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Auszug - Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Ilmenau  

 
 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen
TOP: Ö 5
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 14.02.2013    
Zeit: 19:30 - 21:38 Anlass: Sitzung
Raum: Gerda-Feldmann-Haus
Ort: Sonnenhof Ochtmissen
VO/5007/13 Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Ilmenau
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Schulz, Volker
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Schulz (Bereich Umwelt) trägt die fachlichen und rechtlichen Hintergründe zur Neufestsetzung eines Überschwemmungsgebietes der Ilmenau vor.

 

Die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes müsse neu erfolgen, da im Gegensatz zu früher nicht nur der Hochwasserfluss zu gewährleisten, sondern nunmehr auch der Raum des Wassers freizuhalten sei.

 

Die Ortschaft Ochtmissen werde von dem neu festzusetzenden Überschwemmungsgebiet im Bereich Goseburg tangiert. Insofern wird der Ortsrat Ochtmissen in der heutigen Sitzung über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.

 

Herr Schulz berichtet weiter über die Grundsatzverbote in Überschwemmungsgebieten. Dazu gehöre u.a. auch das Verbot zur Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen, wobei im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können.

 

Herr Schulz erläutert das weitere Verwaltungsverfahren vor Veröffentlichung der Festsetzung des neuen Überschwemmungsgebietes. Der Verordnungsentwurf ist diesem Protokoll nachträglich als Anlage beigefügt.

 

Ortsratsmitglied Hufenreuter fragt, ob auch Regelungen für die Errichtung von Sichtschutzanlagen existieren würden. Herr Schulz teilt mit, dass derartige Maßnahmen den Rückhaltebereich des Hochwassergebietes eingrenzen würden und demnach nicht zulässig wären.

 

Herr Dr. Rehbein teilt mit, dass noch zu prüfen sei, ob der Ortsrat Ochtmissen im Rahmen des formalen Beteiligungsverfahren vor dem Hintergrund der Regelungen des NKomVG noch einmal angehört werden müsse.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ortsrat Ochtmissen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Unter dem Vorbehalt, dass es keiner formalen Anhörung des Ortsrates Ochtmissen bedarf, wird keine weitere Beteiligung des Ortsrates Ochtmissen in dieser Angelegenheit für erforderlich gehalten.