Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Oberbürgermeister Mädge geht einleitend anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) auf die bisherige Chronologie des Bauleitplanverfahrens bzgl. der aufgezeigten Flächen entlang der Uelzener Straße näher ein. Er bringt in Erinnerung, dass die Landeskrankenhilfe (LKH) vor Jahren einen Bauantrag gestellt hatte, der darauf abzielte, für die Geschäftsstelle einen Neubau zu errichten, der beide Grundstücksteile, die derzeit von der Heinrich-Böll-Straße durchschnitten werden, für Bebauung vorsah. Der Baukörper sollte zusätzlich die Heinrich-Böll-Straße überspannen mit einer Durchfahrtsmöglichkeit im unteren Bereich. Die seinerzeit erteilte Baugenehmigung wurde nach Fristablauf verlängert. Die LKH hat aufgrund der Entwicklung auf dem Versicherungsmarkt zwischenzeitlich Abstand von der Realisierung des genehmigten Baukörpers genommen. Die Stadt Lüneburg war fortan bemüht, in Gesprächen mit dem Vorstand der LKH eine Verständigung dahingehend zu finden, dass die Grundstücksfläche für universitäre Zwecke genutzt werden kann. Mit Hilfe des Staatssekretärs Dr. Lange aus dem Nds. Kultusministerium ist es im letzten Jahr gelungen, mit dem Vorstand der LKH in eine Gesprächsreihe einzutreten. Zielsetzung hierbei war es, diese Flächen einer universitären Nutzung zuzuführen. In der Diskussion um den Neubau des Audimax-Gebäudes war auch vorgesehen, den Standort des neu zu bauenden Parkhauses näher an die Uelzener Straße heranzubringen. Seitens der LKH wurde deren Planung ebenfalls dahingehend überarbeitet, dass man nicht mehr vor hatte, die Heinrich-Böll-Straße mit einem Baukörper zu überbauen. In Gesprächsrunden zwischen der Stadt Lüneburg, der Universität und dem Vorstand der LKH wurde versucht Einigung dahingehend zu erzielen, dass an der im Lageplan aufgezeigten Stelle ein Parkhaus für universitäre Nutzung errichtet werden kann. Im Zusammenhang damit ist angedacht, den Straßenzug Heinrich-Böll-Straße als Durchgangsstraße zurückzubauen mit dem Vorteil für die LKH, dass sie für eine Bebauung dann über ein zusammenhängendes Grundstück verfügen würde. Der bisherige Straßenzug Heinrich-Böll-Straße würde dann nur noch teilweise als Zufahrt zu einer Tiefgarage des neuen Baukörpers der LKH vorgesehen sein. Vorteil hierbei wäre, dass im Straßenraum verlegte Leitungen nicht aufwändig verlegt werden müssten. Aufgezeigt wird der vorgesehene Straßenzug, der bereits im ersten B-Plan-Verfahren als solcher festgesetzt worden war, dass dieser zukünftig die Verkehre zum Audimax aufnehmen soll. Dieser Straßenzug ist als öffentliche Straße vorgesehen und als solcher auch im abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag so abgesichert. Der Vorteil besteht darin, dass alle Verkehre, die ins Parkhaus oder vor das Audimax geführt werden sollen, auf diesem Straßenzug abgewickelt werden können. Hierüber könnten auch die Verkehre zu dem hinterliegenden Einkaufszentrum geführt werden. Verkehrliche Belastungen entlang der Wohngebiete könnten damit vermieden werden. Das aufgezeigte geschlossene Grundstück könnte dann für universitäre bzw. gewerbliche Nutzung genutzt werden. Nicht mehr vorgesehen ist die seinerzeit ausführlich diskutierte Möglichkeit, an dieser Stelle den Bau eines Hotels vorzusehen. Vielmehr werden jetzt nur noch die Möglichkeiten geschaffen, dort ein Gästehaus mit wesentlich kleineren Dimensionen zu errichten. Im Einmündungsbereich der aufgezeigten Erschließungsstraße ist eine Ampelanlage vorgesehen. Die Überlegungen im Einmündungsbereich der Uelzener Straße, anstelle der Lichtsignalanlage einen Kreisel zu bauen, muss voraussichtlich verworfen werden. Gespräche, die darauf abzielten, eine Förderung des mit ca. 1,2 Mio. € Kosten zu veranschlagenden Kreisels wurden im zuständigen Wirtschaftsministerium negativ beschieden. Trotzdem wird man einen neuerlichen Versuch starten, mit dem Ministerium noch einmal hinsichtlich einer Förderung einer Kreisellösung ins Gespräch zu kommen. Bei einer Kreisellösung wäre zu beachten, dass an bestimmten Stellen einige Bäume im Straßenrandbereich entfernt werden müssten. Die derzeit bestehende Lichtsignalanlage im Einmündungsbereich der Heinrich-Böll-Straße würde im Zuge der neuen Erschließungsstraße zurückgebaut werden. Die zukünftige Abwicklung der Verkehre auf beiden Straßenzügen wird aufgezeigt. Für eine Übergangszeit soll die Universität auch die auf der Fläche der LKH angelegten provisorischen Parkplätze anmieten. Dies ist erforderlich, damit zur Eröffnung des Audimax entsprechende Parkplätze vorgehalten werden können, da nicht davon auszugehen sein wird, dass das geplante Parkhaus mit der Eröffnung des Audimax zeitgleich ebenfalls fertig gestellt sein wird. Durch den verzögerten Bau des Parkdecks wird auch die Möglichkeit eingeräumt, im Vorfeld zu verproben, wie hoch der tatsächliche Parkraumbedarf des Audimax sein wird, um ggf. korrigierend auf die Größe des Parkhauses Einfluss nehmen zu können. Alles Dargestellte ist Bestandteil der Verhandlungen, die derzeit mit dem Vorstand der LKH geführt werden. Um diese Verhandlungen zu einem Abschluss bringen zu können, ist es erforderlich, in der Bauleitplanung Rechtssicherheit durch eine entsprechende Beschlusslage zu erlangen. Über die Ergebnisse der Verhandlungen mit den vereinbarten Konditionen wird dann in den politischen Gremien zu befinden sein. Dankbar ist er dafür, dass die LKH sich hinsichtlich der Veränderungen im Flächenbedarf gesprächsbereit zeigt. Insofern ist es wichtig, dass in Vorbereitung des Abschlusses entsprechender Vereinbarungen Planungsrecht geschaffen wird. Das noch zu erstellende Parkdeck wird nicht seitens der Stadt Lüneburg betrieben. Die Überarbeitung der Planung stellt auch für das Vamos, das noch einen Pachtvertrag bis in das Jahr 2015 hat, eine Perspektive dar.
Ratsfrau Schellmann möchte zum Verständnis noch einmal bestätigt haben, dass zwischen Vamos und dem Heizwerk der Avacon auch ausreichend Platz in der Breite für eine Straßenführung vorhanden ist. Sie erinnert sich, dass diese Trasse bisher nur als Fuß- und Radweg angedacht war.
Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass die Flächen bereits im ursprünglichen B-Plan 1995 als Verkehrsflächen festgelegt waren. In dem weiteren B-Plan aus dem Jahre 2010, der ebenfalls rechtskräftig ist, wurden diese Flächen als Verkehrsflächen unterlegt. Der Einmündungsbereich zur Uelzener Straße ist so bemessen, dass sowohl eine Kreisellösung als auch eine Kreuzung mit einer Lichtsignalanlage möglich wäre. Der Straßenraum ist breit genug, um alternative Lösungen aufzunehmen. Seitens der Stadt hat man sich bis zum Abschluss des Planverfahrens bemüht, den Einmündungsbereich in eine Förderung für eine Kreisellösung zu bekommen, wohl wissend, dass man ohne Förderung wahrscheinlich zu einer lichtsignalgesteuerten Kreuzung kommen wird. Der angesprochene Fußweg ist auf der einen Seite weggefallen, dafür wurde der B-Plan seinerzeit geändert, weil die Trasse des Fußweges in einem 2 m breiten Streifen auf dem Areal der Landeskrankenhilfe verlaufen wäre. Der Fußweg wurde zwischenzeitlich in seiner Konzeption auf den Vorplatz des Audimax verlegt. Nochmals dargestellt wird die Verkehrsführung, die auf der noch zu bauenden Straße und dem Teilbereich der Heinrich-Böll-Straße, der erhalten bleibt, vorgesehen ist.
Ratsherr Bruns begrüßt, dass seitens der Verwaltung es gelungen sei, mit dem Vorstand der LKH die sich anfänglich schwierig gestalteten Gespräche zu der jetzt angestrebten Lösung geführt zu haben. Sowohl städtebaulich als auch verkehrlich wurde eine optimale Lösung erarbeitet. Nicht auszudenken wäre, wenn eine bisher angedachte Lösung hätte zum Tragen kommen müssen und auf relativ kurzem Raum 3 Ampelanlagen hintereinander hätten aufgestellt werden müssen. Die jetzt vorgesehene Lösung ordnet die Verkehre als auch die Grundstückszuschnitte und stellt insofern auch einen Gewinn für die vorhandene Wohnbebauung dar. Auch er begrüßt es, dass es seitens der Verwaltung gelungen sei letztendlich die Gespräche mit der LKH dahin gebracht zu haben, dass die jetzt vorgesehene Lösung umgesetzt werden kann. Er spricht sich deshalb dafür aus, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen und einen dementsprechenden Beschluss zu fassen.
Beigeordneter Pauly interessiert, wie viele Bäume der Allee entlang der Uelzener Straße südlich des Heizkraftwerkes der Avacon durch den Ausbau des Einmündungsbereiches gefällt werden müssten. Er regt an, dass die Straßentrasse der Heinrich-Böll-Straße bei Übertragung an die LKH in einem zurückgebauten Zustand übergeben werden sollte.
Oberbürgermeister Mädge zeigt nochmals die Linienführung der Busverkehre auf dem Campus-Gelände auf. Zur Anregung, die Heinrich-Böll-Straße vor einer Übertragung an die LKH zu entsiegeln führt er aus, dass das aus verschiedenerlei Gründen nicht praktikabel wäre, weil zum Einen der Rückbau Geld kosten würde und andererseits unterhalb der Straßentrasse diverse Ver- und Entsorgungsleitungen verlegt seien. Auch wäre es nicht einsichtig, warum Besucher, die zur LKH wollen, nicht die vorhandene Zufahrt über die Trasse der Heinrich-Böll-Straße nutzen sollten. Aufgezeigt werden die Flächen, auf denen neben dem Bau des Parkhauses auch noch eine universitäre Nutzung vorgenommen werden könnte. Zur Frage des Erhaltes der Bäume entlang der Uelzener Straße wird angemerkt, dass bei einer lichtsignalgesteuerten Variante ca. 2 – 3 Bäume und bei einer Kreisellösung ein paar Bäume mehr entfernt werden müssen. Genauere Untersuchungen hierzu müssten jedoch noch vorgenommen werden. Da sich die Stadt Lüneburg vertraglich verpflichtet habe, diesen Straßenausbau selbst zu bezahlen, wird man auch nur an einer schmalen Lösung im Ausbau interessiert sein.
Bürgermeister Meihsies führt aus, dass die Planung an Qualität gewonnen habe. Das gute Ergebnis war aufgrund des Zwiespaltes mit der LKH so nicht zu erwarten. Der BUND hat mit seinem letzten Papier sowohl der Verwaltung als auch der Politik nochmals viel Arbeit bereitet. Nach seinem Dafürhalten unterliegt der BUND jedoch mit seinen Ausführung einem Denkfehler, da dieser weiterhin davon ausgeht, dass die Heinrich-Böll-Straße eine Durchgangsstraße bleibt, was jedoch, wie ausgeführt, nicht vorgesehen sei. Für den Ausbau des Einmündungsbereiches Uelzener Straße wird es hinnehmbar sein, dass einige Bäume gefällt werden müssen, da die jetzige Planung besser sei als dass, was bisher vorgesehen sei. Er dankt der Verwaltung dafür, dass sie trotz aller Schwierigkeiten es verstanden habe, mit der LKH weiterhin im Gespräch zu bleiben und diese zu dem jetzigen Ergebnis gebracht hat. Zu beobachten wird sein, wie sich die Verkehrsströme und –mengen an dieser Stelle entwickeln werden.
Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht noch einmal, dass das Verkehrsgutachten jetzt in Auftrag gegeben wird. Wichtig in der weiteren Planung ist es eben auch, dass Rechtssicherheit im Planungsverfahren erreicht wird.
Stadtbaurätin Gundermann führt ergänzend aus, dass jeder zu entfernende Baum bei der Berechnung des vorzunehmenden Ausgleichs und Ersatzes eingerechnet sei. Es ist nicht davon auszugehen, dass noch weitere Bäume als die, die ohnehin schon für eine Entfernung vorgesehen seien, entfernt werden müssen. Insofern spricht sie sich dafür aus, dass zunächst die weitergehende Planung abgewartet werden sollte.
Ratsherr Löb weist darauf hin, dass die Baumallee entlang der Uelzener Straße nun einmal existiert. Deshalb sollte das Bestreben der Stadt sein, diese Allee weitestgehend zu erhalten. Vor Ort kann man schon diverse Lücken im Baumbestand erkennen, so dass nach seiner Ansicht vorrangig angestrebt werden sollte, die noch vorhandenen Bäume zu erhalten. Das seinerzeit angelegte Nahversorgungszentrum ist nach seiner Ansicht am jetzigen Standort falsch platziert, da es zu einer verkehrlichen Belastung des Wohnumfeldes beiträgt. Besser wäre es gewesen, dieses im Bereich des Tschorn-Marktes anzusiedeln. Des weiteren ist für ihn von Interesse, warum der Geltungsbereich des B-Plans in der Fläche mehrere Zacken enthält.
Oberbürgermeister Mädge betont noch einmal, dass man sich mit der LKH in guten Gesprächen befinde und dass seitens der LKH für den Abschluss von entsprechenden Vereinbarungen Grundlage die Rechtssicherheit im Bauleitplanverfahren sei. Auch bleibt zunächst abzuwarten, ob der Rat den mit der LKH ausgehandelten Vertragsbedingungen so folgen wird.
Stadtbaurätin Gundermann geht auf die Frage des Geltungsbereiches dahingehend ein, dass die nochmals auf die Chronologie des Bauleitplanverfahrens und die daraus resultierenden Veränderungen detailliert eingeht. Wesentlich ist bei der Planung, dass die Festsetzungen insgesamt zum Schluss ein logisches Ganzes ergeben müssen mit dem Hauptziel, dass eine universitäre Nutzung der Flächen ermöglicht wird.
Ratsfrau Schellmann ist befremdet darüber, dass hier eine zusätzliche Straße gebaut werden muss, obwohl mit der Heinrich-Böll-Straße bereits eine Straße, die den inneren Bereich erschließt, vorhanden sei. Was auf der linken Seite eingespart wird, wird jetzt an anderen Bereichen zu einer zusätzlichen verkehrlichen Belastung führen. Nach ihrer Ansicht wäre es sinnvoller, wenn nur eine, anstelle der jetzt geplanten zwei Zufahrten, geplant werden würde. Zu begrüßen sei es, dass die Möglichkeiten einer universitären Nutzung im südlichen Bereich des Campus-Geländes ausgeweitet werden.
Oberbürgermeister Mädge macht deutlich, dass die Verkehre der Besucher bei Veranstaltungen im Vamos derzeit über die Heinrich-Böll-Straße geführt werden. Dies wird zukünftig nicht mehr der Fall sein. In der Bilanz der Kfz-Ströme bedeutet dies für die Anwohner eine positive Entwicklung. Eingegangen wird in diesem Zusammenhang noch einmal auf den vorgesehenen Ausbaustandard der geplanten Straße.
Ratsherr Manzke erklärt für seine Fraktion, dass auch von ihr die jetzt vorgestellte Planung ausdrücklich begrüßt werde. Für ausgesprochen unangemessen zum gegenwärtigen Zeitpunkt des Verfahrens hält er das eingegangenen Schreiben des BUND, der sich in einem so frühen Stand der Planung bereits massiv mit der Thematik auseinandersetzt. Er bringt zum Ausdruck, dass er die vorgeschriebenen Verbandsbeteiligung für eine Geißel des Bauleitplanverfahrens hält. Für ihn stellt sich die Verbandsbeteiligung so dar, dass man den Eindruck gewinnen könnte, dass sich die Verbände sich selber als eigene Rechtsinstanz betrachten. Dies kann jedoch mit einer Verbandsbeteiligung nicht gemeint sein. Er spricht sich dafür aus, dass nochmals in Überlegungen und Prüfung eingestiegen werden sollte, ob im Einmündungsbereich zur Uelzener Straße nicht doch ein Kreisel die bessere Lösung gegenüber einer lichtsignalgesteuerten Kreuzung sein würde. Zur Frage der nachzuweisenden Stellplätze regt er an, die tatsächliche Ausnutzung der vorhandenen Parkplätze zunächst genauer zu beobachten, bevor man dazu übergeht, vorhandenes Grün in Parkplatzflächen umzuwandeln, die dann in der Folge möglicherweise nicht genutzt werden.
Oberbürgermeister Mädge stellt klar, dass man auch auf die Stellplatzfrage seitens der Stadt keinen direkten Einfluss habe. Auch handelt es sich hierbei nicht um städtische Flächen, die hierfür in Anspruch genommen werden sollen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Stellplätze, für die ein Entgelt erhoben wird, in der Regel schlecht oder gar nicht angenommen werden. Erforderlich wäre, damit man hiermit präziser umgehen kann, dass das Land in der bestehenden Stellplatzverordnung Möglichkeiten einräumt, dass mit dieser Verordnung flexibler, dem Bedarf angepasst, umgegangen werden kann.
Bürgermeister Meihsies weist die Aussagen von Ratsherrn Manzke, dass die vom BUND im Vorfeld der Beteiligung bereits vorgetragenen Anmerkungen unangemessen seien und dass sich der BUND selbst als Rechtsinstitution betrachte, vehement zurück. Für ihn stellen die Stellungnahmen des BUND eine Bereicherung für die letztendlich erzielte Qualität von Bauleitplanverfahren im Ergebnis dar. Er sieht insofern auch keinen Grund, das Recht des BUND, dass dieser seine Meinung bereits im Vorfeld äußert, infrage zu stellen.
Beigeordneter Pauly geht auch davon aus, dass eine Beteiligung der Umweltverbände im Bauleitverfahren diesem in letzter Konsequenz gut tut. Für ihn stellt sich die Frage, ob man in einem Bauleitplanverfahren die Studierlandschaft einbeziehen könnte, was innerhalb der Studentenschaft für eine höhere Akzeptanz des Verfahrens sorgen würde. Konkret stellt sich für ihn die Frage, ob eine formale Beteiligung rechtlich möglich wäre.
Oberbürgermeister Mädge bringt in diesem Zusammenhang in Erinnerung, dass diese Planung vor wenigen Tagen erst im Universitätsbeirat vorgestellt wurde. Auch mit dem ASTA wurde bereits ein Gesprächstermin in dieser Sache vereinbart.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschluss: Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
1. Für einen Bereich westlich der Uelzener Straße im Umgriff der Heinrich-Böll-Straße und einer Teilfläche des Universitätscampus wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 141 eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 141 bekommt die Bezeichnung „Heinrich-Böll-Straße“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
2. Ziel der Planung ist es, gewerbliche Flächen südlich des Universitätscampus städtebaulich neu zu ordnen. Ein Teil der Heinrich-Böll-Straße soll aufgehoben und die Erschließungsfunktion neu geordnet werden.
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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