwa 20 % des gesamten Kulturförderetats der Region aus, der Rest komme u.a. von der Niedersächsischen Sparkassenstiftung, VGH-Stiftung, Landschaftsverband, Historische Landschaft, Sparkassenstiftung, Bürgerstiftung usw. Dort könnten Anträge gestellt werden und das sei auch Vielen bereits bekannt. Die Stiftungen hätten allerdings ihre eigenen, festgelegten Entscheidungskriterien, nach denen die Fördermittel verteilt werden. In den Bestandsaufnahme- und Vernetzungsprozess müsse unbedingt der Landkreis mit einbezogen werden. Das bedeute, zunächst müsse der Kulturausschuss des Landkreises beteiligt werden und es werde mehrere öffentliche Anhörungen geben müssen, für die ein Moderator benötigt werde. Das Ganze sollte besser Kulturentwicklungsstrategie oder –prozess benannt werden, um von dem Begriff „Plan“ wegzukommen. Zusammengefasst sollte der erste Schritt die Beschreibung der Ressourcen von Hansestadt und Landkreis umfassen und danach eine intensive Prozessdiskussion mit den Kulturakteuren stattfinden.
Erster Stadtrat KOCH bittet dringend darum, nochmals zu überdenken, wen man zum Erfahrungsbericht einladen wolle. Es sollte sich dabei möglichst um Vertreter aus Städten mit vergleichbarer kultureller Infrastruktur und Einwohnerzahl handeln, z.B. Gießen, sonst seien die Erfahrungen für Lüneburg nicht gut auswert- und übertragbar. Er bietet an, eventuell in einem kleineren Kreis noch mal darüber zu beraten, welche Vergleichsstädte angefragt werden sollten. Die Einbeziehung des Landkreises halte er auch für sinnvoll, denn viele seiner Einwohnerinnen und Einwohner nutzen auch die kulturellen Angebote in der Stadt. Dazu sollte der Kulturausschuss des Kreistages künftig allerdings offiziell einbezogen werden, nicht lediglich über eine Einladung zum Zuhören beim städtischen Kulturausschuss, die zu Irritationen bei den Kreiskulturausschussmitgliedern geführt habe.
Bürgermeister MEIHSIES macht deutlich, es gehe den Antragstellern darum, den Kulturakteuren in der Stadt einen Dialog anzubieten, zwischen denen, die Kultur organisieren und denen, die Kultur schaffen. Die öffentliche Anhörung solle der Auftakt dazu sein und man sei nicht darauf festgelegt, welche Stadt zum Erfahrungsbericht eingeladen werde. Es gehe darum zu sehen, ob eine Kulturentwicklungsplanung ein Instrument sowohl für die Politiker sein kann, die Entscheidungen über die Aufteilung von Ressourcen treffen, als auch für diejenigen, die von den Ressourcenentscheidungen direkt und indirekt profitieren. Es gelte herauszufinden, ob ein Kulturentwicklungsprozess einen Nutzen für die Hansestadt Lüneburg bringen könne und das Kulturangebot noch verbessern könne, was jetzt schon gut sei. Man wolle darüber diskutieren, ob in den unterschiedlichen Kulturbereichen bereits alles gut sei, so wie es ist, oder in bestimmten Bereichen nachgesteuert werden sollte, weil es einen Nutzen für die Akteure im Kulturbetrieb bringen würde. Es gehe nicht um die Festlegung eines technokratischen Plans, sondern um einen offenen Dialog zur Klärung, ob das Instrument einen Nutzen bringen könne.
Oberbürgermeister MÄDGE bekräftigt nochmals, die Stadt werde weder hohe Beträge für ein Kulturentwicklungskonzept noch Mitarbeiterressourcen zur Verfügung stellen können. Die Mittel seien ausgeschöpft und das müsse von vornherein in der Diskussion ganz deutlich herausgestellt werden, bevor Wünsche geweckt würden, die nicht erfüllbar seien. Alle Mittel, die in Pläne gesteckt werden, gehen der Projektförderung verloren. Er lege Wert auf die Feststellung, dass der Prozess der Ressourcenverteilung in den vergangenen Jahren durchgehend transparent gehandhabt worden sei.
Beschluss:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss stimmt dem Antrag einstimmig bei einer Stimmenthaltung der CDU-Fraktion (Ratsfrau Rudolph) zu.
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