Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Ratsherr BRUNS erklärt, dass die Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen mit ihrem Antrag klar Position zu der Frage beziehen möchte, was ihnen die Sportvereine gesellschaftlich und das geleistete Ehrenamt wert seien. Im Subventionsbericht seien knapp 1,3 Mio. € als Förderleistungen für den Sport enthalten. Dem LZ-Bericht, in dem Herr Röhling, Vorsitzender des Kreissportbundes, zu Problemen und Fragestellungen Stellung nahm, habe man entnehmen können, dass eine Hallennutzungsgebühr z.B. Auswirkungen auf Vereinsbeiträge hätte, die wiederum eine Auswirkung auf Mitgliederstruktur, Mitgliederzahlen u.ä. habe, was wiederum zu einer Änderung der Angebote führe. Um eine haushaltswirksame Einnahmesituation zu erlangen, müsse die Gebühr eine bestimmte Größenordnung haben. Für den Subventionsbericht sei die Benutzungsordnung der Hansestadt Lüneburg für schulische Einrichtungen zugrunde gelegt worden. In § 8 sei die Gebühr für die nichtkommerzielle Nutzung von schulischen Einrichtungen ausgewiesen worden, die von 19 € bis 27 € je Stunde betrage. Vereine würden auch in die nichtkommerzielle Nutzung fallen, so dass diese Entgelte auch auf sie Anwendung finden. Anhand einer Beispielrechnung am MTV Treubund verdeutlicht er die Wirkungen auf die Beitragsstrukturen. Danach müsse der Beitrag um 3,60 € pro Mitglied erhöht werden. Größere Auswirkungen hätte dies auf die Beiträge kleinerer Vereine, die nicht ein Teil ihrer sportlichen Aktivitäten durch eine eigene Halle abdecken können. Er weist auf den Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten hin, die eine Einforderung von Benutzungsgebühren mit sich bringe. Zudem sei kein ausreichendes Personal vorhanden. Auch werde für die Vereine ein höherer Aufwand entstehen, den die Ehrenamtlichen leisten müssten.
Ratsherr DR. SCHARF verdeutlicht, dass aufgrund des beschlossenen Entschuldungsvertrages, der einen ausgeglichenen Haushalt vorsehe, ein neues Haushaltsdenken und die Überprüfung jeder Ausgabe erfolgen müssen. Die Hansestadt Lüneburg müsse wie jedes wirtschaftlich denkende Unternehmen in wirtschaftlich schlechten Zeiten die Ausgaben verringern und die Einnahmen erhöhen. Die Erhöhung der Einnahmen dürfe jedoch nicht einseitig durch Grundsteuer-, Gewerbesteuer- und Hundesteuererhöhungen sowie Einführung einer Bettensteuer geschehen. Daher müssen bei den Haushaltsberatungen alle Ausgaben und Einnahmen geprüft werden. Er erklärt, dass eine Kürzung von Förderungen bzw. Erhöhung von Gebühren, Steuern und anderen Abgaben in allen Bereichen vorgenommen werden müsse, um allen Lüneburgerinnen und Lüneburgern zu verdeutlichen, dass sich die Situation in der Hansestadt Lüneburg verändert habe. Aus der Verwaltung sei der Anstoß zur Pachtzahlung bei Nutzung von Sportstätten durch die Sportvereine gekommen, indem sie vorschlug, vom Luftsportverein eine Pachtzahlung i.H.v. 30.000 € zu verlangen. Bis dahin sei es gängige Praxis gewesen, dass der Luftsportverein wie die anderen Sportvereine behandelt werde. Er bittet um eine sachliche und offene Diskussion und um Überprüfung aller Alternativen, um sich schon jetzt über den nächsten ausgeglichenen Haushalt Gedanken machen zu können.
Ratsherr MEIßNER teilt mit, dass er seit 27 Jahren Mitglied des Sportausschusses sei. Seither sei Konsens gewesen, dass die Sportvereine für ihre besonderen Leistungen, die sie für das Gemeinwohl insbesondere in der Jugendarbeit leisten, unterstützen werden sollen. Die Vereine seien direkt durch Zuwendungen für Sportübungsleiter, für Behindertensport, für Jugendförderung und ähnliches immer unter Beachtung der Haushaltssituation der Hansestadt Lüneburg unterstützt worden. Ebenfalls sei bisher immer Konsens gewesen, dass die Sportvereine für Hallen- und Sportstättennutzungen keine Gebühren entrichten müssen. Die Ansicht von Ratsherrn Dr. Scharf, den defizitären Haushalt unter anderem durch Einsparungen bei den Sportvereinen auszugleichen, um dem Entschuldungsvertrag gerecht zu werden, könne er nicht nachvollziehen. Die Höhe der Zuwendungen an die Sportvereine sei unter Beachtung des Entschuldungsvertrages festgelegt und bei den freiwilligen Leistungen eingerechnet worden. Dabei sei strittig, ob Sport eine freiwillige Leistung sei, da laut der Verfassung Bildung, Kultur und Sport eine gemeinsame Aufgabe von Land und Bund sei und somit zur Daseinsvorsorge gehöre. In den letzten 10 Jahren habe die Hansestadt Lüneburg für die 16.600 Sportlerinnen und Sportler und 7.000 Jugendlichen in Sportvereinen im Durchschnitt 240.000 € ausgegeben. Durchgehend seien diese Zuwendungen ohne eine Erhöhung erfolgt, obwohl die Betriebskosten der Sportvereine sich merklich erhöht haben. Die steigenden Betriebskosten müssen die Vereine durch Beitragserhöhungen auffangen, wodurch die Mitgliederzahlen sinken. Die sinkende Mitgliederzahl müsse wiederum durch Beitragserhöhungen aufgefangen werden, weil die Betriebskosten weiter steigen. Dies sei ein Kreislauf. Die Beiträge für Kinder in einem Sportverein können sich viele Eltern nicht leisten. Daher könne er dem Vorschlag von Ratsherrn Dr. Scharf, die Zuwendungen der Sportvereine zu kürzen und zusätzlich Nutzungsgebühren für Hallen und Sportstätten von den Sportvereinen einzufordern, nicht verstehen und nicht mittragen.
Ratsfrau SCHELLMANN pflichtet Ratsherrn Dr. Scharf bei, dass aufgrund der Haushaltssituation der Hansestadt Lüneburg vor den kommenden Haushaltsberatungen die Ausgaben und Einnahmen geprüft werden müssen. Des weiteren müsse überprüft werden, ob die Förderungen der Hansestadt Lüneburg zielgenau ankommen. Ansonsten freue sie sich über den Grundkonsens bezüglich der Sportförderung. Sie erklärt, dass der Luftsportverein zum Teil auch aus einem Sportverein bestehe. Es gebe 49 Segelflieger, wovon 20 Segelschüler seien, die 40% der Flugbewegungen ausmachen. Bei der Berechnung der Pachtzahlung, die der Luftsportverein leisten solle, müssen diese 40% Berücksichtigung finden. Dies fordere der Gleichbehandlungsgrundsatz.
Beigeordneter PAULY weist darauf hin, dass das Erheben einer Nutzungsgebühr für Sporthallen und -stätten zu leeren, ungenutzten Hallen führe, was unwirtschaftlich sei. Daher sei die Forderung nach einer Nutzungsgebühr falsch. Er stellt klar, dass mit der Beschlussfassung des Antrags der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen sich der Rat der Hansestadt Lüneburg die Möglichkeit verbaue, vom LVL als teilweisen Sportverein eine Pacht zu fordern. Er unterstützt die Ansicht von Ratsherrn Dr. Scharf, dass alle und somit auch die bestgemeinten Förderungen einer kritischen Haushaltskontrolle unterworfen werden müssen.
Beigeordneter BLANCK erläutert, dass bisher immer für den LVL mit der Wirtschaft argumentiert worden sei. Der LVL sei für den Standortfaktor Lüneburg und die Wirtschaft erforderlich. Bei dem heutigen Antrag, wo es um Sportförderung gehe, werde jedoch für den LVL mit dem Aspekt Sport argumentiert. Dies sei für ihn nicht nachvollziehbar. Er warnt vor den Konsequenzen, die die Kürzungen in der Sportförderung mit sich bringen. Die Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen freue sich über jeden jungen Menschen, der sich im Sportverein betätige. Werde die Sportförderung gekürzt und somit der Eintritt in einen Sportverein für junge Menschen erschwert, werden die Einsparungen an anderen Stellen wie z.B. der Jugendsozialarbeit wieder ausgegeben werden müssen. Daher appelliert er für den Antrag der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen.
Beigeordneter DÖRBAUM stellt klar, dass jemand, der den gesellschaftlichen Wert des Sportes für die Hansestadt Lüneburg nicht berücksichtige, kommunalpolitisch falsch handle. Bei einer Kürzung der Förderungen werde die Hansestadt Lüneburg bei der Daseinsvorsorge einen Schritt zurück tun. Er habe im Gegensatz zur CDU-Fraktion mit den Betroffenen z.B. mit dem Sportbeiratssprecher Herrn Horn, dem Kreissportbund und anderen Kontakt aufgenommen, um zu klären, was eine Kürzung der Förderung und die Zahlung einer Nutzungsgebühr für Sporthallen und -stätten für die Sportvereine bedeuten. So würden die Mitgliederzahlen aufgrund steigender Beiträge zurückgehen. Daher sei die Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen gegen eine Kürzung der Förderung und gegen die Forderung eines Nutzungsentgeltes. Vielmehr wolle sie den Bestand der Sportvereine garantieren. Zum Luftsportverein hält er fest, dass für 190.000 m2 Fläche eine übliche Pachtzahlung von 35.000 € zu zahlen sei. In der Ratsvorlage seien die Dinge, die dem Gemeinwohl dienen, abgerechnet worden, wodurch eine Pachtzahlung i.H.v. 25.000 € vorgeschlagen worden sei. Diesen Vorschlag habe die SPD-Fraktion als zu hoch empfunden und mit ihrem Änderungsantrag eine Pachtzahlung i.H.v. 17.500 € vorgeschlagen. Dabei sei ganz bewusst der sportliche Teil des Luftsportvereins aus der vorgeschlagenen Pachtzahlung rausgerechnet worden.
Oberbürgermeister MÄDGE zeigt auf, dass über den LVL mit 42 Sportmitgliedern diskutiert werde, aber die großen Vereine wie der MTV mit 5.000 oder der VfL mit 3.000 Mitgliedern nicht berücksichtigt werden. Zudem stehe dem MTV nur ein Drittel der Fläche des LVL zur Verfügung. Die Forderungen vom damaligen Minister Schünemann zur Einführung einer Sportsteuer habe die Hansestadt Lüneburg mit dem Landessportbund zusammen abgewehrt. Zu der Gewerbesteuererhöhung führt er aus, dass die Forderung nicht von der Hansestadt Lüneburg gekommen sei, sondern vom damalige Minister Schünemann, der der Hansestadt Lüneburg keine Ausgleiche gewährt habe und die Hansestadt Lüneburg zu der Erhöhung gezwungen habe. Beschluss:
Der Antrag der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen wird mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen der Fraktion Die Linke und 4 Enthaltungen aus der CDU-Fraktion angenommen.
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